- Hacker übernimmt Facebook-Konto und schaltet kostenpflichtige Werbung
- Nutzer erhält erst nach Erlass einer einstweiligen Verfügung wieder Zugang
- Landgericht Freiburg erlegt Meta die Kosten des Verfahrens auf
In einem von uns geführten Verfahren konnten wir eine einstweilige Verfügung für einen Facebook-Nutzer erwirken. Das Unternehmen hinter Facebook, die Meta Platforms Ireland Ltd., wurde durch das Landgericht Freiburg dazu verpflichtet, unserem Mandanten wieder einen Zugriff auf sein Facebook-Konto einzuräumen (Landgericht Freiburg, Beschluss vom 08.01.204 – 2 O 173/23).
Ein Hacker hatte sich widerrechtlich Zugang zum Konto verschafft und in den Einstellungen die Verschlüsselung für Support-E-Mails eingeschaltet. Dadurch konnte unser Mandant sein Passwort nicht zurücksetzen (mehr zu Facebook-Hacks lesen Sie in unserem Blog). Der Hacker schaltete kostenpflichtige Werbeanzeigen und nahm weitere Veränderungen auf dem Account vor.
Nachdem Facebook trotz Aufforderung durch unsere Kanzlei nicht reagiert hatte, beantragten wir den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Freiburg – mit Erfolg. Unserem Mandanten wurde wieder ein Zugriff eingeräumt. Daraufhin erklärten beide Seiten das Verfahren übereinstimmend für erledigt. Allerdings weigerte sich Facebook, die Kosten zu übernehmen. Die Sache sei nicht dringlich gewesen. Das Landgericht folgte dem nicht und legte der Plattform die Kosten des Verfahrens auf.
Die Begründung ist erfreulich deutlich: Es zeige sich „der fehlende Wille zum und die fehlende ernsthafte Umsetzung der Antragsgegnerin für einen wirksamen Schutz der Daten mindestens des Antragstellers.“
Dem stimmen wir uneingeschränkt zu.
Pressemitteilung aufgegriffen:
Beck Aktuell: Facebook-Account gekapert: Meta muss trotz Sperrung zahlen
Entscheidung im Volltext
Landgericht Freiburg, Beschluss vom 08.01.204 – 2 O 173/23