Die Bandbreite der Rechtsfragen reicht von der Gewerbeanmeldung über Werbekennzeichnung und Vertragsgestaltung bis hin zum Urheberrecht. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick, welche rechtlichen Hürden sich Influencer:innen in den Weg stellen und wie man diesen am besten begegnet.
Ab wann ist man Influencer?
Influencer:in kann im Grunde jede:r werden – die einzige Voraussetzung ist ein aktiver Social-Media-Kanal. Die Anzahl der Follower spielt dabei anfangs eine untergeordnete Rolle. Nach gängiger Kategorisierung werden Influencer:innen in die folgenden Gruppen eingeteilt:
- Nano-Influencer haben zwischen 1.000 und 10.000 Follower. Sie sind oft auf spezifische Themen spezialisiert und üben einen besonders starken Einfluss auf ihre Community aus. Dadurch sind sie bereits für Markenkooperationen interessant.
- Mikro-Influencer mit 10.000 bis 100.000 Followern haben eine größere Reichweite, wirken jedoch nach wie vor nahbar und authentisch.
- Makro-Influencer verfügen über 100.000 bis 1 Million Follower und erreichen eine breite Zielgruppe.
- Mega-Influencer mit über 1 Million Followern sind meist Prominente oder Internet-Stars mit enormer Reichweite.
Es zeigt sich: Um als Influencer:in erfolgreich zu sein, müssen keine Millionen Follower vorhanden sein. Oft sind Profile mit einer spezialisierten Nische und einer kleineren, engagierten Community sogar besser für Markenkooperationen geeignet.
„Fragen zu den rechtlichen Anforderungen bei Instagram, TikTok & Co?“
Was ist bei der Veröffentlichung von Content zu beachten?
Als Influencer:in sollte zunächst darauf geachtet werden, dass der veröffentlichte Content nicht gegen rechtliche Vorgaben verstößt. Dabei sind manche Rechtsverstöße gar nicht so einfach zu erkennen. Während es offensichtliche Rechtsverstöße gibt, wie dem Zeigen von verbotenen Symbolen (z.B. dem Hakenkreuz) oder dem Teilen von Bildern und Videos mit deutlich sichtbarer Gewalt, sind manche Rechtsverletzungen nicht sofort als solche zu erkennen.
- Das Urheberrecht regelt, dass Bilder, Videos und Songs, die nicht von einem selbst stammen, auch verwendet werden dürfen. Grundsätzlich liegen die Rechte beim Urheber des Werkes, also derjenigen Person, die das Werk geschaffen hat. Wer also fremde Werke in seinem Social-Media verwenden möchte, sollte die Nutzungsrechte dafür erwerben, oder zumindest den Urheber fragen, ob es in Ordnung ist, dass es verwendet wird. Diese Problematik stellt sich unter anderem bei Reaction-Videos auf Youtube, kann aber auch bei der Nutzung von fremden Bildern oder Musik auf Instagram auftreten.
- Kennzeichnungspflichten stellen sicher, dass Follower:innen merken, wann Werbung vorliegt und wann nicht. Die Grundregel lautet, dass Werbung für ein Produkt immer dann als Werbung gekennzeichnet werden muss, wenn für das Zeigen eines Produkts eine Gegenleistung erhalten wurde. Wurde das Produkt selber gekauft, muss normalerweise keine Kennzeichnung erfolgen. Es gibt jedoch viele Graubereiche, so z.B. bei der Nutzung von „tap-tags“.
- Persönlichkeitsrechte anderer Personen sind zu wahren. Problematisch sind unter anderem die Veröffentlichung von Fotos oder Sprachnachrichten. Nicht erlaubt sind vor allem Falschbehauptungen über eine Person, Drohungen oder Beleidigungen.
- Bei der Nutzung von Logos sollten Influencer:innen vorsichtig sein, wenn das Unternehmen dies nicht ausdrücklich erlaubt hat. Denn andernfalls kann eine Markenrechtsverletzung vorliegen.
