Was Unternehmer machen müssen, um einer Haftung für die Google Suche und den Google Cache zu entgehen, klären wir in diesem Beitrag.
Haftung für Suchergebnisse und Cache
In der Google Suche werden bekanntermaßen Webseiten indexiert und in Auszügen, sogenannten „Snippets“, dargestellt:
Der Google Cache beinhaltet hingegen einen „Snapshot“, also eine gespeicherte Kopie einer Webseite zu einem bestimmten Zeitpunkt:
Google erstellt diese Snippets und Snapshots automatisch. Zumeist haben Unternehmen gar keine Kenntnis, was genau gespeichert wird. Trotzdem sind sie für diese Informationen verantwortlich. Sie haften also, ohne dass sie die Speicherung selbst veranlasst haben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dies in einer aktuellen Entscheidung bestätigt (OLG Frankfurt, Urteil vom 22.8.2019 – 6 U 83/19). Ein Onlinehändler hatte Hochstühle für Kinder mit Herstellergarantie angeboten. Diese „Garantie“ war aber keine Garantie im Sinne des Gesetzes. Eine solche Werbung mit einer nicht vorhandenen Herstellergarantie ist nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig. Der Händler hatte die Rechtsverletzung auf seiner Seite beendet, wurde nun aber wegen des im Google Cache gespeicherten Snapshots in Anspruch genommen.
Unternehmen müssen Verstöße umgehend abstellen
Auch wenn der Händler nichts getan hatte, damit sein Angebot im Google Cache aufgeführt wird, war er nach Auffassung des Gerichts dafür verantwortlich. Durch die unlautere Werbung auf der eigenen Seite war er dafür verantwortlich, den Verstoß umgehend abzustellen.
Dieser Pflicht ist [er] nicht nachgekommen, da alleine das Entfernen der inkriminierten Seite von der eigenen Homepage hierfür nicht ausreichend ist. Vielmehr hätte [er] Google zeitnah nach der Korrektur ihrer wettbewerbswidrigen Internetseite auffordern müssen, die Seite aus dem Suchindex und dem Cache zu entfernen, was die Erzeugung des Snippets – das aufgrund der von der Suchmaschine indizierten Seite des Beklagten noch die „alte“ Fassung der Internetseite wiedergab – am 13.11.2018 durch Google hätte verhindern können. Dies hat [er] nicht getan; [er] hat erst am 21.11.2018 und damit etwa zwei Wochen nach der Berichtigung [seiner] Internet-Seite einen Löschungsantrag für die alte Seite bei Google gestellt.
OLG Frankfurt, Urteil vom 22.8.2019 – 6 U 83/19
Daraus folgt, dass Unternehmen sofort reagieren sollten, wenn eine Rechtsverletzung abgestellt werden soll. Ergebnisse bei Google – wie auch anderen Suchmaschinen – sind gleichwertig zur eigenen Webseite zu behandeln. Andernfalls besteht die Gefahr einer Haftung für die Google Suche oder den Google Cache. Denn für Mitbewerber oder Verbände ist es ohne große Schwierigkeiten möglich, den Verstoß aufzufinden. Die Eingabe des beanstandeten Wortlauts genügt bereits.
Checkliste: Abmahnung und Google Cache
- Änderung der Webseite
Nehmen Sie die beanstandete Information offline. Achten Sie darauf, dass sie nicht auf weiteren Seiten oder Unterseiten auffindbar ist.
- Recherche in Suchmaschinen
Prüfen Sie durch Eingabe des beanstandeten Textes, in welchen Suchmaschinen die beanstandete Seite gespeichert wird. Denken Sie dabei nicht nur an Google, sondern auch an andere Anbieter wie Bing oder DuckDuckGo. Tipp: Setzen Sie den Text in Anführungszeichen, damit erhalten Sie nur die Ergebnisse, deren Wortlaut identisch ist.
- Entfernung der Informationen beantragen
Eine Anleitung für Google finden Sie unten. Lassen Sie sich bei der Entfernung keine Zeit, sondern nehmen Sie diese unmittelbar nach Änderung der Webseite vor.
- Anfrage dokumentieren
Vergessen Sie nicht, die Anfrage so zu dokumentieren, dass Sie im Streitfalle nachweisen können, wann und wie Sie diese gestellt haben.
- Entfernung kontrollieren
Prüfen Sie regelmäßig, mindestens alle drei Tage, ob Snippet/Snapshot entfernt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, haken Sie beim Betreiber der Suchmaschine nach und dokumentieren Sie dies.
Anleitung: Entfernung von Ergebnissen bei Google
Für die Entfernung von Seiten aus den Suchergebnissen und dem Cache stellt Google ein Formular bereit.
In dieses müssen Sie die URL der Webseite eintragen, die Sie aus den Suchergebnissen bzw. dem Google Cache entfernen wollen. Auf der Seite können Sie zudem den Status der Entfernung überprüfen.
Die Angabe der richtigen URL ist entscheidend, damit eine Entfernung vorgenommen werden kann. Welche URL von Google benötigt wird, lesen Sie in dieser Beschreibung.
Wenn Sie eine Entfernung beantragt haben und regelmäßig prüfen, ob diese erfolgt ist, haben Sie alles in Ihrer Macht Stehende getan, um einen Rechtsverstoß umgehend abzustellen. Sollten Sie sich dennoch unsicher sein, lassen Sie sich besser anwaltlich beraten.
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