- Wohnhaus unseres Mandanten in Fake-Video abgebildet
- TikTok weigert sich, eine Löschung vorzunehmen
- LG Heidelberg verpflichtet die Plattform zur Unterlassung
Ein Fake-Video bei TikTok zeigte das Wohnhaus unseres Mandanten und behauptete, es handele sich um das Anwesen von Dieter Schwarz, Eigentümer der Schwarz-Gruppe (Kaufland/Lidl). In den Kommentaren zu dem Video wurde wiederholt ein Bezug zum Nahostkonflikt hergestellt, unter anderem fragten Nutzer, ob Schwarz ein Zionist sei und den „Apartheidstaat Israel“ finanziere. Unser Mandant befürchtete, Aktivisten könnten wegen des Videos in dem Glauben, dass Dieter Schwarz dort wohne, sein Wohnhaus aufsuchen.
TikTok weigerte sich aber, das Video zu löschen. Die Plattform teilte mit, dass kein illegaler Inhalt und kein Verstoß gegen die Community-Richtlinien ersichtlich sei. Da das Unternehmen sich trotz Abmahnung durch unsere Kanzlei nicht dazu verpflichtete, die Veröffentlichung des Videos zu unterlassen, beantragten wir eine einstweilige Verfügung.
Das Landgericht Heilbronn verbot TikTok mit Beschluss vom 23.10.2024, das Video zugänglich zu machen. Die Kosten des Verfahrens wurden der Plattform auferlegt.
Zur Begründung führte das Gericht aus, die Plattform habe als sogenannte mittelbare Störerin rechtswidrig zur Verbreitung des Videos, in dem falsche Tatsachen verbreitet werden, beigetragen. Sie sei deshalb verantwortlich dafür, dass der falsche Eindruck erweckt werde, der Milliardär Dieter Schwarz wohne in dem im Video abgebildeten Wohngebäude, obwohl dort unser Mandant mit seiner Familie wohnt.
Die zwischenzeitliche Löschung des Videos ändere an der Verpflichtung zur Unterlassung nichts. Denn TikTok habe keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, obwohl sie hierzu aufgefordert worden war.
„Niemand muss hinnehmen, dass Unwahrheiten über ihn verbreitet werden. Plattformen wie TikTok müssen bei Rechtsverletzungen konsequent löschen, sonst haften sie selbst auf Unterlassung“, erläutert Dr. Jasper Prigge, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. „Betroffene haben somit effektive Möglichkeiten, selbst wenn sich die Täter hinter Fake-Accounts verstecken. Wir empfehlen in jedem Fall, schnell zu handeln, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.“
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.