Comdirect erstattet kompletten Schaden in Onlinebanking-Betrugsfall

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Betrug beim Onlinebanking ist weitverbreitet. Durch Phishing-Angriffe erbeuten Täter mitunter hohe Schadensbeträge. Aber nicht immer müssen die Kunden für den Schaden geradestehen.

Banken sind an einer Regulierung des Schadens interessiert, vor allem, wenn ihr Sicherheitssystem trotz auffälliger Überweisungen nicht angeschlagen hat. Die Düsseldorfer IT-Kanzlei PRIGGE Recht berichtet über einen Fall bei der Comdirect, bei dem ein Kunde einen fünfstelligen Betrag durch knapp 40 unberechtigte Überweisungen verlor.

„Es lohnt sich, detailliert aufzuzeigen, warum die Bank einen Anteil daran hat, dass es zu dem Schaden kommen konnte. Wir haben die Comdirect zur Erstattung des Schadensbetrags und Übernahme unserer Kosten aufgefordert. Dem ist sie nun nachgekommen – und zwar ganz ohne ein Gerichtsverfahren“, erklärt Fachanwalt für IT-Recht Markus Schultz. „Natürlich klappt das nicht immer. Aber nach meiner Erfahrung erhöht eine gründliche Auswertung des Einzelfalls die Chancen für eine Erstattung. Dabei hilft uns, dass wir als IT-Kanzlei über technisches Know-how verfügen.“

Der Betroffene war Anfang 2024 zum Opfer eines Phishing-Angriffs geworden. Er erhielt eine täuschend echt aussehende SMS mit der Warnung, dass die photoTAN-App für das Onlinebanking bei der Comdirect abgelaufen sei und er das Zertifikat hierfür über den in der SMS angegeben Link erneuern könne. 

Es folgte eine Webseite, auf der die Zugangsdaten für das Onlinebanking eingegeben werden sollten. Es handelte sich um eine 1:1-Kopie der Comdirect-Seite, die den Betroffenen zum Upload des Schreibens mit dem QR-Code aufforderte, das ihm zur Einrichtung der photoTAN-App übersandt worden war.

Im Nachgang stellte der Betroffene dann fest, dass sich sein Kontostand um einen hohen fünfstelligen Betrag verringert hatte. Die Betrüger hatten zunächst mehrere Abbuchungen vom Tagesgeldkonto auf das Girokonto vorgenommen. Vom Girokonto buchten sie dann viele kleinere Beträge ab, die in der Summe den hohen Schaden ergaben. Der Betroffene informierte die Bank umgehend und veranlasste die Sperrung des Onlinebankings. Noch während des Telefonats fanden betrügerische Abbuchungen auf seinem Konto statt.

Dieser Albtraum ist für den Betroffenen nun glimpflich ausgegangen. Rechtsanwalt Schultz rät dazu, im Schadensfall schnell zu reagieren und die Bank zu informieren. „Manchmal können Abbuchungen noch rückgängig gemacht werden“, so der Fachanwalt für IT-Recht. „Gegenüber der Bank sollten Sie sich aber zunächst zurückhalten, wenn es um die Frage geht, wie es zum Schaden gekommen ist. Denn unvorsichtige Äußerungen können einem später zum Verhängnis werden. Besser ist es, zeitnah fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.“

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Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge