Lindemann unterliegt gegen Lynn

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Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Rammstein-Frontmann Till Lindemann gegen Shelby Lynn zurückgewiesen. Hierzu erklärt Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der Lynn im Verfahren vertritt:

„Lindemann ist mit dem Versuch gescheitert, meine Mandantin juristisch zum Schweigen zu bringen. Das ist eine deutliche Niederlage. Das Verfahren ist ein ermutigendes Signal für betroffene Frauen, dass sie keine Angst haben müssen, offen über ihre Erlebnisse zu sprechen. Dass Lindemann es für klug hält, Frauen und zahlreiche Medien mit Anwälten einzuschüchtern, statt sich zu den im Raum stehenden Vorwürfen zu erklären, lässt tief blicken.“

Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig.


Entscheidung im Volltext

Entscheidung des Landgericht Hamburg vom 15.08.2023 – 324 O 256/23.

Pressemitteilung aufgegriffen:

LTO: Warum Shelby Lynn gegen den Ramm­stein-Sänger gewonnen hat

Spiegel: Gericht weist Unterlassungsantrag von Lindemann-Anwälten gegen Shelby Lynn ab

Süddeutsche Zeitung: Gericht weist Lindemann-Antrag gegen Shelby Lynn zurück

Frankfurter Allgemeine: Till Lindemann gegen Shelby Lynn vor Gericht erfolglos

t-online: Keine Unterlassungsverfügung für Lindemann

Pressekontakt

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge