Auch wenn Ihnen gegenüber mündlich erläutert wurde, warum die Maßnahme getroffen wurde, ist eine nachträgliche Überprüfung einfacher, wenn die Anordnung und ihre Begründung „schwarz auf weiß“ vorliegt.
Polizei muss mündliche Anordnungen schriftlich bestätigen
Wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, können Sie sich eine Maßnahme, die nicht auf Grundlage eines schriftlichen Bescheids ergangen ist, im Nachhinein bestätigen lassen. Das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) regelt die Pflicht der Polizeibehörde zur Bestätigung:
Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.
§ 37 Abs. 2 S. 2 VwVfG NRW
Die Bestätigung erfasst nicht nur die erlassene Anordnung, die Behörde muss sie nachträglich mit einer Begründung versehen:
Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen.
§ 39 Abs. 1 S. 1 VwVfG NRW
Mit diesem Schreiben ist es leichter, die Maßnahme rechtlich zu prüfen. Natürlich muss trotzdem Akteneinsicht genommen werden, aber durch die Bestätigung erhält man zumindest einen Hinweis darauf, was sich die Beamtinnen und Beamten gedacht haben, als sie die Anordnung erlassen haben.
Achtung: Schnell reagieren!
Die Voraussetzungen für eine Bestätigung sind
- ein mündlicher Verwaltungsakt,
- ein berechtigtes Interesse des Betroffenen und
- die Bestätigung wird unverzüglich verlangt.
Die erste Voraussetzung wird beispielsweise nicht erfüllt sein, wenn die Polizei gehandelt hat, um eine Straftat aufzuklären. In diesem Falle gilt nicht VwVfG, sondern die Strafprozessordnung. Überlegen Sie daher, ob die Maßnahme im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren stand.
Im Zweifelsfall sollten Sie dennoch eine Bestätigung verlangen.
Ein berechtigtes Interesse wird so gut wie immer anzunehmen sein. Wenn eine Klage gegen die Maßnahme in Betracht kommt muss der Betroffene die Möglichkeit haben, die Anordnung schriftlich nachzuvollziehen und sich gegebenenfalls mit einem Anwalt zu beraten.
Problematisch ist das Erfordernis der Unverzüglichkeit. Unverzüglich heißt „ohne schuldhaftes Zögern“, so dass Sie entweder bereits bei Durchführung der Maßnahme, jedenfalls aber in den Tagen danach eine Bestätigung verlangen sollten. Als Richtwert kann man sagen, dass Sie innerhalb von 7-14 Tagen tätig werden sollten. Lassen Sie sich zu viel Zeit, muss die Polizei einen Verwaltungsakt nicht mehr bestätigen.
Bestätigung öfter anfordern
In der Regel fordern Betroffene eine Bestätigung nicht an – ein Fehler. Auch wenn Sie noch nicht genau wissen, ob Sie gegen eine polizeiliche Maßnahme klagen wollen, sollten Sie eine Bestätigung verlangen. Denn je besser Sie die Rechtslage einschätzen können, desto einfacher wird die Entscheidung für oder gegen ein rechtliches Vorgehen sein.
Musterschreiben
Am [Datum] ordnete einer Ihrer Beamten [ggf. Name/Beschreibung] in [Ort] mir gegenüber folgendes an: [Beschreibung]. Gemäß § 37 Abs. 2 S. 2 VwVfG NRW verlange ich eine schriftliche Bestätigung der Maßnahme einschließlich Begründung.
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