Wann gilt man als vorbestraft und was steht im Führungszeugnis?

Genau genommen hat jeder eine Vorstrafe, der strafrechtlich verurteilt wurde oder einen Strafbefehl erhalten hat. Der Grund und die Höhe der Strafe sind dabei nicht relevant, jede wird ohne Ausnahme im Bundeszentralregister (BZR) gespeichert. Das bedeutet aber nicht, dass sie auch im Führungszeugnis auftauchen.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Was im Führungszeugnis steht und wann Sie sich als nicht vorbestraft bezeichnen dürfen, lesen Sie in diesem Beitrag.

Was ist das Führungszeugnis?

Landläufig gilt man erst als vorbestraft, wenn man einen Eintrag im Führungszeugnis hat. Das stimmt: Wenn das Führungszeugnis keine Eintragungen enthält, darf sich der Betroffene gemäß § 53 des Bundeszentralregistergesetzes als nicht vorbestraft bezeichnen und muss den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht offenbaren. Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Es gibt drei verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die jeweils einen unterschiedlichen Umfang haben: Das das einfache, das erweiterte und das behördliche Führungszeugnis.

Der Begriff „polizeiliches Führungszeugnis“ stammt aus einer Zeit, in der das Führungszeugnis noch bei der Polizei beantragt werden musste. Auch wenn dies nicht mehr der Fall ist, wird das Führungszeugnis zumeist auch heute noch so genannt.

Das erweiterte Führungszeugnis wird in der Regel benötigt, wenn beruflich oder ehrenamtlich regelmäßig Kontakt mit Kindern besteht. Es umfasst gegenüber dem einfachen Führungszeugnis zusätzliche Eintragungen. Ausnahmen für eine Eintragung, wie es sie beim einfachen Führungszeugnis gibt, gelten in Bezug auf bestimmte Straftaten nicht. Dabei handelt es sich um Taten, bei denen Kinder und Jugendliche besonders gefährdet werden, z.B. Verletzung der Fürsorgepflicht oder sexueller Missbrauch.

Behörden erhalten Auskunft aus dem Zentralregister grundsätzlich in Form eines behördlichen Führungszeugnisses. Es ist besonders umfangreich.

Was steht im (einfachen) Führungszeugnis?

Auch wer strafrechtlich verurteilt wurde, kann im Führungszeugnis eine „weiße Weste“ haben. Nicht aufgenommen werden unter anderem

  • Jugendstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden
  • Verurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen bzw. Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist

„Keine Eintragung“ lautet das Führungszeugnis bei Erwachsenen somit auch dann, wenn der Betroffene erstmalig strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und die Strafe verhältnismäßig gering ist. Bei einer zweiten Verurteilung erscheinen dann aber beide Straftaten. Zusammen genommen müssen Sie also nicht das Maß von 90 Tagessätzen überschreiten.

Wann werden Eintragungen aus dem Führungszeugnis entfernt?

Einträge im Führungszeugnis bleiben dort nicht für die Ewigkeit vermerkt, sondern werden nach einer gewissen Zeit nicht mehr aufgeführt. Voraussetzung ist stets, dass der Betroffene nicht erneut straffällig geworden ist, es sei denn es handelt sich um eine Verurteilung zu nicht mehr als neunzig Tagessätzen oder Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten. Letztere werden immer nach drei Jahren nicht mehr in das Führungszeugnis übernommen. Für die meisten Fälle gelten die folgenden Fristen:

  • Geldstrafen und
  • Freiheitsstrafen bis zu drei Monate sowie
  • Bewährungsstrafen, wenn die Bewährung nicht widerrufen worden ist und im Register nicht außerdem eine andere Freiheitsstrafe, ein Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist

werden nach drei Jahren nicht mehr im Führungszeugnis aufgeführt.

Sexualdelikte nach den §§ 174 bis 180 oder 182 StGB tauchen erst nach zehn Jahren Straffreiheit nicht mehr im Führungszeugnis auf.

