- Einstweilige Verfügung gegen Spiegel TV
- Journalist verdächtigt, einer vom Verfassungsschutz beobachteten linken Gruppe anzugehören
- LG Hamburg: Verdachtsberichterstattung rechtswidrig
Spiegel TV wurde vom Landgericht Hamburg durch eine einstweilige Verfügung verpflichtet, ihre Berichterstattung unserem Mandanten gegenüber teilweise zu unterlassen. Das Magazin berichtete über unseren Mandanten, einen Journalisten aus Dortmund, er solle bei der Gruppe Defund the Police mitmachen.
Der TV-Beitrag beschäftigte sich mit dem Tod des Geflüchteten Mouhamed Dramé während eines Polizeieinsatzes, der von einem Beamten mit fünf Kugeln niedergeschossen worden war. Fünf Polizeibeamte müssen sich aktuell wegen des Vorfalls vor dem Landgericht Dortmund strafrechtlich verantworten, einer wegen Totschlags. Unser Mandant engagierte sich lediglich zeitweise in einer Unterstützergruppe für die Familie des getöteten jungen Mannes.
In diesem Zusammenhang veröffentlichte Spiegel TV einen Beitrag, der die Kritik an dem Polizeieinsatz problematisierte. Angesichts der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund ausreichende Indizien für eine Anklage gegen die beteiligten Polizisten sieht, eine journalistisch fragwürdige Entscheidung. Man hätte sich auch fragen können, warum ein junger Mann nach einem Polizeieinsatz tot ist und wie man dies hätte verhindern können.
Wegen seines Engagements wurde unser Mandant mit Namen und Bild gezeigt, sodann wurde die Frage gestellt, ob er der vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung angehöre. Das Landgericht Hamburg war der Auffassung, dass es für den Vorwurf einer Mitgliedschaft keinen Mindestbestand an Beweistatsachen gibt. Mit anderen Worten hatte Spiegel TV nachlässig recherchiert. Die dünne Tatsachengrundlage rechtfertigte die Verdachtsberichterstattung nicht. Da Spiegel TV seine Berichterstattung außergerichtlich rechtfertigte und eine Unterlassung ablehnte, blieb unseren Mandanten nur der Weg zum Gericht.
„Medien müssen sorgfältig recherchieren, wenn sie über einen Verdacht berichten wollen. Bloße Vermutungen reichen nicht aus, es braucht belastbare Indizien“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Spiegel TV kann gegen den Beschluss Widerspruch einlegen.