Schützen Sie die Grundlage Ihres Unternehmens. Mit einer Markenanmeldung machen Sie Nachahmern das Leben schwer. Ein Anwalt mit Schwerpunkt im Markenrecht kann Sie bei der Anmeldung unterstützen.
Vor der Anmeldung gilt es aber, die richtige Markenstrategie festzulegen, um teure Fehler zu vermeiden. Leider kommt es oft vor: Unternehmen melden selbst an und müssen hinterher feststellen, dass die Anmeldung ihnen nichts bringt, teilweise werden sie sogar abgemahnt. Anwaltskosten und Schadensersatz sind die Folge.
Warum einen Anwalt im Markenrecht beauftragen?
Das Markenrecht ist eine Spezialmaterie und erfordert Erfahrung. Denn die rechtliche Beurteilung ist kompliziert, unter anderem stellen sich regelmäßig die folgenden Fragen:
- Ist die Marke unterscheidungskräftig?
- Für welche Waren und Dienstleistungen soll Markenschutz beantragt werden?
- Ist eine Markenanmeldung für Deutschland oder für die EU besser?
- Gibt es andere Marken oder Kennzeichenrechte, die entgegenstehen?
- Besteht eine Verwechslungsgefahr zu anderen Marken?
Ein Anwalt mit Erfahrung im Markenrecht kann dabei unterstützen, durch die Untiefen des Markenrechts zu navigieren. Denn was nützt Ihnen eine eingetragene Marke, wenn sie schwach ist und am Ende keinen Schutz vor Nachahmern bietet?
„Ob Sie eine Marke anmelden wollen oder eine Verletzung von Markenrechten im Raum steht – fragen Sie jetzt einen Beratungstermin an.“
Was kostet ein Anwalt im Markenrecht?
Bei uns erhalten Sie vor der Beauftragung ein individuelles Angebot, mit dem Sie rechnen können. Die Kosten hängen davon ab, was genau zu tun ist. Mehr zu unseren Preisen finden Sie hier.
Ob ein Anwalt „teuer“ ist oder nicht, ist abhängig von der Perspektive. Wenn Sie Sicherheit wollen, werden Sie am Anfang zwar mehr bezahlen, am Ende aber sehr hohe Folgekosten vermeiden. Eine umfangreiche Recherche zu den Chancen und Risiken einer Anmeldung kostet zwar, schützt aber auch vor Abmahnungen oder teuren Gerichtsverfahren.
Wurden Sie bereits abgemahnt, kann eine fundierte Einschätzung dabei helfen, den Schaden zu begrenzen. Wichtig ist, dass Sie sich schnell bei uns melden, damit laufende Fristen gewahrt werden.
Das bieten wir Ihnen
Wir begleiten Sie bei der Entwicklung Ihres Unternehmens. Beim Schutz Ihrer Leistungen sind wir konsequent und beraten Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
- Marken (Deutschland, Europa und international)
- Designs und Geschmacksmuster
- Namensrecht an Unternehmen
- Titelschutz (z.B. Bücher, Webseiten, etc.)
- Rechte an Domains
Neben der Beratung formulieren wir Ihnen rechtssichere Verträge, damit Sie sich beruhigt auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Bei Lizenzstreitigkeiten oder Rechtsverletzungen prüfen wir Ihre Ansprüche und setzen diese konsequent durch.
Markenanmeldung
Die Anmeldung einer Marke sollten Sie richtig angehen. Fehler können bereits zu Beginn teure Folgen haben, wenn beispielsweise eine Schutzfähigkeit nicht besteht oder andere Schutzrechte vorrangig sind. Nichts ist ärgerlicher, als wenn Sie gegen Plagiate Ihres erfolgreichen Produkts nicht vorgehen können, weil die Marke falsch eingetragen wurde.
Darum brauchen Sie eine Markenstrategie
Eine Marke schützt nur, wenn sie richtig angemeldet wird. Falsche Entscheidungen am Anfang wirken sich eventuell erst Jahre später aus. Zudem wird der Schutz mit der Zeit brüchig, wenn Sie Ihre Marke nicht pflegen. Deshalb ist es unabdingbar, frühzeitig eine Markenstrategie festzulegen, die zu Ihren Bedürfnissen passt.
Mit einer professionellen Markenrecherche und einer Einschätzung, ob die anzumeldende Marke mit Erfolg angegriffen werden kann, können Sie Risiken senken. Das spart Kosten, denn Sie verbrennen kein Geld dafür, eine Marke mit großem Aufwand anzumelden, die aber wertlos ist, weil sie im Ernstfall keinen Schutz bietet.
Der Aufbau einer Marke verlangt nicht nur unternehmerischen Einsatz, sondern auch rechtliches Know-how. Als Kanzlei passen wir bestehende Eintragungen an und kümmern uns um eine Erstreckung des Schutzes auf die für Sie wichtigen Vertriebsländer.
Markenschutz
Nachahmern erschweren wir den Versuch, den guten Ruf Ihrer Produkte und Dienstleistungen auszunutzen. Verwässerungen Ihrer Marke treten wir effektiv entgegen – falls erforderlich auch vor Gericht.
Umgekehrt beraten und vertreten wir Sie im Falle von markenrechtlichen Berechtigungsanfragen und Abmahnungen. Dabei schöpfen wir den rechtlichen Spielraum aus, um Ihr Geschäft zu schützen. Und sollte es doch einmal vor Gericht gehen, überzeugen wir mit einer klaren Prozessstrategie.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Jasper Prigge, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Unsere Leistungen im Markenrecht
Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen. Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei folgenden Fragestellungen:
Markenanmeldung
Anmeldung einer Marke nach Ihren Bedürfnissen. Von der günstigen Variante mit geringem Prüfungsumfang bis hin zur professionellen Ähnlichkeitsrecherche. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Markenämtern (DPMA, EUIPO, WIPO) und klären bestehende Risiken.
Markenstrategie
Nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Marke vor Angriffen zu verteidigen. Wir entwicklen mit Ihnen eine Strategie, die zu Ihren Planungen passt. Der Aufbau einer Marke braucht Zeit. Deshalb ist es umso wichtiger, bereits frühzeitig an morgen zu denken.
Markenrechtliche Abmahnung
Abmahnungen wegen Markenverletzungen sind alltäglich und nicht nur mit hohen Kosten verbunden. Die mühsam aufgebaute Bekanntheit ist in Gefahr, wenn ein Markeninhaber im Wege einer Abmahnung vorgeht. Im Streitfall setzen wir Ihre Rechte vor Gericht durch.
Werktitelschutz
Titel von Büchern, Filmen und Tonträgern sind geschützt, genauso die Titel von Software. Um Verwechslungen zu vermeiden, prüfen wir im Bedarfsfall die Nutzung durch Dritte und unterstützen bei der Beurteilung, ob ein Projekt die Rechte Dritter verletzt.
Titelschutzanzeige
Um Werktitel frühzeitig zu sichern, kann eine Titelschutzanzeige sinnvoll sein. Ob sie in Betracht kommt oder rechtliche Risiken bestehen, beurteilen wir in Ihrem Fall vorab. Denn nichts ist schlimmer, als wenn ein Werk kurz vor Veröffentlichung beanstandet wird.
Namensrecht
Ein Unternehmen nutzt Ihren Namen, obwohl Sie bereits lange am Markt tätig sind? Dies kann eine Rechtsverletzung darstellen. Wenn Verwechslungen hervorgerufen werden, müssen Sie dies nicht dulden. Ihre geschäftliche Bezeichnung ist geschützt.