- Maßnahmen gegenüber Journalistin anlässlich Versammlung in Wolfsburg
- Identitätsfeststellung, Platzverweis und Überwachung rechtswidrig
- Verwaltungsgericht erlässt Anerkenntnisurteil
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat auf die Klage der Journalistin und Aktivistin Cècile Lecomte ein Anerkenntnisurteil gegen das Land Niedersachsen, vertreten durch die Polizei Braunschweig erlassen. Gegenstand des Verfahrens waren mehrere polizeiliche Maßnahmen im Jahr 2020, mit denen die Pressefreiheit der Klägerin eingeschränkt worden war.
Die Klägerin hatte Proteste gegen VW in Wolfsburg journalistisch dokumentiert. Die Polizei ordnete sie (zu Unrecht) als Teilnehmerin der Versammlung ein und führte eine Identitätsfeststellung durch. Obwohl sich die Klägerin durch ihren Presseausweis auswies, wurde ihr im weiteren Verlauf ein mündliches Aufenthaltsverbot erteilt. Ferner wurde sie durch uniformierte Einsatzkräfte auf ihrem Weg bis zum Bahnhof durchgehend beobachtet und somit überwacht.
Nach einem Hinweis des Verwaltungsgerichts hatte die Polizei nach Durchführung eines Erörterungstermins anerkannt, dass die durchgeführte Identitätsfeststellung, der ausgesprochene Platzverweis und die polizeiliche Beobachtung der Klägerin rechtswidrig waren. Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Anerkenntnis und legte dem beklagten Land die Kosten auf.
„Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut, die Polizei hat dies nun auch schriftlich. Maßnahmen gegen Pressevertreterinnen müssen die Behörden besonders sorgfältig abwägen und begründen. Das ist hier nicht geschehen“, erklärt Dr. Jasper Prigge, der die klagende Journalistin im Verfahren vertrat. „Das Verfahren zeigt auch, wie wichtig es ist, dass sich Betroffene gegen rechtswidrige Maßnahmen zur Wehr setzen. Denn nur so wird transparent, wenn Beamt:innen ihre Befugnisse überschreiten.“
Entscheidung im Volltext
VG Braunschweig, Anerkenntnisurteil vom 05.02.2024 – 5 A 161/20