Herabwürdigung ist keine „Satire“, so das OLG Frankfurt am Main

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  • Rechter Blogger scheitert mit Berufung gegen gerichtliches Verbot
  • OLG Frankfurt am Main sieht keine „Satire“
  • Beklagter muss Prozesskosten von fast 10.000 € tragen

Es lohnt sich, gegen Hass im Netz vorzugehen. Vor allem Trans*Personen, die sich in der Öffentlichkeit engagieren, werden oft mit abwertenden Kommentaren oder Beleidigungen konfrontiert. Aber Betroffene sind nicht wehrlos, wie der Fall der Journalistin Janka Kluge aus Stuttgart zeigt.

Ein rechter Blogger hatte in der Überschrift eines Artikels über sie geschrieben: „Totaltitär tickende Transe zieht den Schwanz ein“. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte ihm dies im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagt (siehe Pressemitteilung vom 06.03.2023, dort der zweite Fall). Die Berufung des Bloggers hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Damit bleibt das Verbot bestehen und der Beklagte muss nun die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen von insgesamt fast 10.000 € übernehmen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts verletzt die angegriffene Überschrift das Persönlichkeitsrecht. Die Bezeichnung „Transe“ sieht das Gericht als auf einer Stufe mit „Schwuchtel“ stehend an. Die nachgestellte Wendung „zieht den Schwanz ein“, die der Beklagte als bloß umgangssprachlich verteidigte, erhalte für Durchschnittsleser:innen „eine notwendig sexuelle Konnotation“, die in besonderem Maße herabsetzend sei.

Der Beklagte drang auch nicht mit dem Argument durch, es handele sich um Ironie oder Satire. Denn die Überschrift enthalte, so das Oberlandesgericht, „weder Signale,
die auf Ironie hindeuten, noch solche, die sie gar als Satire erscheinen ließen“.

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der Janka Kluge im Verfahren vertreten hat, wertet das Urteil als wichtige Klarstellung, dass Angriffe auf die Person von Menschen, die trans sind, nicht pauschal als Meinungsäußerungen zulässig sind: „Niemand muss hinnehmen, sich in aller Öffentlichkeit dermaßen herabwürdigen zu lassen. Jeder darf seine Meinung frei äußern, bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist aber eine Grenze überschritten. Rechtsverletzungen verfolgen wir konsequent, denn sie vergiften das Debattenklima.“

Aktuell ist in dieser Sache noch das Hauptsacheverfahren beim Landgericht Frankfurt am Main anhängig.


Entscheidung im Volltext

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.07.2024 – 16 U 92/23

Pressemitteilung aufgegriffen:

Tagesschau: „Transe“ ist Schimpfwort: Blogger unterliegt im Rechtsstreit mit trans Frau

Queer: Gericht: „Transe“ so verletzend wie „Schwuchtel“

Frankfurter Rundschau: Gericht: „Transe“ so verletzend wie „Schwuchtel“

Pressekontakt

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge