In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen und geben Tipps, wie Sie Strafen vermeiden.
- 1. Urheberrecht bei YouTube
- 2. Wann liegt eine urheberrechtlich relevante Nutzung vor?
- 3. Kann ich von YouTube bereitgestellte Inhalte nutzen?
- 4. Vorsicht: Die „15-Sekunden-Regel“ gilt so nicht!
- 5. Wie kann ich Inhalte für YouTube-Videos lizenzieren?
- 6. Welche Rolle spielt die GEMA?
- 7. Wie nutze ich Werke unter einer „Creative Commons“-Lizenz?
- 8. Urheberrechtsverletzung bei YouTube: Mögliche Strafen
Urheberrecht bei YouTube
Fotos, Videos und Musik sind praktisch immer urheberrechtlich geschützt. Wenn Sie also ein Video veröffentlichen, in dem fremde Inhalte enthalten sind, brauchen Sie hierfür in der Regel eine Erlaubnis. Diese müssen Sie direkt bei den Rechteinhaber:innen einholen.
Der Grundsatz, dass eine Erlaubnis eingeholt werden muss, gilt auch für Inhalte, die bereits bei YouTube hochgeladen wurden:
„YouTube kann dir … keine Rechte zur Verwendung von Inhalten gewähren, die bereits auf der Website hochgeladen wurden. Wir empfehlen dir, den Rechteinhaber direkt zu kontaktieren, falls du ein bestimmtes YouTube-Video verwenden möchtest.“
Sie müssen also selbstständig überprüfen, ob Sie die erforderliche Erlaubnis haben, bevor Sie urheberrechtlich geschützte Werke in YouTube-Videos einbinden und veröffentlichen. Sie können sich nicht darauf berufen, dass der Inhalt bereits auf der Plattform online war.
Wann liegt eine urheberrechtlich relevante Nutzung vor?
Das Urheberrecht kennt eine Vielzahl von Handlungen, für die eine Erlaubnis benötigt wird. Im Zusammenhang mit YouTube besonders relevant sind:
Handlung | Beispiel |
Vervielfältigung | Upload eines Videos, das ein Foto, ein Video oder eine Tonaufnahme enthält. |
Öffentliche Zugänglichmachung | Veröffentlichung eines Videos, in dem ein urheberrechtlich geschützter Inhalt wiedergegeben wird. |
Bearbeitung | Änderung der Farben eines Videos oder der Tonhöhe eines Musikstücks. |
Dabei gilt, dass bei Musik nicht nur Tonaufnahmen geschützt, sondern auch die Melodie und ggf. auch der Text eines Songs. Somit ist die Veröffentlichung eines Coversongs eine urheberrechtlich relevante Handlung und nur mit einer Erlaubnis der Urheber:innen zulässig.
Kann ich von YouTube bereitgestellte Inhalte nutzen?
YouTube stellt für Creator:innen in der Audio-Mediathek eine Vielzahl von Musikstücken und Soundeffekten zur Verfügung. Diese dürfen auf der Plattform verwendet werden, es handelt sich aber um eher unbekannte Songs, das Angebot ist vergleichbar mit der Sound-Collection von Instagram.
Eine Nutzung bei der Konkurrenz wie Instagram oder TikTok ist aber nicht zulässig. Wenn Sie also planen, ein YouTube-Video teilweise auch an anderer Stelle zu verwenden, müssen Sie die Inhalte, die aus der Audio-Mediathek stammen, austauschen oder entfernen.
Gleiches gilt für die Erstellung von Videos über YouTube Shorts. Hier erklären sich andere Nutzer:innen ihr Einverständnis, dass ihre Videos verwendet werden, aber nur im Rahmen der von YouTube bereitgestellten Funktionen.
„Fragen zum Urheberrecht? Dann fordern Sie jetzt unverbindlich ein Angebot für ein Beratungsgespräch an.“
Vorsicht: Die „15-Sekunden-Regel“ gilt so nicht!
Immer wieder bekommen wir zu hören: „Musik und Filme dürfen bei YouTube genutzt werden, wenn der Ausschnitt nicht länger als 15 Sekunden ist.“
Das ist schlicht falsch. Hintergrund dieses Missverständnisses ist die Diskussion um Uploadfilter, die zum Einsatz kommen, um urheberrechtswidrige Inhalte bei YouTube zu erkennen.
Das „Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten“ (kurz: UrhDaG) kennt zwar eine „15-Sekunden-Regel“. Diese vermittelt Creator:innen aber keine Erlaubnis für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Sie ermöglicht es vielmehr Plattformen wie YouTube oder Instagram, Inhalte unter bestimmten Umständen von Uploadfiltern auszunehmen. Nach § 9 UrhDaG müssen sie Werke, die „mutmaßlich erlaubte Nutzungen“ bis zum Abschluss eines Beschwerdeverfahrens online lassen. Dies soll vermeiden, dass die Veröffentlichung von gesetzlich erlaubten Nutzungen, z.B. von Zitaten (§ 50 UrhG), nicht von vornherein durch Uploadfilter unterbunden wird.
Merke daher:
Auch wenn Werke kürzer als 15 Sekunden genutzt werden, braucht es eine Erlaubnis der Rechteinhaber:innen!
Wie kann ich Inhalte für YouTube-Videos lizenzieren?
