Erfolgreiches Verfahren gegen Facebook wegen eines gehackten Accounts.
Das Oberlandesgericht Frankfurt ist der Auffassung, dass die Bezeichnung einer Trans-Frau als „Mann“ rechtswidrig ist.
OLG Köln: Unwahre Tatsachenbehauptung rechtswidrig.
Ermittlungsverfahren in Vilnius richtet sich nicht gegen Shelby Lynn
Urheberrechts-Senat verhandelt auf dem Worringer Platz
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Lynn zurückgewiesen.
Klage erfolgreich: Verwaltungsgericht hält Maßnahmen für rechtswidrig.
Zum Verfahren vor dem Landgericht Hamburg.
Erfolg für Rechte von trans Personen. #TransRightsAreHumanRights