Illegales IPTV – Welche Strafen drohen?

Gerade im Winter gibt es fast nichts Schöneres, als vor dem Fernseher zu hängen und sich die neusten Folgen deiner Lieblingsserie anzusehen. Das Problem ist aber, dass es immer neue Streaming-Dienste gibt, die gute Serien anbieten. Wer alle Anbieter wie Netflix, Amazon Prime, Sky Go / Ticket, Disney Plus oder Joyn abonnieren möchte, muss hierfür tief in die Tasche greifen.

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Rechtsanwalt
Apps für Fehrnseher auf einem Tabelt

Eine vermeintliche Lösung haben illegale IPTV Anbieter wie Bravo Mercado oder 24iptv im Angebot, die einen Rundumservice für wenig Geld anbieten. Dabei sollte aber jedem klar sein, dass die Nutzung solcher Dienste illegal ist. Wir klären auf, welche Folgen den Nutzer:innen drohen und was zu tun ist, wenn man eine Vorladung von der Polizei erhält.

Welche Strafen bei illegalem IPTV?

Die unerlaubte Nutzung von IPTV-Diensten verstößt gegen das Urheberrecht und kann Abmahnungen und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. So hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 26.04.2017 (AZ: C 527/15) festgestellt, dass schon die bloße Nutzung von offensichtlich illegalen Streamingdiensten gegen das Urheberrecht verstößt. Privaten Nutzer:innen drohen dabei Abmahnkosten in Höhe von 150 EUR sowie der jeweiligen Lizenzgebühren, die sich nach den üblichen Kosten eines Einzelabrufs richten.

Neben diesen zivilrechtlichen Folgen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen. Gegen die Nutzer:innen von illegalen IPTV-Portalen werden regelmäßig Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Urheberrecht gem. § 108 Abs. 1 Nr. 6 UrhG eingeleitet. Dieser Straftatbestand ermöglicht grundsätzlich die Verhängung von Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.

Wie werden die Ermittlungen geführt?

Illegale IPTV-Anbieter wie Bravo Mercado oder 24iptv haben tausende Kunden und verursachen erhebliche Schäden für die Rechteinhaber. Letztere haben daher erhebliches Interesse an der Einleitung von Ermittlungsverfahren, schon um Nutzer:innen abzuschrecken. Anbieter wie die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & CoKG stellen regelmäßig Strafanzeige, wenn Sie durch „Testkäufe“ Beweise gegen den illegalen Anbieter:innen gesammelt haben.

Auf Grundlage dieser Strafanzeigen führen die Ermittlungsbehörden eigene Ermittlungen gegen die Anbieter:innen durch und frieren z. B. deren Konten ein oder beschlagnahmen nach Hausdurchsuchungen die Server. Nachdem die Ermittlungen gegen die Anbieter abgeschlossen sind, werden Ermittlungsverfahren gegen die einzelnen Nutzer des Dienstes abgetrennt und an die für den Wohnort zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben.

Das sollten Sie tun, wenn Sie betroffen sind

In der Regel erhalten Sie als Kunde oder Kundin eines illegalen IPTV-Anbieters eine Vorladung von der Polizei. Dabei werden Sie als Beschuldigte:r geführt und der Tatvorwurf nur mit einem pauschalen Hinweis auf das UrhG beschrieben. Sollten Sie eine entsprechende Vorladung erhalten, widerstehen Sie dem Impuls bei der Polizei anzurufen oder gar zur Vernehmung zu gehen, um erst einmal in Erfahrung zu bringen, worum es eigentlich geht.

Beauftragen Sie bereits zu diesem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte. Ohne eine Akteneinsicht sind Sie im „Blindflug“ unterwegs. Eine erfolgreiche Verteidigung setzt daher zunächst voraus, einen gleichen Wissensstand zwischen Ihnen und den Behörden zu schaffen. Gerade in Fällen, in denen der Staatsanwaltschaft nur bekannt ist, dass eine Zahlung von Ihrem Konto geflossen ist, bestehen vielfältige Verteidigungsmöglichkeiten. Denn alleine aus der Tatsache, dass Gelder zwischen den Beteiligten geflossen sind, kann nicht der sichere Nachweis für eine tatsächliche Nutzung des Dienstes geschlossen werden. Entscheidend ist, dass Sie sich diese Einwände nicht durch unbedachte Äußerungen „verbauen“, sondern so früh wie möglich einen Einfluss auf die Ermittlungen nehmen.

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53 Antworten

  1. Avatar von tba
    tba

    heißt im umkehrschluss, dass falls keine zahlungen nachzuverfolgen sind, keine möglichkeit besteht eine vorladung etc. zu bekommen?

    beste grüße

    1. Avatar von Dr. Heiko Löw
      Dr. Heiko Löw

      Leider nicht. Grundsätzlich bestehen für die Ermittlungsbehörden viele Möglichkeiten die Nutzer eines illegalen IPTV-Anbieters vorzugehen bzw. diese zu identifizieren. Allerdings sind die Verteidigungsmöglichkeiten besser, wenn nur eine Zahlung nachgewiesen werden kann und keine IP-Adressen o.Ä. von den Ermittlungsbehörden gesichert wurden.

  2. Avatar von Tobi
    Tobi

    Wie sieht denn die IPTV-Nutzung aus wenn für die Datenverbindung ein VPN-Anbieter zwischen hängt. Die IP-Adresse kann in dem Fall doch nicht mehr zurückverfolgt werden. Das einzige Problem ist doch nur die „Zahlung“ oder ?

    1. Avatar von Dr. Heiko Löw
      Dr. Heiko Löw

      Wie immer kommt es auf den Einzelfall an. In der Regel werden die Ermittlungen so geführt, dass zunächst gegen den Anbieter ermittelt wird. Dabei kommt es regelmäßig zu Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei den Anbietern. Die Staatsanwaltschaft wertet die sichergestellten Gegenständen aus und versucht Rückschlüsse auf die Nutzer zu ziehen. Zahlungen und IP-Adressen sind hier die wichtigsten Beweismittel. Teilweise können aber auch Daten, die bei der Registrierung hinterlegt wurden oder Nachrichten an den Support zur Identifizierung der Nutzer führen.

      1. Avatar von Yilmaz
        Yilmaz

        Verstehe ich richtig?,
        Nur weil eine Zahlung zwischen den Beteiligten geflossen ist, kann hier noch lange nicht der Beweis ergehen das man IPTv genutzt oder verkauft hat?
        Ohne Details in der Zahlung zu nennen, kann dies ja für alles mögliche sein?

        1. Avatar von Dr. Heiko Löw
          Dr. Heiko Löw

          Grundsätzlich ist das zutreffend. Wobei das Verfolgungsinteresse der Ermittlungsbehörden gegenüber Nutzern von IPTV geringer ist als gegenüber sog. „Resellern“, die IPTV-Lines gewerbsmäßig weiterverkaufen.

  3. Avatar von Sebastian
    Sebastian

    Können die betroffenen Personen beim Verkauf von iptv-Abonnements und Reisen ins Ausland von Interpol verfolgt werden?

    1. Avatar von Dr. Heiko Löw
      Dr. Heiko Löw

      Die Beteiligung von Interpol in IPTV-Verfahren ist uns nicht bekannt. Aus Medienberichten ist jedoch bekannt, dass die EU-Justizagentur EUROJUST bei der Verhaftung der Betreiber der App „Mobdro“ involviert war.

  4. Avatar von G.
    G.

    Das heißt wenn nur die IP Adresse (ohne Namen und Zahlungen) ermittelt wurde kann man angeklagt werden?
    Und wie hoch wäre dann in Summe die Strafen, Lizenzgebühren …u.s.w.
    Rechnet es sich es zu riskieren?
    LG

    1. Avatar von Dr. Heiko Löw
      Dr. Heiko Löw

      Vielen Dank für Ihren Kommentar. So pauschal kann man das nicht sagen. Über die IP-Adresse kann nur der Inhaber des jeweiligen Internetanschlusses festgestellt werden. Es besteht aber natürlich auch die Möglichkeit, dass die tatsächlich für die Tat verantwortliche Person ein Mitnutzer des Anschlusses ist. Wie immer kommt es auf das Gesamtbild an. Die Höhe der Strafen steht immer in Abhängigkeit zu ihren Einkommensverhältnissen. Im Ergebnissen kann ich Ihnen natürlich nicht zur Nutzung eines illegalen Dienst raten.

      1. Avatar von G.
        G.

        DAZN gibt es gerade für 19,99 im Monat
        da muss man nichts riskieren
        Sie haben vollkommen recht Hr DR.Löw

  5. Avatar von Ernst
    Ernst

    Hallo Herr Dr. Löw und Team,

    vorab danke für die Zusammenfassung. Ich hätte einige fragen

    1.Wie hoch sind die Strafen der Ihnen bekannten Fälle für die Nutzung von IPTV Diensten (bsp. zwischen 150 – 2000 Euro)

    2. Wie hoch sind die Verteidungs/Gerichtsgebühren in erster Instanz sofern man beschuldigt wird ?

    3. Wirkt sich die Zahl der Nutzungen (bspw. 20 Filme/Woche im vergleich zu 1 Film/Woche) auf die Strafe aus bzw. falls ja wie wirkt Sie sich aus ?

    Vielen dank vorab

    Es geht darum zu wissen was auf einen zukommt

    1. Avatar von Dr. Heiko Löw
      Dr. Heiko Löw

      Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Fragen kann ich natürlich nur ganz schwer beantworten. Wie immer kommt es auf den Einzelfall an. Aber ich versuche es einmal

      1. Höhe der Strafen

      Die möglichen Strafen richten sich nach dem Einkommen des Verurteilten. Bei der Nutzung von illegalen IPTV Anbietern kommt es zudem auf die Dauer der Nutzung und die Frage ob der Dienst privat oder gewerblich genutzt wurde. Auch relevant ist, ob bereits Vorstrafen bestehen. Die Strafen in mir bekannten Fällen reichen von 300 EUR bis 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Hinzu kommt die Belastung durch einen Eintrag ins Führungszeugnis.

      2. Kosten der Verteidigung / Gerichtskosten

      Aus meiner Sicht sollte es erst gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Das Ziel muss es sein, das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren (also solange das Verfahren noch bei der Staatsanwaltschaft ist und keine Anklage erhoben wurde) einstellen zu lassen. In diesem Fall würden nur die Rechtsanwaltsgebühren für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren entstehen. Diese liegen bei ca. 600 EUR. Sollte ein Verfahren zu Gericht gehen sind die Gebühren wesentlich höher und komplexer.

      Einen Überblick über die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten im Strafverfahren finden Sie hier. https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/StrafR.html

      3. Nutzung

      Wie intensiv der Dienst genutzt wird ist in strafrechtlichen Hinsicht egal. Entscheidend ist, dass Sie Zugang zu den illegalen Inhalten haben.

      1. Avatar von Ernst
        Ernst

        Danke für Ihre Einschätzungen zu meinen Fragen vom Dezember 2023. Das Vorgehen bzw. die Strategie scheint sinnig (es gar nicht zum Gerichtsverfahren kommen zu lassen). Sollte ich eines Tages Rechtsberatung benötigen würde ich definitv auf Sie zukommen.BG

  6. Avatar von Christian
    Christian

    Hallo,
    bräuchte unbedingt Hilfe.
    Habe heute auch ein Schreiben von der Polizeit bekommen mit dem Vorwurf:
    „Es werden betrügerisch IPTV-Zugänge von Sky übers Internet angeboten. Bei recherchen kamen ihre Daten raus“

  7. Avatar von Andreas
    Andreas

    Wenn ich einen ausländischen Anbiter nehme, angenommen Russland, die Server auch dort stehen. Können deutsche oder europäische Behörden etwas ausrichten?

    1. Avatar von Dr. Heiko Löw
      Dr. Heiko Löw

      Vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch Kunden von ausländischen Anbietern können von deutschen oder europäischen Ermittlungsbehötrden belangt werden. Der Standort der Server liegt fast immer im Ausland. Grundsätzlich ändert dies aber nichts an der Strafbarkeit. Die Strafverfolgungsbehörden können einen Tatnachweis auch dann führen, wenn die Server nicht beschlagnahmt wurden. Die Vertriebsstruktur von IPTV Zugängen verläuft regelmäßig so, dass die Betreiber der illegalen IPTV-Server die Zugänge über sog. Reseller veräußern. Welche Daten von diesen gespeichert werden, hängt immer vom Einzelfall ab. Wenn diese z.B. eine Kundenliste führen, die Zahlungen zugeordnet werden können und vom Anzeigeerstatter (in der Regel Sky) kurze Zeit vorher ein Testkauf vorgenommen wurde, kann der Tatnachweis auch ohne Serverdaten geführt werden.

      1. Avatar von Mike Stang
        Mike Stang

        Hallo Hr. Dr. Löw: konkret eine Frage zu ausländischen IPTV Anbietern. Ich lebe in den USA, habe dort (legal durch lokalen Reseller) Zugang zu IPTV Kanälen, die auch deutsches und Europäischen TV (z.B. Sky) teilweise beinhalten. Nun will ich bei meinen längeren Besuchen in D (habe hier eine offizielle Zweitwohnung mit Telekom Anschluss) diese US-IPTV box nutzen (schon probiert; funktioniert einwandfrei). Kann in diesem Fall ein Anbieter/ Anwalt irgendetwas ausrichten? Vielen Dank

  8. Avatar von Ahmet K
    Ahmet K

    Hallo,

    ich hätte da mal bitte eine Frage. es geht dabei darum, dass ich eine Vorladung von der Polizei habe. wegen IPTV Nutzung im Jahr 2018.
    und da ich eine private rechtsschutzversicherung habe, wollte ich mal fragen ob die sowas übernehmen würde . Danke schon mal für ihre Antwort

    1. Avatar von Dr. Heiko Löw
      Dr. Heiko Löw

      Im Grunde übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Rechtsanwaltsgebühren für Ihre Verteidigung, wenn der Bereich Strafrecht abdeckt ist und Sie bereits zum vermeindlichen Tatzeitpunkt – also 2018 – versichert waren. Gerne können Sie sich unverbindlich und kostenfrei an uns wenden, dann klären wir das mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

  9. Avatar von Christian
    Christian

    Hallo Herr Dr. Heiko Löw;
    ich habe am 18. März (Christian) schon mal geschrieben.
    Sie hatte mich kontaktiert und ich habe mich doch entschlossen meinen Fall einen Strafanwalt in meiner Nähe zu geben. Dachte es ist besser ein Anwalt in meiner Nähe.
    Ich weiß nicht ob das mein größter Fehler meines Lebens war und doch der falsche Anwalt.
    Musste auch knapp 1.000 Euro Anzahlung machen damit er meinen Fall übernimmt.
    Er hat auch bei der Polizeit vor 2 Monaten Akteneinsicht gefordert und es nichts gekommen.
    Und jetzt das schlimmste, ich hatte vor 3 Tagen eine Hausdurchsuchung und die haben meine 2 Laptops und paar Speichermedien mitgenommen. Auch mein privates Bargeld haben die mitgenommen.
    Dürfen die wirklich eine Hausdurchsuchung machen wenn der Anwalt noch keine Akteneinsicht bekommen hat?

    Ich bin seit Tagen verzweifelt und mir geht es total schleicht. Mein Anwalt ist auch erst übermorgen wieder erreichbar.
    Bräuchte erstmal wirklich nur einen Rat was ich machen soll oder doch besser bei ihnen aufgehoben?