Wen eine Erlaubnis für die Nutzung eines Inhalts erteilt werden muss, kommen Sie um eine Recherche, wer die Rechte an diesem hat, nicht herum. Dabei hilft, dass die meisten Werke mit einer Urhebernennung versehen sind.
Ist nicht zu ermitteln, wer die Rechte an einem Werk besitzt, sollten Sie auf eine Nutzung verzichten. Denn im Falle einer Abmahnung nützt es nichts, wenn Sie darlegen können, dass Sie versucht haben, eine Lizenz zu erhalten. Entscheidend ist, ob eine Erlaubnis erteilt wurde.
Künftig soll es über die Funktion Creator Music möglich sein, einfacher Lizenzen für bekanntere Musik zu bekommen. Für einige Songs können hier im Voraus Lizenzen erworben werden, um Inhalte zu monetarisieren. Bei anderen Titeln kann der Umsatz mit den jeweiligen Rechteinhaber:innen geteilt werden. Creator Music befindet sich allerdings derzeit noch in der Betaphase und kann nur in den USA genutzt werden.
Welche Rolle spielt die GEMA?
Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft. Sie vertritt die Interessen von Komponist:innen, Textdichter:innen und Verleger:innen, nicht aber die Plattenfirmen. Zwar spricht die GEMA davon, dass Musik bei YouTube hochgeladen werden darf, weist aber zugleich darauf hin, dass „gegebenenfalls weitere nötige Rechte direkt bei den Berechtigten“ einzuholen sind.
Auch wenn Sie also Musik nutzen wollen, die im Repertoire der GEMA vorhanden ist, benötigten Sie daher zusätzlich eine Erlaubnis z.B. der Plattenfirmen oder (bei Filmmusik) der Musikverlage.
Wie nutze ich Werke unter einer „Creative Commons“-Lizenz?
Eine einfache und günstige Möglichkeit, eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden, sind unter „Creative Commons“ lizenzierte Inhalte. Auch hier steckt der sprichwörtliche Teufel allerdings im Detail.
„Creative Commons“ sind Lizenzen, bei denen Urheber:innen ihre die Erlaubnis zur kostenfreien Nutzung erteilt haben (sog. „Jedermannlizenzen“). Sie können ein Werk also kostenfrei nutzen, solange Sie die Grenzen der Lizenz beachten.
Nicht selten unterlaufen Creator:innen hierbei kleine Fehler. Vergessen werden insbesondere die Urhebernennung und Angaben zur Lizenz. Der damit verbundene Verstoß gegen die Lizenzbedingungen hat schwerwiegende Folgen: Nach den Bedingungen von Creative Commons entfällt das Recht zur Nutzung.
„Die vorliegende Public License gilt bis zum Ablauf der Schutzfrist des Urheberrechts und der ähnlichen Rechte, die hiermit lizenziert werden. Gleichwohl erlöschen Ihre Rechte aus dieser Public License automatisch, wenn Sie die Bestimmungen dieser Public License nicht einhalten.“
Ziff. 6 a) Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitungen 4.0 International
Das Recht zur Nutzung lebt zwar wieder auf, wenn der Verstoß innerhalb von 30 Tagen seit Kenntnis beseitigt wird. Die Rechteinhaber:innen können aber trotzdem ihre Rechte geltend machen, insbesondere eine Unterlassung der urheberrechtswidrigen Nutzung verlangen.
Urheberrechtsverletzung bei YouTube: Mögliche Strafen
Nutzen Sie urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne eine Erlaubnis, kann es teuer werden. Vor allem, wenn Sie bei YouTube nicht nur privat Videos veröffentlichen, können hohe Kosten entstehen.
Mögliche Konsequenzen einer Urheberrechtsverletzung:
- Abmahnung: Die Rechteinhaber:innen können Sie abmahnen und verlangen, dass Sie die urheberrechtswidrige Nutzung unterlassen. Das bedeutet, dass Sie alle Videos entfernen müssen, in denen Sie die beanstandeten Inhalte verwendet haben.
- Ersatz von Anwaltskosten: Rechteinhaber:innen dürfen einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin beauftragen und können verlangen, dass Sie für die Kosten aufkommen. Diese sind bei Privatpersonen gedeckelt, im Falle eines gewerblichen Accounts können sie aber leicht mehr als Tausend Euro betragen.
- Schadensersatz: Sie sind verpflichtet, eine Lizenzgebühr zu entrichten, was im Falle einer gewerblichen Nutzung (z.B. in einem Werbeclip) bei bekannten Werken sehr teuer sein kann.
- Auskunft: Sie müssen angeben, in welchem Umfang Sie das Werk genutzt haben und ggf. mitteilen, wie viel Umsatz Sie dabei erzielt haben.
Eine gewerbliche Urheberrechtsverletzung kann zudem nach § 108 UrhG strafbar sein. Das Gesetz sieht hier eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.
Neben den genannten rechtlichen Konsequenzen kann eine Urheberrechtsverletzung dazu führen, dass der YouTube-Account gesperrt wird. Im Falle eines erstmaligen Verstoßes kann diese Sperre allerdings rechtswidrig sein. Eine Sperrung oder sogar Kündigung des Accounts sind nur zulässig, wenn Sie „erheblich oder wiederholt“ gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.
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