Von der Nichtberücksichtigung im Führungszeugnis zu unterscheiden ist die Tilgung, also die vollständige Entfernung aus dem Bundeszentralregister. Die Frist für die Tilgung von Eintragungen liegt zwischen fünf und 15 Jahren. Sind im Register mehrere Verurteilungen eingetragen, so ist die Tilgung einer Eintragung aber erst zulässig, wenn für alle Verurteilungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen. Es gilt somit das Prinzip: Alle oder keine.

Darf im Vorstellungsgespräch nach Vorstrafen gefragt werden?

Eine Frage nach Ihren Vorstrafen und laufenden Ermittlungs- oder Strafverfahren bei einem Vorstellungsgespräch ist nur erlaubt, wenn dies für den Arbeitsplatz relevant ist. Wenn Sie sich als Kassierer bewerben, dürfen Sie also nach einer Verurteilung wegen Vermögensdelikten gefragt werden, nicht aber, wenn Sie als Tierarzthelfer arbeiten wollen. Ist die Frage unzulässig, dürfen Sie wahrheitswidrig mit „Nein“ antworten.

Im Vorstellungsgespräch dürfen Sie nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch dann lügen, wenn Sie nach eingestellten Ermittlungsverfahren gefragt werden

BAG, Urteil vom 15.11.2012 – 6 AZR 339/11

Generell müssen Sie Vorstrafen gemäß § 53 Bundeszentralregistergesetz auch bei einer zulässigen Frage nur offenbaren, wenn die Vorstrafe in Ihrem Fürhungszeugnis aufgeführt ist. Ist dies nicht der Fall, beispielsweise weil Sie nur einmal für eine Tat mit weniger als 90 Tagessätzen bestraft wurden, brauchen Sie diese nicht zu nennen. Wenn Sie eine Tätigkeit übernehmen wollen, für die ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen wäre (siehe § 30a BZRG), gilt natürlich dieses als Maßstab.

Muss ich dem Arbeitgeber bei einer Bewerbung ein Führungszeugnis vorlegen?

Nein, der Arbeitgeber darf grundsätzlich nicht die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangen. Nur in besonders sensiblen Bereichen (Bewachungs-, Geldtransportunternehmen) oder wenn der Job den Kontakt mit Kindern und Jugendlichen mit sich bringt, gibt es Ausnahmen. Wenn Sie sich unsicher sind, sprechen Sie Ihre Gewerkschaft oder einen Anwalt an.

Wie kann ich ein Führungszeugnis bekommen?

Ihr Führungszeugnis können Sie bei ihrer Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Bei der Meldebehörde müssen Sie sich persönlich durch Vorlage Ihres Personalausweises ausweisen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen,  muss dieser eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift tragen. Zudem ist eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Für ein Führungszeugnis fällt eine Gebühr in Höhe von 13,00 € an.

Hinweis: Von den hier aufgeführten Grundsätzen gibt es zahlreiche Ausnahmen. Wenn Sie sicher gehen wollen, ob in Ihrem Führungszeugnis keine Eintragungen mehr vorhanden sind, sollten Sie einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.

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19 Antworten

  1. Avatar von claudia schwanner
    claudia schwanner

    War hilfreich .. jedoch bleibt die Frage ob man bei genau 90 Tagessätzen nun vorbestraft ist und ob das im Führungszeugnis auftaucht.
    (Mein Ex wurde zu 90 Tagessätzen von 120€ verurteilt wegen Körperverletzung einer Minderjährigen – er arbeitet aber weiterhin Ehrenamtlich mit jugendlichen, was für mich völlig unbegreiflich ist)

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Ihre Frage beantwortet § 32 Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a) BZRG. Nicht aufgenommen wird eine Verurteilung von „nicht mehr als neunzig Tagessätzen“. Sind es genau neunzig, werden sie also nicht im Führungszeugnis aufgeführt.

