So setzen Sie eine Gegendarstellung durch (+Muster)

In Presse und Medien präsent zu sein, kann dem Ego schmeicheln – oder eine Existenz vernichten. Ein Artikel, Blogpost oder Fernsehbeitrag, in dem negativ oder falsch berichtet wird, kann üble Folgen für den Betroffenen haben. Nicht nur ein kleiner Kreis von Prominenten ist betroffen, sondern zunehmend auch Unternehmen und Privatpersonen. Wie kann man gegen solche Unwahrheiten vorgehen und wann ist die Gegendarstellung ein geeignetes Mittel?

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Warum eine Gegendarstellung durchsetzen?

Durch das Internet sind Informationen weltweit für jeden zugänglich, sie können ohne große Probleme nahezu unendlich oft vervielfältigt und neu publiziert werden. Mit einem Klick auf „teilen“ kann ein großer Personenkreis erreicht werden. Werden Falschbehauptungen einmal aufgestellt, wird es mit der Zeit immer schwerer, sie wieder einzufangen.

Umso wichtiger ist es heute, rechtzeitig auf unzulässige Veröffentlichungen zu reagieren. Mit einer klugen Strategie kann vermieden werden, dass der ohnehin angerichtete Schaden noch größer wird. Betroffene haben vielfältige rechtliche Möglichkeiten:

  • Widerruf oder Berichtigung falscher Tatsachenbehauptungen
  • Unterlassung unzulässiger Äußerungen
  • Abdruck einer Gegendarstellung
  • in besonders schwerwiegenden Fällen die Zahlung einer Geldentschädigung

Auch wenn in der Regel schnell gehandelt werden muss, sollte das Vorgehen gut überlegt sein. Nur so kann vermieden werden, dass der Schaden noch größer wird (man denke z. B. an den „Streisand-Effekt“).

Die Gegendarstellung bietet eine Möglichkeit, in die Offensive zu gehen. Sie ermöglicht, den verbreiteten Behauptungen eigene Tatsachen entgegenzusetzen. Mit der Gegendarstellung melden sich Betroffene also selbst zu Wort und die Presse muss diese Wortmeldung kostenfrei veröffentlichen. Die Gegendarstellung schafft also zumindest ein wenig „Waffengleichheit“.

Inhalt einer Gegendarstellung

Die Gegendarstellung kann von der Presse verlangt werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Artikel oder Bericht gedruckt oder online erschienen ist.

Verpflichtet sind nicht nur Verlage oder größere Medienportale, sondern auch Blogs oder Webseiten mit aktuellen Inhalten wie Pressemitteilungen. Auf die Größe des Mediums kommt es nicht an.

Voraussetzung für eine Gegendarstellung ist zunächst eine persönliche Betroffenheit. Denn die Presse soll nicht verpflichtet sein, die Entgegnung einer Person abzudrucken, deren Persönlichkeitsrecht durch die Veröffentlichung gar nicht berührt wird.

Darüber hinaus muss es sich bei der beanstandeten Äußerung um eine Tatsachenbehauptung handeln. Eine Tatsachenbehauptung ist eine Behauptung über Vorgänge, die sich beweisen lassen (z. B. „A hat B mit der Faust ins Gesicht geschlagen“). Ihr Gegenstück ist die Meinungsäußerung, bei der Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens im Vordergrund stehen.

Ob eine Tatsachenbehauptung vorliegt, kann sehr schwierig zu beurteilen sein. Denn oft werden Tatsache und Meinung in einer Äußerung vermischt. Beispiel: „Ich glaube nicht, dass der Rücktritt freiwillig war. Ich glaube, dass er dazu gedrängt und genötigt wurde. … und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren, die Herr S. geregelt hat.” Der Bundesgerichtshof hat hier eine Meinungsäußerung angenommen (BGH, Urteil vom 22.09.2009 – VI ZR 19/08).

Wie kann eine Gegendarstellung aussehen?

Die inhaltlichen Anforderungen an eine Gegendarstellung sind sehr streng. Es gilt das Prinzip: Alles oder nichts. Schon wenn nur ein Teil der Gegendarstellung unzulässig ist, kann der Abdruck insgesamt verweigert werden.

