Das Amtsgericht Mainz hat entschieden, dass Facebook nur dann Accounts sperren darf, wenn sich das Unternehmen an seine eigenen Nutzungsbedingungen hält.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheidet, dass trans Frau nicht als „Mann“ bezeichnet werden darf.
Auf eine Abmahnung gab der Bürgermeister eine Unterlassungserklärung ab. Er darf die irreführende Behauptung daher nicht wiederholen.
Das Verwaltungsgericht Dresden hat zwei Auflagen kassiert, mit denen die Landeshauptstadt Dresden eine Versammlung der Partei Die PARTEI am 13.02.2024 inhaltlich beschränkt hatte.
Mehrere Maßnahmen der Polizei gegenüber einer Journalistin waren rechtswidrig.
Anwalt aus Düsseldorf zur Unterlassung verurteilt
Erfolgreiches Verfahren gegen Facebook wegen eines gehackten Accounts.
Das Oberlandesgericht Frankfurt ist der Auffassung, dass die Bezeichnung einer Trans-Frau als „Mann“ rechtswidrig ist.
OLG Köln: Unwahre Tatsachenbehauptung rechtswidrig.