SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation) werden von mächtigen Akteuren wie Unternehmen, Lobbygruppen oder Einzelpersonen genutzt, um unliebsame Kritiker:innen durch langwierige und teure Gerichtsverfahren mundtot zu machen. Betroffen sind vor allem Journalist:innen, Aktivist:innen und NGOs, die sich zu Themen von öffentlichem Interesse äußern – sei es im Bereich Umweltschutz, Menschenrechte oder Korruption.
Die EU will mit ihrer „Anti-SLAPP-Richtlinie“ diesen Praktiken ein Ende setzen und damit die Meinungsfreiheit und den öffentlichen Diskurs schützen. In einem aktuellen Aufsatz beleuchtet Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge gemeinsam mit Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig (Frankfurt) die wichtigsten Regelungen. Gleichzeitig wird die Frage aufgeworfen, wie Deutschland die Richtlinie effektiv umsetzen kann, um den Schutz vor missbräuchlichen Klagen in der Praxis zu gewährleisten. Dabei geht es nicht nur um juristische Details, sondern auch um den grundlegenden Schutz der demokratischen Debattenkultur.
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Prigge/Dinig, Die „Anti-SLAPP-Richtlinie“ und ihre mögliche Umsetzung (K&R 2024, 452-458)