Daten von Antifaschist geleakt – Landgericht verurteilt Dortmunder Neonazi

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  • Fotos und Adresse von Antifaschist in sozialem Netzwerk verbreitet
  • Recherche führt zur Ermittlung der Identität des Täters
  • Landgericht Dortmund: Veröffentlichung von Daten ist zu unterlassen

Wenn Daten von Antifaschist:innen im Internet verbreitet werden, kann es gefährlich werden. Nicht umsonst ist das Verbreiten personenbezogener Daten in Deutschland seit 2021 strafbar, wenn Personen dadurch in Gefahr gebracht werden sollen.

Betroffene können rechtlich vorgehen, auch wenn die Täter:innen in sozialen Netzwerken unter Fake-Accounts agieren oder eine Webseite ohne Impressum nutzen. „In der Praxis gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, rechtswidrige Inhalte löschen zu lassen und die Verantwortlichen zu identifizieren“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge. Der Medienanwalt vertritt zahlreiche Personen, die von rechten Akteur:innen im Internet angegriffen werden.

Entscheidend ist, sehr früh die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Wir zeigen den Ermittlungsbehörden auf, welche Maßnahmen sich zur Strafverfolgung anbieten. Zum anderen nutzen wir technische und rechtliche Mittel, um die Inhalte zügig aus dem Netz zu bekommen. Nicht selten gelingt es uns am Ende, die Täter:innen zu identifizieren. Dann gehen wir auch direkt gegen sie vor.

Dr. Jasper Prigge, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

In einem aktuellen Verfahren wurde ein Neonazi, der bei X/Twitter unter anderem Fotos und die Adresse eines Antifaschisten geleakt hatte, durch das Landgericht Dortmund zur Unterlassung verurteilt (LG Dortmund, Urteil vom 16.07.2024 – 17 O 11/24). Im Falle eines Verstoßes gegen das gerichtliche Verbot drohen ihm nun Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Der Beklagte muss zudem die Gerichts- und die Anwaltskosten des Betroffenen zahlen – insgesamt mehrere tausend Euro.

Das Gericht sah es als schlüssig dargelegt an, dass der Beklagte hinter der Veröffentlichung steckte. Zur Identifizierung beigetragen hatte unter anderem das Ermittlungsverfahren, das gegen den Neonazi geführt wird. Rechtsanwalt Prigge meint: „Das Verfahren zeigt, dass sich Neonazis und andere hinter ihrem Bildschirm nicht allzu sicher fühlen sollten. Wer meint, Antifaschisten mit Datenleaks einschüchtern zu können, muss mit Konsequenzen rechnen.“

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Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge