Warum ein passendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für eine erfolgreiche Anmeldung unerlässlich ist und was Sie machen können, um Ihr Verzeichnis zu optimieren, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was sind Nizza-Klassen überhaupt?
Die Eintragung einer Marke bedeutet nicht, dass Ihre Marke nun in allen Bereichen vollumfänglich gegen Nachahmer geschützt ist. Vielmehr richtet sich der Schutz nach den bei der Anmeldung angegebenen Waren- und Dienstleistungen.
Wenn Sie etwa eine Marke für ein Restaurant anmelden und ein anderes Unternehmen eine ähnliche Marke für eine Autowerkstatt nutzt, kann es sein, dass Sie diese Nutzung hinnehmen müssen, da die angebotenen Waren- und Dienstleistungen weit voneinander entfernt und sich daher nicht ähnlich sind. Aber auch hier gibt es natürlich wie immer Ausnahmen.
Um festzulegen, für welchen Bereich Ihre Marke genau Schutz beanspruchen kann, braucht es daher die Einteilung in Waren- und Dienstleistungsklassen, die sogenannten Nizza-Klassen.
Welche Nizza-Klassen gibt es?
Das Deutsche Patent- und Markenamt hält auf seiner Webseite eine Klasseneinteilung mit erläuternden Anmerkungen bereit, der Sie auch die Einteilung der Klassen entnehmen können. Insgesamt gibt es 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen, also 45 Waren- und Dienstleistungsklassen. Die einzelnen Oberbegriffe sind dann jeweils weiter unterteilt.
Die Einteilung wird von der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) verwaltet und weltweit in 140 Ländern genutzt.
Warenklassen
Hier unterscheidet sich die Klassifikation nach Art der Waren. Fertigwaren werden zum Beispiel nach ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert, Rohstoffe dagegen nach dem Material, aus dem sie bestehen.
Beispiel: Wenn Sie Getränke anbieten, müssen Sie die Art des Getränks genau angeben. Kakaohaltige Getränke gehören in Klasse 30 (Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel), isotonische Getränke in Klasse 32 (alkoholfreie Getränke) und Spirituosen in Klasse 33 (alkoholische Getränke, ausgenommen Biere;).
Dienstleistungsklassen
Bei den Dienstleistungsklassen erfolgt die Einteilung nach den Dienstleistungsbereichen. Im Bereich der Vermietung, der Beratung und Information sowie des Franchisings erfolgt die Einteilung anhand der Dienstleistung zugrundeliegenden Klasse. Das bedeutet, dass zum Beispiel die Vermietung von Telefonen in Klasse 38 (Telekommunikationsdienstleistungen) fällt.
Beispiel: Übersetzungsdienstleistungen fallen in Klasse 41 (Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten), Programmieren von Computersoftware für elektronische Übersetzungswörterbücher und -datenbanken dagegen in Klasse 42 (Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen).
Markenrecht? Dabei können wir helfen. Ob Anmeldung einer eigenen Marke oder Abmahnung von Markenrechtsverletzungen.
Wofür benötige ich Nizza-Klassen?
Nachahmung effektiv begrenzen
Wenn Sie eine Marke angemeldet haben, können Sie etwa Mitbewerber:innen untersagen, eine ähnliche Marke zu verwenden. Für die Beurteilung der damit verbundene Verwechslungsgefahr wird auch das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis herangezogen. Auch wenn das Verzeichnis keine unmittelbare Bedeutung für die Beurteilung der Ähnlichkeit hat, ziehen die Gerichte es bei der Gesamtbeurteilung heran.
Dabei gilt, dass Waren und Dienstleistungen nicht deshalb als ähnlich angesehen werden müssen, weil sie denselben Klassen angehören und im entgegengesetzten Fall Waren und Dienstleistungen nicht deshalb als unähnlich angesehen werden, weil sie unterschiedlichen Klassen angehören.
In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die im Nizzaer Abkommen festgelegte Klassifikation der Waren und Dienstleistungen, wie in Regel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung Nr. 40/94 (ABl. L 303, S. 1) in Erinnerung gebracht wird, ausschließlich Verwaltungszwecken dient. Waren können folglich nicht bloß deshalb als unähnlich angesehen werden, weil sie, wie hier, nach dieser Klassifikation unterschiedlichen Klassen angehören.
EuG, Urteil vom 13. 12. 2004 – T-8/03
Vielmehr sind bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der streitigen Waren alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis kennzeichnen, in dem diese Waren zueinander stehen; zu diesen Faktoren gehören insbesondere ihre Art, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihr Charakter als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (EuG, Urteil vom 29. September 1998 – C-39/97 Canon Slg. 1998, I-5507, Rn. 23.).
Fokus: Welcher Bereich soll geschützt werden?
Bevor Sie das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen, müssen Sie sich also fragen, in welchem Bereich Sie mit Ihrer Marke tätig sein wollen. Dabei sollte das Verzeichnis möglichst die gegebenenfalls schon angebotenen Waren- und Dienstleistungen abdecken, als auch die Weiterentwicklung der Marke berücksichtigen. Sie müssen hier also einen Blick in die Zukunft wagen und im Rahmen einer Prognose überlegen, in welchen Bereichen Sie später einmal tätig werden wollen.
Dazu kann es hilfreich sein, sich andere Unternehmen mit einem ähnlichen Geschäftsmodell und deren Markenanmeldungen anzuschauen.
Beispiel
Wenn Sie ein Café eröffnen wollen (Klasse 43 – Bewirtung von Gästen), kommt vielleicht auch der Verkauf von Kaffee unter der eigenen Marke (Klasse 30 – Kaffee) oder die Ausrichtung von Veranstaltungen im Café (Klasse 41 – Durchführung von Live-Veranstaltungen) in Betracht.
Welche Konsequenzen kann eine falsche Auswahl haben?
Die Erstellung eines passenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und die Festlegung der Nizza-Klassen haben unmittelbaren Einfluss auf die Reichweite des Markenschutzes. Sie sollten daher keine überstürzte Auswahl treffen.
Einschränkung möglich, Ergänzungen nicht
Im späteren Verlauf können Sie zu jederzeit das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einschränken, also Begriffe entfernen. Eine Ergänzung, also das Hinzufügen neuer Begriffe, ist nicht möglich. Dafür müssten Sie eine komplett neue Marke anmelden.
Achtung! Benutzungszwang und Gebühren
Dabei dürfen Sie aber auch nicht vergessen, dass Sie die Marke für die angemeldeten Waren- und Dienstleistungen auch nutzen müssen. Sie haben dafür maximal 5 Jahre Zeit. Nach Ablauf dieser Zeit kann (v.a. von Mitbewerber:innen) ein Antrag auf Löschung wegen Nichtbenutzung gestellt werden. Auch sind die Kosten für eine Markenanmeldung immer nach der Anzahl der angemeldeten Klassen gestaffelt, sodass eine sorgsame Auswahl ratsam ist.
Richtige Nizza-Klassen auswählen
- Mit dem Business-Plan abgleichen
Orientieren Sie sich bei der Wahl an Ihrem Business-Plan, welche Bereiche möchten Sie abdecken? Recherchieren Sie dann, in welche Nizza-Klasse ihr Vorhaben fällt, Sie können hierfür auch den Klassifizierungsassistenten der EUIPO nutzen.
- Prognose: Wo sehe ich meine Marke in 5 Jahren?
Der wahrscheinlich schwierigste Punkt: Da Sie keine Begriffe nachträglich hinzufügen können, müssen Sie bei der Anmeldung schon überlegen, welche Bereiche in Zukunft wichtig sein könnten
- Feintuning: Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen
Nur die Angabe der Nizza-Klassen ist nicht ausreichend, Sie müssen in jeder Klasse ein Verzeichnis von konkreten Waren- und Dienstleistungen erstellen, für die Sie Schutz beanspruchen möchten
- Mehr Klassen = höhere Kosten
Abschließend sollten Sie noch einmal schauen, wie viele Nizza-Klassen zusammen gekommen sind und ob es vielleicht noch Klassen gibt, die Sie aus Kostengründen eher streichen sollten
Im Zweifelsfall sollten Sie eine Anwältin / einen Anwalt für Markenrecht zurate ziehen. Die Kosten dafür relativieren sich schon ab der ersten Abmahnung, die sich durch die Beratung womöglich vermeiden ließe.
