Für Unternehmen gewinnt das Reputationsmanagement im Internet damit an Bedeutung. Es gilt, gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen, vor allem wenn sie in der Absicht erstellt wurden, ein Unternehmen vorsätzlich zu schädigen, vorzugehen und sie nicht kommentarlos stehenzulassen.
In diesem Beitrag lesen Sie, wann falsche Bewertungen bei tripadvisor, yelp, jameda & Co. zu löschen sind und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen.
Falsche Tatsachenbehauptungen vs. Meinungsäußerungen
Für die Frage der Zulässigkeit einer Bewertung auf einem Portal kommt es darauf an, ob es sich bei dieser um eine falsche Tatsachenbehauptung handelt. Die Meinungsfreiheit ermöglicht es jedem, seine Meinung über ein Unternehmen oder ein Produkt zu verbreiten. Dabei ist auch eine scharfe oder aus der Sicht des Unternehmers überzogene Kritik grundsätzlich erlaubt, solange sie einen sachlichen Bezug aufweist. Eine überzogene Kritik ohne sachlichen Bezug (Schmähkritik) ist hingegen nicht erlaubt und daher rechtswidrig.
Nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sind unwahre Tatsachenbehauptungen. Meinung und Tatsachenbehauptung unterscheiden sich dadurch, dass letztere dem Beweis zugänglich sind.
Beispiel:
„Heute ist schönes Wetter“ = Meinung, „schön“ ist nicht objektiv beweisbar
„Es hat die ganze Zeit geregnet“, obwohl die Sonne geschienen hat = falsche Tatsachenbehauptung
Schwieriger fällt die Einordnung, wenn es beispielsweise heißt, ein Unternehmer sei ein „Betrüger“ oder „Abzocker“. Ob derartige Äußerungen zulässig sind, ist im Einzelfall zu bestimmen, wobei der Kontext eine wesentliche Rolle spielt.
Festzuhalten ist: Wird über ein Unternehmen oder eine Leistung etwas behauptet, das objektiv nachweisbar nicht der Wahrheit entspricht, ist diese Äußerung unzulässig und damit zu unterlassen.
Unterlassung, Gegendarstellung, Berichtigung, Schadensersatz
Werden falsche Tatsachen verbreitet, kann der Betroffene verlangen, dass dies unterlassen wird. Praktisch wird dies durch eine Abmahnung und gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung durchgesetzt. Darüber hinaus ist der Äußernde gegebenenfalls dazu verpflichtet, seine falsche Aussage öffentlich zu berichtigen. In Betracht kommt auch ein Anspruch auf Schadensersatz, der unter anderem entgangenen Gewinn und Rechtsanwaltskosten umfasst. Bei besonders schwerwiegenden Rechtsverletzungen kann darüber hinaus eine Geldentschädigung zu zahlen sein.
Zu beachten ist, dass Ansprüche nicht für eine unbegrenzte Zeit bestehen. Wird eine unzulässige Bewertung auf einem Portal entdeckt, sollten Sie daher schnell tätig werden.
Durchsetzung von Ansprüchen bei anonymen Bewertungen
Wurde eine Bewertung anonym abgegeben, muss die Identität des Äußernden aufgeklärt werden. Dies bereitet in der Praxis gewisse Probleme, weil die Rechtsprechung der Auffassung ist, dass die Betreiberportale nicht dazu verpflichtet sind, Daten ihrer Nutzer herauszugeben. Daher gibt es zwei Möglichkeiten:
- Strafrechtliches Vorgehen gegen den Äußernden:
Durch eine Strafanzeige und damit verbundene Ermittlungen der Polizei kann die IP-Adresse des Anschlusses, von dem aus die Bewertung eingestellt wurde, ermittelt werden. Ob dies dazu führt, dass der Verantwortliche zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist allerdings fraglich. - Zivilrechtliches Vorgehen gegen die Bewertungsplattform:
Die Bewertungsplattform ist nicht dazu verpflichtet, von sich aus Beiträge nach rechtswidrigen Inhalten zu durchsuchen (§ 7 Abs. 2 Telemediengesetz). Aber sie sind dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte, von denen sie Kenntnis erlangt haben, unverzüglich zu entfernen. Kommen sie ihren Pflichten nicht nach, können sie in Anspruch genommen werden.
Auch bei anonymen Bewertungen sind Unternehmen daher nicht schutzlos gestellt, sondern können ihren Ruf effektiv schützen.
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