      1. Avatar von Jana Schallenmüller
        Jana Schallenmüller

        Sehr geehrter Herr Prigge,
        vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel. Eine Frage bezüglich der 90-Tagessätze-Regel ist mir allerdings offen geblieben.
        Ich selber arbeite in der Straffälligenhilfe. Wenn ein Klient 2017 zu einer Geldstrafe von ca. 20 Tagessätzen und 2018 zu einer Geldstrafe von ca. 30 Tagessätzen via Strafbefehl verurteilt wurde, hat er dann 2 Eintragungen im einfachen Führungszeugnis, weil er das 2. mal auffällig wurde (beim ersten Mal ja kein Eintrag da unter 90 TS) oder hat er keinen Eintrag, da er in der Summe nicht auf 91 TS kommt?
        Vielen Dank schon einmal im Voraus.

        1. Avatar von Jasper Prigge
          Jasper Prigge

          Beide Eintragungen werden in das Führungszeugnis aufgenommen.

    2. Avatar von Shadi Ahmad
      Shadi Ahmad

      Was ist, wenn man bei einer Schwarzarbeit erwischt wird und wie wird es vorgehen ?
      Sowas habe ich nicht aber die Frage ist für einen Freund und er braucht es für seinen Auabildungsplatz?
      Vielen Dank im Voraus

  2. Avatar von Chris Leifer
    Chris Leifer

    Hallo ich habe mehrere Strafen wegen Drogenbesitz, eine wegen Einfuhr und eine wegen Diebstahl. Ich bin nun mehrere Jahre nicht mehr straffällig und zahle jeden Monat meine Raten und habe bereits 2/3 meiner Strafen getilgt. Mein Ziel ist ein Reisegewerbe zu erhalten. Ich habe mich grad informiert und stieß auf die Info das „nicht vorbestraft sein“ zu den Kriterien gehört. Habe ich es richtig verstanden das sofern ich die Vorraussetzungen erfülle, welche sind diese, noch die Chance habe wieder eine weisse Weste zu erhalten und somit der Weg zum Reisegewerbeschein wieder möglich wird?

  3. Avatar von Amar
    Amar

    Hallo, kann die Polizei alte Einträge in ihrem Datensatz sehen auch wenn die im erweiterten und im behördlichen Führungszeugnis nicht mehr auftauchen und deswegen eine Bewerbung bei der Polizei oder anderen „Exekutiven“ Behörden ablehnen?

    Bzw darf ich bei einem „Vorstellungsgespräch “ bei der Polizei sagen ich habe keine Vorstrafen oder gerichtlichen Verurteilungen – wenn im Führungszeugnis nichts mehr steht?

  4. Avatar von Willms
    Willms

    Meine Bekannte (Chinesin) ist 2017 wegen Körperverletzung zu 90 Tagessätzen verurteilt worden (in Hamburg). Jetzt will sie bei der Deutschen Botschaft in Peking ein Visum nach Deutschland beantragen. Muß sie im Antrag die Vorstrafe angeben? Sie hat kein Führungszeugnis.

  5. Avatar von Schönwetter
    Schönwetter

    Sehr geehrter Herr Dr Prigge
    ich habe im letzten Jahr einen Strafbefehl über 20 Tagessätzen zu je 20 € wegen unerlaubter Einfuhr von BtM erhalten. Die Strafe ist komplett bezahlt. Nun möchte ich auf geringfügiger Basis in einer sozialen Einrichtung arbeiten und benötige ein erweitertes Führungszeugnis. Wird diese Straftat dort aufgeführtm

  6. Avatar von Jessica
    Jessica

    Hallo, ich hatte mit 14 eine Anzeige wegen BTM, die eingestellt wurde. Nun hatte ich wegen letzten Jahres eine Anzeige wegen Körperverletzung und Ladendiebstahl. Es kam zur einer Verhandlung und ich bekam 60 Sozialstunden, jedoch keine Verurteilung. Steht dies im Führungszeugnis ???

  7. Avatar von emine
    emine

    Guten Tag , mein Mann hat in der Vergangenheit leider Sachen angerichtet. Er sagt dass er nie von einem Richter, somit auch nicht zu einem Gericht gehen musste, verurteilt. Bekommt er wegen seinen Taten trotzdem einen Eintrag. Vielen Dank schon mal für ihre Antwort.

  8. Avatar von Anna
    Anna

    Beleidigung in Tateinheit mit einer Freiheitsberaubung in weitere Tateinheit mit Nötigung gewandete Vorschriften StGB §185 §194 §239 Absatz 1§240 Absatz 2 und 1, §52,§56 Freiheitsstrafe 5 Monaten Bewährung 3 Jahre.
    Wann wird das aus Führungszeugnis gelöscht?

  9. Avatar von Vanessa
    Vanessa

    Guten Tag, eine bewährungsstrafe von 2 Jahren wegen Diebstahl, steht die im Führungszeugnis?

  10. Avatar von Mario Navarra
    Mario Navarra

    Vielen Dank für diesen Artikel.
    Eine frage hätte ich aber noch. in Bezug auf das Behördliche Führungszeugnis. Werden dort Straftaten auch unter 90 Tagessätzen angezeigt? Ich habe nach Dienstschluss wo ich noch meine Uniform getragen habe ein Missgeschick gemacht, und wurde auf 20 Tagessätzen wegen missbrauch von titeln und Abzeichen verurteilt. Wollte fragen ob sowas dort auch steht.
    Vielen dank

  11. Avatar von Herbert Herbmann
    Herbert Herbmann

    Ab wann gilt die Regel: Nicht mehr vorbestraft? Nach der Verbüßung (oder Ende der Bewährung) oder schon ab der Verurteilung? Ich wurde 2017 verurteilt (10 Monate auf drei Jahre BW und 2019 zu 2 Monaten auf 2 Jahre BW) – Ab wann gelte ich als nicht mehr vorbestraft?

  12. Avatar von Marco Winkler
    Marco Winkler

    Hallo ,

    eine Frage zu Einträgen im polizeilichen Führungszeugnis: ich bin am 26.11.2018 zu 21 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung (!) verurteilt worden – beim Amtsgericht!

    Ein Jahr später am 20.11.2019 ist das beim Berufungsgericht zur Bewährung ausgesetzt worden – 21 Monate mit 2,5 Jahren Bewährungszeit !

    Am 24.9.2020 bin ich zu 20 Tagessätzen wegen angeblichen Hausfriedensbruch verurteilt worden ,mit der Folge das man die Bewährungszeit um 6 Monate – also auf 3 Jahre – verlängerte !
    Diese Zeit endet jetzt hoffentlich am 27.11.2022 !

    Meine Frage ,wie lange steht das im Führungszeugnis ? Wie lange im Bzrg ?
    Dürfen die Einträge noch gegen mich verwendet werden , wenn die nicht mehr im Führungszeugnis , sondern nur noch im Bzrg. stehen verwendet werden ??

    Vielen Dank für eine Antwort ! Man findet im Netz teils widersprüchliche Angaben !

  13. Avatar von Hamm E.
    Hamm E.

    Hallo bin seit 2011 vorbestraft mit btm
    Hatte auch noch nie ein FH .Bin auch bis heute nicht mehr aufgefallen mit btm .polizeiliches Führungszeugnis ist auch leer….. frage
    Kann ich jetzt mein FH machen ohne eine mpu machen zu müssen?
    Wer echt erfreut weiterzuwissen

  14. Avatar von Miguel
    Miguel

    Hatte mich selbstangezeigt aber wurde nicht ins Führungszeugnis eingetragen muss ich angst haben das es im Bundeszentralregister steht ?

    1. Avatar von Jennifer Leopold
      Jennifer Leopold

      Hallo, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in Kommentaren keine konkreten rechtlichen Fragen beantworten können. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, schreiben Sie gerne an kontakt@prigge-recht.de.