    1. Avatar von Dr. Heiko Löw
      Dr. Heiko Löw

      Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich habe Ihnen gerade eine private Nachricht geschrieben.

      1. Avatar von Christian
        Christian

        Vielen Dank.
        Ich habe ihnen gerade auf ihre private Nachricht geantwortet.

      2. Avatar von Ahmet
        Ahmet

        Hallo, was sind die strafen für
        Reseller , wenn man auch leugnet man hat das handy beschlagnahmt. lg

        1. Avatar von Dr. Heiko Löw
          Dr. Heiko Löw

          Die Strafen für Reseller sind grundsätzlich härter als die für Nutzer, da Reseller in der Regel gewerblich tätig werden (§ 108a UrhG). Neben einer Freiheitsstrafe droht hier zudem immer die Einziehung der Taterträge d.h. sämtliche Zahlungen, die von den einzelnen Käufern überwiesen wurden.

  10. Avatar von One
    One

    Guten Tag,

    wie hoch würden Sie das Risiko einschätzen, erwischt zu werden, wenn ich als Privatperson einen IPTV-Anbieter mit meiner eigenen Kreditkarte bezahle und per VPN nutze? Ist das Risiko eher hoch oder eher gering?

    Beste Grüße

    1. Avatar von Dr. Heiko Löw
      Dr. Heiko Löw

      Kommt drauf an, was für Sie erwischt werden bedeutet: Sofern eine Zahlung an einen IPTV-Anbieter Ihnen zugeordnet werden kann, besteht immer das Risiko, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, sofern der Anbieter ermittelt wird. Ob dieses Ermittlungsverfahren dann aber auch zu einer Verurteilung führt, kommt immer auf den Einzelfall an. Aus anwaltlicher Sicht kann ich Ihnen natürlich nur von der Nutzung eines illegalen IPTV-Streams abraten.

      1. Avatar von One
        One

        Erwischt zu werden bedeutet für mich, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird. Reicht es schon aus, wenn man mir die Zahlung an den IPTV-Anbieter nachweisen kann? Könnte dies bereits zu einem Ermittlungsverfahren gegen mich führen?

        1. Avatar von Dr. Heiko Löw
          Dr. Heiko Löw

          Ja, grundsätzlich reicht es für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens aus, dass eine Zahlung an den IPTV-Anbieter nachgewiesen werden kann. Bereits in diesem Fall besteht ein sog. Anfangsverdacht, der zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens erforderlich ist.

          1. Avatar von One
            One

            Für wie riskant würden Sie sagen, ist es, wenn man einen IPTV-Anbieter kauft und nutzt, während man als Zahlungsart sein eigenes PayPal oder seine Kreditkarte verwendet, aber alle anderen Informationen anonym hält, wie z.B. IP-Adresse und E-Mail? Auf einer Skala von 1 bis 10?

          2. Avatar von Dr. Heiko Löw
            Dr. Heiko Löw

            Da für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ausreicht, dass Ihnen einen Zahlung an einen IPTV-Anbieter nachgewiesen werden kann, würde ich 8 sagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen hier keine Tipps zur besten Nutzung von illegalen IPTV-Streams geben kann.

  11. Avatar von Kurtulus
    Kurtulus

    Hallo, wie sieht es aus wenn ich ein iptv app vom appstore runtergelagen habe, und ich dafür kein cent bezahlt habe. Aber ich darüber fussball geguckt habe in meinem Imbiss und man hat mich laut schreiben erwischt.
    jetzt heißt es X betrag zahlen sonst droht eine Strafe von 25000€.

    nun was tuen?

    1. Avatar von Dr. Heiko Löw
      Dr. Heiko Löw

      In diesem Fall gibt es zwei Sachen zu beachten: 1. Es handelt sich nicht um ein Ermittlungsverfahren, sondern um eine zivilrechtliche Abmahnung. Ob Sie den Betrag zahlen sollen oder nicht, sollten Sie von einem Anwalt prüfen lassen. 2. Hier kommt es maßgeblich darauf an, welche Beweise vorliegen, die belegen, dass Sie Fußball gesehen haben. Gerne können Sie mir das Schreiben zusenden und ich sehe es mir an. Hierfür würden jedoch Gebühren anfallen.

      1. Avatar von Kurtulus
        Kurtulus

        Danke schön für die Antwort.

        Ich habe mir schon einen Anwalt dazu geholt, der kümmert sich jetzt darum. Sieht aber nicht gut aus.
        Danke trotzdem.

  12. Avatar von BV
    BV

    Hallo. Angenommen Person XY geht in eine Tankstelle und kauft sich einen Amazon-Gutschein mit Bargeld. Mit diesem Gutschein bezahlt er einen IPTV-Anbieter und nutzt zusätzlich dauerhaft einen VPN, während er streamt. Wenn er jedoch vergisst, die Kartenummer des Gutscheins zu verdecken (ein Beispielbild finden Sie unter dem Link), und er es so abschickt, wie auf dem Bild zu sehen ist: Wie hoch ist die Gefahr, dass er ausfindig gemacht wird und gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird?

    1. Avatar von Dr. Heiko Löw
      Dr. Heiko Löw

      In diesem Beispiel ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass ein Ermittlungsverfahren gegen die Person XY eingeleitet wird. Vollkommen ausschließen kann ich es aber natürlich auch nicht. Die Staatsanwaltschaft hat drei Möglichkeiten die Identität der Nutzer eines illegalen IPTV Streams festzustellen:

      1. Sofern sie die Zahlungseingänge einer Person zuordnen können
      2. Sofern sie Zugriff auf das Panel haben
      3. Sofern Kommunikation (z.B. WhatApp-Nachrichten) mit dem Reseller gesichert wurde

      1. Avatar von Mäx
        Mäx

        Betrifft die IPTV Geschichte eigentlich auch Leute, die im Internet per Browser auf Streaming Portalen Fußball schauen? Meist in übler Qualität und mit diversen PopupWerbungen ?
        Zahlungen finden dabei nicht statt

        1. Avatar von Dr. Heiko Löw
          Dr. Heiko Löw

          Vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich sind unter dem hier behandelten Beitrag nur IPTV Angebote zu verstehen, die in einem Abomodell angeboten werden. Die Nutzung von Streaming Portalen für einzele Fußballspiele führt regelmäßig nicht zur Einleitung von Ermittlungsverfahren. Jedenfalls sind mir keine bekannt. Dennoch ist das Anschauen von illegalen Live-Streams eine Urheberrechtsverletzung. Sie riskieren daher eine Abmahnung vom Inhaber der Rechte.

  13. Avatar von Tobi
    Tobi

    Hallo Herr Dr. Löw,
    angenommen ich habe vor einem Tag ein Abonnement bei einem nicht seriösen IPTV Anbieter abgeschlossen. Wie würde der Sachverhalt aussehen, wenn ich dieses Abo sofort kündige und mein Geld zurück verlange? Die Zahlung an den Anbieter wurde über PayPal getätigt.

    1. Avatar von Dr. Heiko Löw
      Dr. Heiko Löw

      Gute Frage. Grundsätzlich ist nicht der Abschluss des Abonnements strafbar, sondern alleine die Nutzung des illegalen IPTV-Streams. Wenn das Abo daher wenige Tage nach dem Abschluss gekündigt wird und der Stream gar nicht genutzt wurde, hat man sich nicht strafbar gemacht. Wurde der Stream nur für ein paar Tage genutzt und können die Ermittlungsbehörden das nachweisen, sprechen aus rechtlicher Sicht gute Gründe dafür, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit gem. § 153 StPO eingestellt wird.

      1. Avatar von Mike Stang
        Mike Stang

        Hallo Hr. Dr. Löw: konkret eine Frage zu ausländischen IPTV Anbietern. Ich lebe in den USA, habe dort (legal durch lokalen, bezahlten Reseller) Zugang zu IPTV Kanälen, die auch deutsches und Europäischen TV (z.B. Sky, DAZN) teilweise beinhalten. Nun will ich bei meinen z.T. längeren Besuchen in D (habe hier eine offizielle Zweitwohnung mit Telekom Anschluss) diese US-IPTV box mit dem streaming service nutzen (schon probiert; funktioniert einwandfrei). Kann in diesem Fall ein Anbieter/ Anwalt irgendetwas ausrichten? Vielen Dank

        1. Avatar von Dr. Heiko Löw
          Dr. Heiko Löw

          Das kommt auf das Vertragswerk bzw. die AGB an. Grundstzlich würde ich vermuten, dass die deutschen Pay-TV Anbeiter das Senderecht nur unter der Bedingung an die US-Vertragspartner veräußert haben, dass der Zugriff aus den USA erfolgt. Sollten Sie daher den Dienst in Deutschland in Anspruch nehmen, könnten Sie gegen die Vertragsbedingungen bzw. AGB verstoßen. Um zu überprüfen, ob es eine entsprechende Klausel gibt, benötige ich weitere Informationen.

  14. Avatar von Alex
    Alex

    Angenommen Person A kauft sich eine Telefonnummer von einem Online-Anbieter und zahlt diese mit seiner eigenen Kreditkarte. Anschließend nutzt sie die gekaufte Nummer, um sich bei dem Zahlungsdienst paysafecard anzumelden und gibt dabei falsche Daten wie Name, Adresse, E-Mail usw. an. Dabei nutzt sie einen VPN und geht dann in einen Laden, um paysafecard-Guthaben mit Bargeld zu kaufen. Sie verwendet den paysafecard-Account dann für die Zahlung an einen illegalen IPTV-Anbieter. Reicht die gekaufte Telefonnummer, die mit Kreditkarte bezahlt wurde, als Anfangsverdacht aus, um ein Ermittlungsverfahren gegen Person A einzuleiten? Denn die Behörden können lediglich den Kauf der Nummer nachweisen und dass mit dieser Nummer der Account erstellt und bezahlt wurde. Aber reicht dies aus, um Person A als Beschuldigten im Strafverfahren zu führen?

    1. Avatar von Dr. Heiko Löw
      Dr. Heiko Löw

      Hallo Alex, für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens reicht grundsätzlich ein Anfangsverdacht aus. Ob dieser in der geschilderten Konstellation der Fall ist, darüber kann man streiten. Gerne können wir im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs über den Sachverhalt sprechen. Ich kann hier aber selbstverständlich keine Anleitungen zur Begehung von Straftaten geben.

      1. Avatar von Alex
        Alex

        Hallo Herr Löw, mir ist klar, dass Sie keine Anleitung geben werden. Mir ging es nur darum, wie hoch die Gefahr ist, anhand des Beispiels erwischt zu werden. Wenn das erste Gespräch kostenlos ist, können wir dies gerne tun. Wenn nicht, wie hoch würden Sie sagen, ist die Gefahr von 1 bis 10, anhand des Beispiels erwischt zu werden?

        1. Avatar von Dr. Heiko Löw
          Dr. Heiko Löw

          Hallo Alex, wir können gerne unverbindlich und kostenlos ein kurzes Telefonat führen. Sie erreichen mich unter der Nummer 0211/17179062.

  15. Avatar von Axg
    Axg

    Sehr geehrter Herr Löw,

    ich danke Ihnen zunächst für Ihren Artikel und möchte nun auf meine Fragen eingehen.

    1. Angenommen, ich kaufe bei einem Anbieter eine Line und zahle diese mit meiner Kreditkarte. Bei der Anmeldung gebe ich jedoch eine gefälschte E-Mail-Adresse an und achte darauf, so wenige Daten wie möglich preiszugeben, sodass mir im Falle eines Ermittlungsverfahrens gegen den Anbieter nur die Zahlung nachgewiesen werden kann. Reicht das aus, um mich zu verurteilen, besonders wenn ich während der gesamten Zeit ein VPN benutze, um meine Nutzung nicht nachweisen zu können?

