Musik urheberrechtlich geschützt
Wenn Sie Musik für Ihr Instagram Reel verwenden wollen, benötigen Sie im Grundsatz eine Erlaubnis. Denn die Rechteinhaber:innen entscheiden darüber, ob ihre Werke verwendet werden dürfen oder nicht.
Veröffentlichen Sie ein Video mit Musik ohne Erlaubnis, verletzen Sie das Urheberrecht. In der Folge können die Rechteinhaber:innen mit einer Abmahnung von Ihnen verlangen, dass Sie die Nutzung unterlassen und einen Schadensersatz zahlen.
Naheliegend ist die Frage: Was ist mit der Musik, die Instagram selbst bereitstellt?
Darf die von Instagram bereitgestellte Musik genutzt werden?
Viele Nutzer:innen gehen davon aus: Wenn ich Musik in der Bibliothek bei Instagram auswählen kann, darf ich sie auch nutzen. Das aber ist ein Trugschluss. Denn entscheidend ist, ob die Rechteinhaber:innen die konkrete Nutzung erlaubt haben. Nur weil Instagram die Musik bereitstellt, bedeutet dies nicht, dass Sie ein Recht dazu haben, sie in Ihren Videos einzubinden.
Die Musik-Richtlinien von Instagram beantworten die Frage, in welchem Umfang Musik verwendet werden darf. In diesen heißt es, dass Nutzer:innen allein verantwortlich für die von ihnen geposteten Inhalte sind und dies „auch für jegliche in dem jeweiligen Inhalt präsentierte Musik“ gelten soll.
Weiter schreibt Instagram, dass eine gewerbliche Nutzung nicht erlaubt ist:
„Kein Teil in diesen Nutzungsbedingungen stellt irgendeine Genehmigung durch uns hinsichtlich der Nutzung von Musik auf unseren Produkten dar. Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“
Instagram Musik-Richtlinien (Hervorhebung durch uns)
Mit anderen Worten: Jedes Unternehmen, das bei Instagram Musik verwendet, muss vorab bei den Rechteinhaber:innen eine Lizenz erworben haben. Dabei kommt es auf die Größe nicht an, auch kleine Handwerksbetriebe oder Selbstständige dürfen nicht auf die von Instagram bereitgestellte Musik zurückgreifen.
Sound Collection als Ausweg?
Instagram stellt mit der Sound Collection eine Auswahl von Musik bereit, die auch von Business-Accounts genutzt werden darf. Dabei handelt es sich um eher unbekannte Werke.
Die Nutzungsbedingungen bestimmen allerdings, dass mit der Sound Collection erstellte Inhalte nur im Zusammenhang mit Meta-Produkten verwendet werden dürfen. Damit ist eine Übernahme auf andere Plattformen nicht erlaubt. Videos von Instagram dürfen daher nicht auf z.B. bei TikTok hochgeladen werden, wenn in ihnen Werke aus der Sound Collection enthalten sind.
Abmahnungen wegen gewerblicher Nutzung
In den vergangenen Wochen haben wir als Kanzlei mehrere Abmahnungen und Berechtigungsanfragen wegen der Nutzung von Musik bei Instagram bearbeitet. Es handelte sich zumeist um kleine Selbstständige wie Friseure oder Designerinnen, die sich auf die Musikbibliothek verlassen und keine Lizenz gekauft hatten.
Die Rechteinhaber:innen langten dabei mitunter ordentlich zu: In einem Fall wurden Lizenzgebühren in Höhe von 10.000 € gefordert. Hinzu traten Anwaltskosten und natürlich sollten die Betroffenen die Verwendung der Musik unterlassen.
Diese Abmahnungen sind in jedem Fall ernstzunehmen. Unternehmen sollten sich absichern und unbedingt prüfen, ob sie die erforderlichen Rechte für die Veröffentlichung von Musik, aber auch Videos und Fotos, haben.
Aber selbst wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet dies noch nicht, dass die Abmahnung zulässig ist. Ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht kann Ihnen bei der Einschätzung der Rechtslage helfen und Risiken aufdecken.
Checkliste: Vorgehen bei Abmahnungen
- Nicht den Kopf in den Sand stecken!
Augen schließen und hoffen, dass nichts weiter passiert? Keine gute Idee, denn dadurch wird das Problem mit hoher Wahrscheinlichkeit nur größer.
- Gegenseite nicht selbst kontaktieren!
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht selbst mit der Gegenseite sprechen. Denn es besteht das Risiko, dass Sie unbewusst Informationen offenbaren, die für Sie nachteilig sind. Dies kann eine spätere Verteidigung erschweren.
- Fristen prüfen!
Wie lange haben Sie, um auf die Aufforderung zu reagieren? Nehmen Sie die Fristen auch dann ernst, wenn sie sehr kurz. Denn nur so können Sie unnötige Kosten vermeiden, beispielsweise wenn die Gegenseite nach Fristablauf eine einstweilige Verfügung beantragt.
- Auf Spezialist:innen setzen!
Das Urheberrecht ist eine komplizierte Spezialmaterie, daher sollten Sie sich unbedingt von Anwält:innen beraten lassen, die sich mit Abmahnungen auskennen. Nur so können Sie sicher sein, dass keine wichtigen Punkte übersehen werden.
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