Impressumspflicht für Influencer – Was beachten?
Dass Influencer:in ein echter und ernstzunehmender Beruf ist, ist mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Auch das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof, entschied in der Entscheidung „Influencer I“ (Urteil vom 09.09.2021 – I ZR 90/20), dass Influencer Unternehmer i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG sind.
Als „vollwertige“ Unternehmer treffen Influencer gewisse rechtliche Pflichten, welche über die Kennzeichnung von Werbung hinausgehen.
Gem. § 5 DDG müssen alle Betreiber von Webseiten, die geschäftlich genutzt werden ein Impressum bereitstellen. Unter Webseiten fallen auch Social-Media-Accounts. Sollte mit einem Social-Media-Account also Geld verdient werden, z.B. durch das Zeigen von Werbung, so muss der Account ein Impressum beinhalten. Erlaubt ist auch, dass in der Beschreibung auf ein Impressum verlinkt wird. Wichtig dabei ist, dass das Impressum innerhalb von zwei Klicks vom Profil aus aufrufbar sein muss.
Ein Impressum einer Einzelperson muss insbesondere die folgenden Informationen beinhalten:
- Vollständiger Name (bei Minderjährigen eines Erziehungsberechtigten)
- Anschrift
- Mindestens zwei Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
- Für Unternehmen kommen noch weitere Pflichten hinzu, so z.B. Rechtsform, Geschäftsführer, Umsatzsteueridentifikationsnummer und Registereintrag
Muster-Impressum für Influencer
Erika Musterfrau
Musterstraße 2, 80331 München
Kontakt:
erika.musterfrau@mail.de
+49 174 1234567
Inhaltlich verantwortlich: Erika Musterfrau
USt-Id-Nr.: DE123456789
(wenn es sich um eine juristische Person handelt zusätzlich:)
Handelsregisternummer: HRA12345678
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf
Ggf. besondere Angaben bei geschützten Berufen nötig (z.B. Ärtzin, Rechtsanwalt)
Influencer müssen Datenschutz beachten
Influencer:innen müssen neben einem Impressum auch eine Datenschutzerklärung auf ihrem Social-Media-Account bereitstellen. Dabei gilt wieder die sogenannte „2-Klick-Regel“: Die Datenschutzerklärung muss mit maximal zwei Klicks auffindbar sein. Auf Instagram kann sie beispielsweise über die Story-Highlights eingebunden werden.
In der Datenschutzerklärung müssen unter anderem Angaben dazu gemacht werden, welche personenbezogenen Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Je nach Einzelfall können auch Informationen über grenzüberschreitende Datenübertragungen oder technische Besonderheiten erforderlich sein. Aufgrund dieser individuellen Anforderungen ist eine standardisierte Datenschutzerklärung oft nicht ausreichend.
Besondere Vorsicht ist bei der Nutzung von Datenschutzerklärungs-Generatoren geboten. Diese liefern häufig unvollständige oder fehlerhafte Vorlagen, die nicht den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, eine fachkundige Person mit der Erstellung der Datenschutzerklärung zu beauftragen.
Was muss man bei Verträgen beachten?
Wenn du als professionelle:r Influencer:in arbeitest, wirst du mit unterschiedlichen Vertragsarten zu tun haben, z. B. Kooperationsverträgen, Modelverträgen oder Managementverträgen. Auch allgemeine Verträge, wie solche mit Mitarbeitern oder Webdesignern, sind oft Teil des Geschäfts.