    2. Wie oft passiert es, dass Kunden von Behörden belangt werden? Sind sie nicht eher uninteressant für die Behörden?

    3. Oft ist es doch so, dass sogenannte Ressler eine Line verkaufen, die sie von einem anderen Ressler oder Mittelsmann erhalten haben. Wird nicht erst beim sogenannten Hersteller der Line ermittelt und dann gegen den Anbieter der Webseite, wo man kauft?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    1. Avatar von Dr. Heiko Löw
      Dr. Heiko Löw

      Hier die Antworten:

      1. Umso weniger Daten von Ihnen von den Ermittlungsbehörden festgestellt werden können, desto besser sind Ihre Verteidigungsmöglichkeiten. Aus meiner Sicht kann der von Ihnen geschilderten Sachverhalt – ohne weitere Beweise – nicht zu einer Verurteilung führen. Dies ist aber selbstverständlich nur eine unverbindliche Einschätzung.

      2. Grundsätzlich wird gegen jeden Nutzer eines illegalen IPTV-Dienst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft muss sofern Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen, ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dies ist unabhängig davon, wie groß das Interesse an der Strafverfolgung ist.

      3. Die Ermittlungen laufen in der Tat so, dass sich die Ermittlungen in erster Linie gegen den Betreiber des IPTV Servers oder die Reseller richten. Werden im Rahmen dieser Ermittlungen aber die Daten der Nutzer bzw. Endkunden bekannt, so werden auch hier Ermittlungsverfahren eingeleitet.

  16. Avatar von Kko
    Kko

    Ein Anbieter sagt Login Daten werden nicht geloggt und die email Verläufe sind sicher da sie auf einem server in einem land stehen, wo keine Strafverfolgunsbehörde jemals handhabe hätte.

    Ist es somit sicher?

  17. Avatar von Achim
    Achim

    Guten Abend Herr Dr. Löw,

    zunächst einmal vielen Dank für Ihren Artikel und die Beantwortung der vielen Fragen. Mich würde Ihre grobe Einschätzung zu folgendem Fall interessieren:

    Angeklager betreibt ein Reseller Panel mit ca. 25 Leuten. Diese Leute gehören zum persönlichen Umfeld des Angeklagten (Familie, Freunde, Arbeitskollegen usw.) Der Angeklagte sammelt das Geld in seinem Umfeld ein (Bar, Paypal, Überweisung, allerdings alles mit neutralem Verwendungszweck) und stellt die Zugänge dem Umfeld zur Verfügung. Dabei erhält der Angeklagte zusätzlich für den „Aufwand“ (Beschaffung, Technische Fragen usw.) allerdings zusätzlich 50€/Jahr/Person über die eigentlichen Zugangskosten hinaus.

    Fragen:
    1. Handelt es sich hier schon um einen gewerbsmäßigen Betrug, der härter bestraft wird, als der herkömmliche / selbständige / private Bezug einer IPTV Line?

    2. Wie könnte ein mögliches Strafmaß (Spanne best/worst case) aussehen, wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte (Voraussetzungen: 50.000€ Jahreseinkommen, verheiratet, fester Job, keine Vorstrafen, Dauer der Nutzung schon mehrere Jahren)

    3. Wie würde sich das Strafmaß ändern, wenn der Angeklagte den Zugang zu den Selbstkosten weitergibt bzw. die „Zusatzkosten“ nicht nachgewiesen werden können (z.B. durch neutrale Verwendungszwecke)?

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung bereits im Vorfeld.

    1. Avatar von Dr. Heiko Löw
      Dr. Heiko Löw

      Hallo Achim,
      ich habe Ihnen eine E-Mail gesendet. Viele Grüße

      1. Avatar von Achim
        Achim

        Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Hilfe!

      2. Avatar von Elias
        Elias

        Guten Tag,

        mich würde die Antwort auf die Frage auch brennend interessieren.

        LG
        Elias