Üblicherweise besteht die Gegendarstellung aus folgenden Elementen:

  • Überschrift
  • Benennung des Textes und der aufgestellten Behauptung
  • Eigene Behauptung
  • Unterschrift

Wie dies aussehen kann, zeigt eine Gegendarstellung, die Schlagersängerin Helene Fischer in der BILD-Zeitung veröffentlichen ließ:

Gegendarstellung von Helene Fischer, Quelle: BILD.de

Es wird hier eine Tatsache (Arzt wird aus den USA eingeflogen) aus der Sicht von Helene Fischer kommentiert. Nähere Ausführungen zu den Hintergründen sind weder erforderlich noch erlaubt. Die Gegendarstellung muss kurz und knapp sein.

Muster einer Gegendarstellung gegenüber der Presse

Das Aufforderungsschreiben und die Gegendarstellung sollten sorgfältig formuliert sein. Auch kleine Fehler können dazu führen, dass das Medium die Veröffentlichung verweigern kann. Aus diesem Grunde sollten Sie sich im Zweifel von einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht beraten lassen.

Formale Voraussetzungen einer Gegendarstellung

Eine Gegendarstellung ist von einigen Formalia abhängig. Werden sie nicht eingehalten, kann die Presse nicht zum Abdruck gezwungen werden.

Insbesondere auf folgende Punkte ist zu achten:

  1. Die Gegendarstellung muss verlangt werden, der Gegenseite ist also ein Aufforderungsschreiben zuzustellen und es ist eine Frist zu setzen.
  2. Die Gegendarstellung muss dem Aufforderungsschreiben beigefügt und von dem Betroffenen oder dem gesetzlichen Vertreter selbst unterschrieben sein (§ 11 Abs. 2 S. 4 PresseG NRW). Eine Aufforderung per E-Mail reicht nicht aus, sie sollte daher per Fax und Einschreiben versandt werden.
  3. Der Text der Gegendarstellung muss druckfähig sein. Den verbreiteten Tatsachenbehauptungen sind die eigenen Tatsachenbehauptungen gegenüberzustellen – und nicht mehr. Lange Erörterungen sind damit nicht möglich. Überschreitet die Gegendarstellung nicht den Umfang des beanstandeten Textes, so gilt sie gem. § 11 Abs. 2 S. 2 PresseG NRW als angemessen.

Zwei-Wochen-Frist beachten

Wer eine Gegendarstellung erfolgreich durchsetzen will, muss schnell handeln. „Der Betroffene oder sein Vertreter kann den Abdruck nur verlangen, wenn die Gegendarstellung unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung, dem verantwortlichen Redakteur oder Verleger zugeht“ (§ 11 Abs. 2 S. 5 PresseG NRW).

Unverzüglich in diesem Sinne bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern. Dabei ist nicht maßgeblich, wann ein Artikel erschienen ist, sondern wann der Betroffene ihn bemerkt hat. Ab diesem Zeitpunkt hat er, so die Rechtsprechung, in der Regel höchstens zwei Wochen Zeit, um eine Gegendarstellung zu verlangen. Die absolute Frist sind in NRW drei Monate nach der Veröffentlichung. Wer also erst dann von einer unzulässigen Berichterstattung erfährt, kann keine Gegendarstellung verlangen. Es bestehen aber auch dann möglicherweise andere Ansprüche, etwa auf Unterlassung.

Gerichtliche Durchsetzung

Wenn sich die Gegenseite weigert, eine Gegendarstellung abzudrucken, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden, z. B. im Wege der einstweiligen Verfügung.

Die Anwaltskosten für die Aufforderung zur Veröffentlichung der Gegendarstellung sind erstattungsfähig, wenn die Behauptung unwahr ist. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens muss die Seite tragen, die unterliegt.

Fazit

Im Presserecht kommt es darauf an, schnell zu handeln, gleichzeitig braucht es eine kluge Strategie. Zudem gibt es viele Fehlerquellen, die einen Anspruch auf Gegendarstellung vereiteln können. Betroffene sollten fachkundigen Rat einholen, wenn sie ihre rechtlichen Möglichkeiten optimal ausschöpfen wollen.

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