Aktuelle Nizza-Klassifikation (2024)
Die aktuelle Version der Nizza-Klassifikation ist seit dem 1. Januar 2024 gültig. Die Klassen sind wie folgt definiert:
Klasse | Waren |
1 | Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Feuerlösch- und Brandschutzmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; Mittel zum Gerben von Tierhäuten; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; Kitte und andere Spachtelmassen; Kompost, Düngemittel, Dünger; biologische Mittel für gewerbliche und wissenschaftliche Zwecke |
2 | Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel, Farbstoffe; Tinten zum Drucken, Markieren und Gravieren; Naturharze im Rohzustand; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Mal-, Dekorations- und Druckzwecke sowie für künstlerische Arbeiten |
3 | Nicht medizinische Kosmetika und Mittel für Körper- und Schönheitspflege; nicht medizinische Zahnputzmittel; Parfümeriewaren, ätherische Öle; Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier- und Schleifmittel |
4 | Technische Öle und Fette, Wachs; Schmiermittel; Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel; Brennstoffe und Leuchtstoffe; Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke |
5 | Pharmazeutische Erzeugnisse, medizinische und veterinärmedizinische Präparate; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; diätetische Nahrungsmittel und Erzeugnisse für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke, Babykost; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen und Tiere; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Ungeziefervertilgungsmittel; Fungizide, Herbizide |
6 | Unedle Metalle und deren Legierungen, Erze; Materialien aus Metall für das Bau- und Konstruktionswesen; transportable Bauten aus Metall; Kabel und Drähte aus unedlen Metallen [nicht für elektrische Zwecke]; Kleineisenwaren; Behälter aus Metall für Lagerung und Transport; Safes |
7 | Maschinen, Werkzeugmaschinen und kraftbetriebene Werkzeuge; Motoren und Triebwerke, ausgenommen für Landfahrzeuge; Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung, ausgenommen für Landfahrzeuge; landwirtschaftliche Geräte, ausgenommen handbetätigte Handwerkzeuge; Brutapparate für Eier; Verkaufsautomaten |
8 | Handbetätigte Handwerkzeuge und -geräte; Messerschmiedewaren, Essbesteck; Hieb- und Stichwaffen; Rasierer |
9 | Wissenschaftliche, Forschungs-, Navigations-, Vermessungs-, fotografische, Film-, audiovisuelle, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Detektions-, Prüf-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln oder Kontrollieren der Verteilung oder Nutzung von Elektrizität; Geräte und Instrumente zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder Daten; aufgezeichnete und herunterladbare Medien, Computersoftware, leere digitale oder analoge Aufzeichnungs- und Speichermedien; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechengeräte; Computer und Computerperipheriegeräte; Taucheranzüge, Tauchermasken, Ohrstöpsel für Taucher, Nasenklemmen für Taucher und Schwimmer, Taucherhandschuhe, Atemgeräte zum Tauchen; Feuerlöschgeräte |
10 | Chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate; künstliche Gliedmaßen, Augen und Zähne; orthopädische Artikel; chirurgisches Nahtmaterial; für Menschen mit Beeinträchtigungen angepasste therapeutische und unterstützende Geräte; Massagegeräte; Apparate, Geräte und Gegenstände für Säuglinge; Apparate, Geräte und Gegenstände für die sexuelle Aktivität |
11 | Geräte und Anlagen zu Beleuchtungs-, Heizungs-, Kühlungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Trocknungs-, Lüftungs- und Wasserversorgungszwecken sowie zu sanitären Zwecken |
12 | Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser |
13 | Schusswaffen; Munition und Geschosse; Sprengstoffe; Feuerwerkskörper |
14 | Edelmetalle und deren Legierungen; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine und Halbedelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente |
15 | Musikinstrumente; Notenständer und Ständer für Musikinstrumente; Taktstöcke |
16 | Papier und Pappe [Karton]; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren und Büroartikel, ausgenommen Möbel; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Zeichenartikel und Künstlerbedarf; Malpinsel; Lehr- und Unterrichtsmaterial; Folien und Beutel aus Kunststoff für Einpack- und Verpackungszwecke; Drucklettern, Druckstöcke |
