Unterschiede zwischen nationaler Marke und Unionsmarke
Die Eintragung in das Markenregister ist die Voraussetzung für einen Markenschutz. Dies bestimmt § 4 Nr. 1 MarkenG für nationale Marken ausdrücklich. Die Dauer der Anmeldung einer Marke richtet sich nach der Art der Marke. So unterscheidet sich das Verfahren beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) für eine deutsche Marke von dem einer Unionsmarke, die in der ganzen EU gilt und beim Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) angemeldet wird.
In der Regel werden nationale Marken etwas schneller eingetragen als Unionsmarken. Denn die Widerspruchsfrist, innerhalb derer ein Dritter gegen die Anmeldung vorgehen kann, beginnt erst nach der Eintragung.
Dies ist bei der Unionsmarke anders: Hier ist das Widerspruchsverfahren vorgeschaltet. Das EUIPO trägt eine Marke daher erst nach Ablauf der Frist ein. Da die Frist immerhin drei Monate beträgt, müssen Sie bei einer Unionsmarke mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen.
In der Regel werden von der Anmeldung bis zur Eintragung der Marke ca. 8 Monate vergehen.
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Aktuelle Anmeldedauer bei Unionsmarken
Im 3. Quartal 2021 betrug die Zeit vom Eingang der Anmeldung bis zur Veröffentlichung einer Unionsmarke durchschnittlich 21 Werktage (fast-track Verfahren) bzw. 1,11 Monate im Standardverfahren.
Die Zeit bis zur Eintragung inkl. der Widerspruchsfrist betrug im fast-track Verfahren durchschnittlich 4,36 Monate, im Standardverfahren 4,62 Monate.
Priorität bereits ab dem ersten Tag
Auch wenn der Markenschutz von der Eintragung abhängig ist, kommt dem Anmeldezeitpunkt eine Bedeutung zu. Denn mit der Anmeldung genießt die Marke einen Vorrang und kann sich gegenüber späteren Anmeldungen durchsetzen, sobald sie eingetragen ist.
Die Qualität der Anmeldung entscheidet mit über die Dauer
Die Markenämter können Markenanmeldungen schneller bearbeiten, wenn sie bestimmte Standards erfüllen. Daher sollten Sie prüfen, ob Ihre Anmeldung so gestaltet ist, dass eine zügige Bearbeitung erfolgen kann.
Bei Unionsmarken hat das EUIPO das sogenannte „Fast-Track-Verfahren“ entwickelt. Dieses hat im Wesentlichen zwei Voraussetzungen:
- Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnis mittels vom EUIPO akzeptierten Begriffen.
- Frühzeitige Zahlung der Gebühren für die Markenanmeldung.
Die beiden genannten Aspekte führen auch beim Deutschen Patent- und Markenamt zu einer Beschleunigung. Sie sollten daher insbesondere, falls möglich, die von den Ämtern zur Verfügung gestellten Hilfsmittel nutzen, beispielsweise die einheitliche Klassifikationsdatenbank, die Sie bei der elektronischen Anmeldung aufrufen können.
Welche Begriffe die Markenämter akzeptieren, können Sie im Recherchetool TMclass nachschlagen.
Marke anmelden: Verkürzung der Dauer durch beschleunigte Prüfung
Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet eine beschleunigte Prüfung von Markenanmeldungen an, lässt sich diese aber durch eine zusätzliche Gebühr von 200,00 € bezahlen. Welche Gebühren für eine Markenanmeldung anfallen, erläutern wir Ihnen in unserem Beitrag „Was kostet eine Markenanmeldung?“.
Der Vorteil einer beschleunigten Prüfung: Das DPMA muss innerhalb von sechs Monaten über die Anmeldung entscheiden. Daher eignet sich dieses Verfahren besonders, wenn Sie den Markenschutz international erstrecken wollen.
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