Wer bezahlt den Verteidiger in Strafsachen?

Der Anwalt begleitet den Beschuldigten und achtet darauf, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht seine Rechte wahren. Er muss sich mit dem Mandanten besprechen, die Ermittlungsakte lesen, Schriftsätze formulieren, mit dem Staatsanwalt oder der Richterin telefonieren, Termine wahrnehmen, Rechtsmittel einlegen und vieles mehr. Da verwundert eine Feststellung nicht: Eine gute Verteidigung in einem Strafverfahren kostet. Aber wie viel und wann zahlt die Staatskasse?

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Grundsätzlich zahlt der Auftraggeber

Wer bestellt, zahlt in der Regel auch die Rechnung. Bei Anwaltskosten gilt nichts anderes, so dass der Betroffene erstmal selbst in die Tasche greifen muss. Nur im Falle einer Pflichtverteidigung kann der Anwalt mit der Staatskasse abrechnen. Einen Pflichtverteidiger wird das Gericht aber nur dann beiordnen, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, etwa wenn Untersuchungshaft angeordnet wird.

Auch wenn bei der Pflichtverteidigung zunächst vom Staat bezahlt wird, ist sie nicht kostenlos. Bei einer Verurteilung fordert die Staatskasse die von ihr verauslagten Anwaltskosten ein.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Staat die Kosten für die Verteidigung übernimmt, wenn der Beschuldigte über ein nur geringes Einkommen verfügt. „Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, wird ihnen einer gestellt“. Diese Belehrung gehört zum Standard in amerikanischen Krimiserien, gilt im deutschen Strafprozess aber nur bedingt. Prozesskostenhilfe oder eine vergleichbare Unterstützung gibt es hier nicht, nur die bereits erwähnte Möglichkeit, einen Pflichtverteidiger beigeordnet zu bekommen.

Eine erste Beratung bezahlt der Staat für Menschen mit geringem Einkommen dennoch. Erforderlich ist hierfür ein Beratungshilfeschein, der bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden kann.

Wann der Staat die Kosten erstattet

Von dem Grundsatz, dass der Mandant die Anwaltskosten selbst zahlen muss, gibt es Ausnahmen. Im Ermittlungsverfahren werden Kosten in der Regel nicht erstattet. Das ist bedauerlich, weil sich die frühzeitige Beauftragung eines Verteidigers lohnt, um zu vermeiden, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Eine Aussicht darauf, die Anwaltskosten erstattet zu bekommen, besteht zumeist erst ab diesem Zeitpunkt.

Die Kostenerstattung ist abhängig von dem Ergebnis des Verfahrens:

  • Freispruch
    Wird der Angeklagte freigesprochen, trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten, wozu auch die Anwaltskosten gehören.
  • Einstellung
    Stellt das Gericht das Verfahren ein, entscheidet es über die Erstattung der notwendigen Auslagen.
  • Verurteilung
    Der Verurteilte trägt seine notwendigen Auslagen selbst.

Erstattet werden immer nur die Anwaltskosten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG). Ein darüber hinausgehendes Honorar muss der Betroffene selbst zahlen.

Gerichtsgebühren fallen nur an, wenn eine Verurteilung erfolgt, nicht aber, wenn das Gericht auf Freispruch erkennt oder das Verfahren einstellt. Die Höhe bewegt sich bei einer Geldstrafe zwischen 140 € und 280 €, bei einem Strafbefehl kann es auch weniger sein.

Was kostet eine Verteidigung in Strafsachen?

Welche Kosten anfallen, lässt sich nicht genau sagen. Es kommt darauf an, in welchem Abschnitt des Verfahrens der Verteidiger eingeschaltet wird und wie umfangreich der Vorwurf ist. Zu berücksichtigen sind zudem die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Bei einer kleinen Strafsache fallen für eine Verteidigung durch einen Anwalt zwischen 800 € und 1.000 € an. Maßgeblich hierfür ist das RVG, das sehr detailliert regelt, welche Gebühren gegenüber dem Mandanten abgerechnet werden können.

Darüber hinaus ist es natürlich möglich, eine individuelle Vereinbarung über das Honorar zu treffen, z.B. zu einem festen Stundensatz minutengenau nach dem zeitlichen Aufwand abzurechnen. Eine solche Honorarvereinbarung ist immer dann erforderlich, wenn der Aufwand für die Verteidigung nicht abzuschätzen ist oder die Vergütung nach dem RVG nicht angemessen erscheint.

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Eine Antwort

  1. Avatar von Patrick
    Patrick

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Mein Name ist Patrick ich bin 18 Jahre alt und bin derzeit noch Schüler und mache meine Hochschulreife.
    Ich habe einen großen Fehler gemacht wahrscheinlich steht demnächst eine Verhandlung an wegen Verkaufs von Medikamenten.
    Ich beziehe Hartz 4 und kann mir keinen Anwalt leisten da ich anteilig Miete an meinen Vater bezahle der auch nur eine kleine Rente bezieht und schwehr krank ist er ist alleinerziehend.
    Welche Möglichkeit habe ich um einen Anwalt für Strafrecht zu bekommen.
    Mit freundlichen Grüßen.