17 | Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und deren Ersatzstoffe, in rohem oder teilweise bearbeitetem Zustand; Waren aus Kunststoffen oder Harzen in extrudierter Form zur Verwendung in Herstellungsverfahren; Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial; flexible Rohre, Leitungen und Schläuche [nicht aus Metall] |
18 | Leder und Lederimitationen; Tierhäute und -felle; Reisegepäck und Tragetaschen; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren; Halsbänder, Leinen und Decken für Tiere |
19 | Materialien, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Rohre, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Asphalt, Pech, Teer und Bitumen; transportable Bauten, nicht aus Metall; Denkmäler, nicht aus Metall |
20 | Möbel, Spiegel, Bilderrahmen; Behälter, nicht aus Metall, für Lagerung oder Transport; Knochen, Horn, Fischbein oder Perlmutter in rohem oder teilweise bearbeitetem Zustand; Muschelschalen; Meerschaum; Bernstein |
21 | Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kochgeschirr und Tafelgeschirr, ausgenommen Messer, Gabeln und Löffel; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel, ausgenommen für Malzwecke; Bürstenmachermaterial; Putzzeug; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas, mit Ausnahme von Bauglas; Glaswaren, Porzellan und Steingut |
22 | Seile und Bindfäden; Netze; Zelte und Planen; Markisen aus textilem Material oder Kunststoff; Segel; Säcke zum Transport und für die Lagerung von Massengütern; Polsterfüllstoffe und Polstermaterial, ausgenommen aus Papier, Pappe [Karton], Kautschuk oder Kunststoff; rohe Gespinstfasern und deren Ersatzstoffe |
23 | Garne und Fäden für textile Zwecke |
24 | Webstoffe und deren Ersatz; Haushaltswäsche; Vorhänge aus Textilien oder aus Kunststoff |
25 | Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen |
26 | Spitzen, Tressen, Soutachen, Litzen, Borten und Stickereien sowie Bänder und Schleifen (Kurzwaren); Knöpfe, Haken und Ösen, Nadeln; künstliche Blumen; Haarschmuck; Kunsthaar |
27 | Teppiche, Fußmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge; Wandbehänge, nicht aus textilem Material |
28 | Spiele, Spielwaren und Spielzeug; Videospielgeräte; Turn- und Sportartikel; Christbaumschmuck |
29 | Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten [Gelees], Konfitüren, Kompotte; Eier; Milch, Käse, Butter, Joghurt und andere Milchprodukte; Speiseöle und -fette |
30 | Kaffee, Tee, Kakao und Ersatzmittel hierfür; Reis, Teigwaren und Nudeln; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Schokolade; Eiscreme, Sorbets und andere Arten von Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Würzmittel, Gewürze, konservierte Kräuter; Essig, Soßen und andere Würzen; Eis [gefrorenes Wasser] |
31 | Rohe und nicht verarbeitete Erzeugnisse aus Landwirtschaft, Gartenbau, Aquakultur und Forstwirtschaft; rohe und nicht verarbeitete Samenkörner und Sämereien; frisches Obst und Gemüse, frische Kräuter; natürliche Pflanzen und Blumen; Zwiebeln, Setzlinge und Samenkörner als Pflanzgut; lebende Tiere; Futtermittel und Getränke für Tiere; Malz |
32 | Biere; alkoholfreie Getränke, Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von alkoholfreien Getränken. |
33 | Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken |
34 | Tabak und Tabakersatzstoffe; Zigaretten und Zigarren; elektronische Zigaretten und Verdampfer zum Inhalieren für Raucher; Raucherartikel; Streichhölzer |
Klasse | Dienstleistung |
35 | Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten |
36 | Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen |
37 | Baudienstleistungen; Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen; Berg- bau, Erdöl- und Erdgasbohrungen |
38 | Telekommunikationsdienstleistungen |
39 | Transportdienstleistungen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen |
40 | Materialbearbeitung; Recycling von Müll und Abfall; Luftreinigung und Wasserbehandlung; Druckereidienstleistungen; Konservierung von Nahrungsmitteln und Getränken |
41 | Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten |
42 | Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungs- arbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software |
43 | Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen |
44 | Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft |
45 | Juristische Dienstleistungen; Sicherheitsdienste zum physischen Schutz von Sachgütern oder Personen; Dating-Dienstleistungen, Knüpfen von sozialen Kontakten im Internet; Bestattungsdienste; Babysitting |
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