Strafbarer Verkauf von gefälschten Markenprodukten
Viele Bürger:innen glauben, dass das Strafgesetzbuch alle möglichen Straftatbestände abschließend aufzählt. Es gibt jedoch zahlreiche Nebengesetze, die ebenfalls Straftatbestände beinhalten. So findet sich zum Beispiel im Markengesetz der eher unbekannte § 143 – strafbare Kennzeichenverletzung. Im Falle einer gewerbsmäßigen Begehung droht Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren.
Sehr vereinfacht lässt sich sagen, dass der Tatbestand dann erfüllt ist, wenn man eine geschützte Marke ohne Erlaubnis benutzt, um seine eigenen Waren zu verkaufen. Dabei profitiert man von der Bekannt- und Beliebtheit der Marke täuscht und Andere über die tatsächliche Herkunft der Waren.
Verkaufen Händler:innen die gefälschte Markenkleidung an Kund:innen, die von der Echtheit der Ware ausgehen (das wird bei einem Preis von 10€ für eine Chanel-Sonnenbrille eher selten der Fall sein), liegt in der Regel auch ein strafbarer Betrug gemäß § 263 StGB vor. Da die Händler:innen gewerbsmäßig handeln, kommen hier Strafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe in Betracht.
Ist der Kauf von gefälschten Produkten auch strafbar?
Für Privatpersonen ist der Kauf von gefälschten Markenprodukten für den eigenen Gebrauch nicht strafbar. Dass die Produkte nur für persönliche Zwecke gekauft wurden, lässt sich aber ab der 10. identischen Sonnenbrille eher schwerer vortragen. Daher sollten Sie auch darauf verzichten, entsprechende Geschenke für Freund:innen und Verwandte mitzubringen. Es gibt Gerichte, die bei hochpreisigen Luxusartikeln auch schon ab dem Kauf von zwei bis drei Artikeln von einer Weiterverkaufsabsicht ausgehen.
Verkaufen dürfen Sie diese Produkte natürlich auch später nicht, auch nicht auf Second-Hand-Plattformen und auch nicht, wenn Sie kenntlich machen, dass es sich um ein Plagiat handelt.
Beschlagnahme durch den Zoll
Achtung! Wenn Sie gefälschte Markenprodukte aus dem Urlaub mitbringen oder im Ausland bestellen, kann der Zoll diese beschlagnahmen und vernichten. Ihr Geld bekommen Sie in diesem Fall natürlich nicht zurück.
Was wenn ich ein gefälschtes Produkt erhalte?
Wenn Sie selbst ein gefälschtes Produkt erhalten haben, obwohl Sie davon ausgegangen sind, ein Originalprodukt zu erwerben, haben sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Allerdings ist es oft schwierig, diese Ansprüche außerhalb der EU durchzusetzen. Darüber hinaus können Sie natürlich auch Strafanzeige erstatten, das ist mittlerweile auch komplett online möglich.
Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollten Sie Produkte nach Möglichkeit nur bei lizensierten Händler:innen kaufen. Wenn ein Angebot zu schön ist um wahr zu sein, ist es das meistens auch. Dann lieber Finger weg!
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