Screenshots rechtssicher erstellen – Checkliste für die wichtigsten Plattformen

Egal ob Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Nacktbilder, eine Markenrechtsverletzung in einem Online-Shop oder Wettbewerbsverstöße der Konkurrenz: Ihre Ansprüche nützen Ihnen nichts, wenn die Verletzung nicht rechtssicher dokumentiert wurde.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

In diesem Artikel geben wir Ihnen eine Checkliste mit kurzen Anleitungen für die wichtigsten Plattformen wie Twitter, Facebook und Co. an die Hand, damit Sie ab sofort auf der sicheren Seite sind, auch wenn es schnell gehen muss.

Was muss der Screenshot abbilden?

Damit der Screenshot aussagekräftig ist, sollten Sie nicht nur die Rechtsverletzung aufnehmen. Denn auch der Kontext kann entscheidend sein. Am Ende finden Sie unsere Checkliste, was Sie beachten müssen.

Screenshots erstellen im Browser

Ein Abbild der Webseite können die entweder über das Drücken der „Druck“-Taste auf Ihrer Tastatur erzeugen oder im Browser eine PDF-Datei erzeugen. Dazu gehen Sie im Menü auf „Seite drucken“ und wählen als Ziel „als PDF speichern aus“. Bei Windows funktioniert grundsätzlich die Tastenkombination Alt + Druck + Strg. Für Apple müssen Sie Cmd + Shift +3 nutzen.

Das Problem ist, dass ein PDF die Webseite gegebenenfalls nicht genau so wiedergibt, wie sie dargestellt wurde. Als Alternative können Sie unter Windows mittels einem Rechtsklick über das Kontextmenü einen Screenshot aufnehmen.

Achten Sie auch immer darauf, dass Datum und Uhrzeit auf dem Screenshot sichtbar sind. Wenn die Seite größer ist als der sichtbare Bereich, sollten Sie gegebenenfalls mehrere Screenshots machen.

Screenshots erstellen mit dem Handy

Je nach Betriebssystem und Gerätehersteller ist die Art und Weise, wie Sie Screenshots erstellen können, unterschiedlich. Bei Android-Geräten müssen Sie meist die Power- und Leisetaste gleichzeitig drücken.

Wollen Sie eine Videoaufnahme Ihres Bildschirmes machen, müssen Sie zweimal vom oberen Bildschirmrand nach unten wischen und den Button „Bildschirmaufnahme“ drücken. Wenn Sie einen Screenshot fertigen und den Button mit den zwei Pfeilen betätigen (im folgenden Bild ganz links), können Sie einen Screenshot von der kompletten Seite und nicht nur von dem anzeigbaren Bereich machen.

Anleitung für Android

Anleitung für iPhone

Die wichtigsten Plattformen im Überblick

Twitter

Auf Twitter können Sie sich mit einem Klick auf den Tweet automatisch die individuelle URL anzeigen lassen, zudem enthält der Beitrag bereits eine Datums- und Uhrzeitanzeige. Besonders bei längeren Unterhaltungen sollten Sie nicht nur den einzelnen Tweet, sondern auch den gesamten Thread (= die Unterhaltung) sichern.

Im Anschluss sollten Sie dann noch einen Screenshot des Profils sichern. Enthält das Profil einen Link, sollten Sie sich die Webseite einmal anschauen und auch dort das Impressum aufnehmen.

Facebook

Auch bei Facebook werden bei den Beiträgen automatisch Datum, Uhrzeit und die veröffentlichende Person angezeigt. Wenn Sie auf die Uhrzeit des betreffenden Posts klicken, wird er über seine individuelle URL aufgerufen. Von dieser Seite sollten Sie ebenfalls einen Screenshot anfertigen.

Instagram

Bei Instagram hat ebenfalls jeder Post eine individuelle URL, die Sie durch einen Klick auf den Beitrag angezeigt bekommen.

TikTok

Auch bei TikTok haben Sie die Möglichkeit, rechtsverletzende Inhalte zu sichern. Ein Video können Sie zum Beispiel über den „Teilen-“Button auf Ihrem Gerät sichern. Eine ausführliche Anleitung dazu finden Sie auch bei HateAid.

Checkliste: Was muss auf den Screenshot?

  1. Verletzungshandlung und Kontext komplett abbilden

    Wichtig ist, dass Sie die Verletzungshandlung komplett abbilden. Geht es zum Beispiel um mehrere Bilder, müssen Sie jedes Bild einzeln sichern. Gerade in äußerungsrechtlichen Angelegenheit ist der Kontext entscheidend, so dass es nicht reicht, nur einen Kommentar zu sichern. In diesen Fällen sollten Sie Screenshots der kompletten Diskussion anfertigen, damit nachzuvollziehen ist, in welchem Zusammenhang die Äußerung gefallen ist.

  2. Profilname muss im Screenshot enthalten sein

    Der Profilname der Verletzer:innen muss in dem Screenshot enthalten sein, damit der Beitrag dieser Person zugeordnet werden kann. Bei den meisten Apps erfolgt dies automatisch. Handelt es sich aber zum Beispiel um eine Webseite, können Sie stattdessen die URL und das Impressum sichern. Enthält die Webseite weitere Hinweise auf die Verletzer:innen, bietet es sich an, auch diese zu sichern.

  3. Datum & Uhrzeit müssen festgehalten werden

    Wenn Apps oder Plattformen den Beitrag nicht automatisch mit Uhrzeit und Datum versehen, sollten Sie sicherstellen, dass dieses anderweitig gesichert wird, zum Beispiel, weil man auf dem Screenshot die Datumsanzeige Ihres Handys oder Computers sehen kann.

  4. Wichtig: Impressum / Profil sichern

    Gerade im gewerblichen Bereich müssen Sie immer zusätzlich noch einen Screenshot vom Impressum machen. Wenn es sich um einen Verstoß auf der Webseite selbst, sondern zum Beispiel auf dem Facebook-Profil des Unternehmens handelt, sollten Sie sowohl einen Screenshot vom Facebook-Profil als auch von dem Impressum des Unternehmens auf der Firmenseite machen, soweit dieses auf Facebook nicht bereits enthalten ist. Auch bei privaten Verletzer:innen gilt, dass Sie das Profil immer noch einmal komplett aufrufen und sichern sollten.

  5. URL notieren, falls nicht sichtbar

    Gerade von mobilen Geräten und aus Apps heraus ist die URL nicht immer sichtbar. Sie sollten daher am besten den Beitrag noch einmal in einem Browser aufrufen und die entsprechende URL abspeichern.

Beweise gesichert – was nun?

Wenn Sie alle Screenshots angefertigt und gespeichert haben, empfiehlt es sich je nach Art der Verletzung eine Anwältin / einen Anwalt zu kontaktieren, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Oft sind auch noch weitere Schritte zur Beweissicherung erforderlich, im Markenrecht sollte zum Beispiel immer ein Testkauf durchgeführt und der Bestellprozess dokumentiert werden.

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