Egal um welchen Vertrag es geht – diese fünf Punkte solltest du immer beachten:
1. Leistungsinhalt
Ein Vertrag sollte genau festlegen, welche Leistungen beide Seiten erbringen müssen. Mache dir vor dem Unterschreiben jedes Vertrags bewusst, zu was du dich verpflichtest und zu was sich die andere Vertragspartei verpflichtet. Ein guter Vertrag bildet nicht nur ein loses Rahmenwerk für die Zusammenarbeit, sondern beschreibt genau was von den Beteiligten gefordert wird. Unklare Formulierungen wie „Die Influencerin verpflichtet sich dazu, Bilder mit den Produkten zu machen“ führen oft zu Streit. Stattdessen sollte präzise geregelt werden:
- Anzahl und Art der Inhalte (z. B. 5 Bilder im Lifestyle-Stil)
- Kanal und Veröffentlichungszeitpunkt (z. B. Instagram-Post bis zum 30.10.)
2. Bezahlung
Am Ende des Tages geht es in geschäftlichen Verträgen vor allem um eines – das Geld. Prüfe genau, welche Vergütung vereinbart ist:
- Höhe und Aufteilung: Wird die Vergütung in Teilen gezahlt (z. B. 50 % vorab, 50 % nach Leistung)?
- Angemessenheit: Vergleiche die Vergütung mit den üblichen Marktpreisen. Für unsichere Fälle hilft es, erfahrene Kolleg:innen um Rat zu fragen.
Achte darauf, dich nicht unter Wert zu verkaufen – Influencer-Marketing ist ein ernstzunehmender Job.
3. Nutzungsrechte
Als Influencer:in ist deine Brand und dein Bildnis dein größtes Kapital. Überlege dir, welche Rechte du an deinen Inhalten abgibst. Häufig fordern Unternehmen Nutzungsrechte, um deine Inhalte weiterzuverwenden, etwa für Werbung. Achte auf folgende Punkte:
- Dauer: Wie lange darf dein Content verwendet werden?
- Nutzung: Auf welchen Kanälen und für welche Zwecke darf er genutzt werden?
Das Urheberrecht selbst bleibt in der Regel bei dir, da es in aller Regel nicht einfach übertragen werden kann.
4. Haftung
Verträge enthalten oft Klauseln zur Haftung, z. B. für den Fall, dass ein:e Influencer:in ein Shooting absagt. Prüfe:
- Kostenrisiken: Welche Kosten könntest du bei Nichterfüllung tragen müssen?
- Vertragsstrafen: Manche Klauseln (z. B. hohe Strafzahlungen) stellen ein hohes finanzielles Risiko dar und erzeugen einen enormen Druck. Sie können jedoch unter Umständen rechtswidrig und damit unwirksam sein.
Im Zweifelsfall solltest du einen Anwalt zu Rate ziehen, um problematische Haftungsregelungen zu klären.
5. Laufzeit und Kündigung
Achte auf die Dauer des Vertrags und deine Flexibilität:
- Laufzeit: Eine zu lange Laufzeit kann problematisch werden, wenn sich bessere Kooperationen ergeben oder der Account in der Zwischenzeit so weit gewachsen ist, dass die Rahmenbedingungen nicht mehr passen. Manche Verträge verlängern sich nach Ablauf der Frist automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Behalte also alle Fristen im Auge!
- Kündigungsregelungen: Verträge mit kurzer Kündigungsfrist sind flexibler, können aber auch von deinem Vertragspartner leichter beendet werden.
Beachte, dass du Verträge aus „wichtigem Grund“ auch ohne Kündigungsfrist beenden kannst. Dies gilt selbst dann, wenn es im Vertrag nicht ausdrücklich steht. Allerdings liegt die Schwelle für einen wichtigen Grund oft hoch.
Ein gut durchdachter Vertrag schützt beide Seiten und schafft klare Spielregeln. Prüfe Verträge vor der Unterschrift sorgfältig – im Zweifelsfall mit professioneller Unterstützung.
Dieser Beitrag wurde maßgeblich von Rechtsreferendar Welf Reinitzhuber erarbeitet. Wir freuen uns immer über Bewerbungen von Referendar:innen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an bewerbung@prigge-recht.de.
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