- 1. Wann verletzt ein Facebook-Beitrag meine Rechte?
- 2. Was kann ich gegen illegale Facebook-Posts tun?
- 3. Wie kann ich den Täter ermitteln?
- 4. Kann ich auch gegen Facebook vorgehen?
- 5. Schritt für Schritt – Inhalte bei Facebook melden
- 6. Wie schnell ist eine Reaktion von Facebook zu erwarten?
- 7. Habe ich Ansprüche über die Löschung hinaus?
- 8. Facebook-Beiträge löschen lassen – Häufige Fragen
Wann verletzt ein Facebook-Beitrag meine Rechte?
Die häufigsten Formen der Rechtsverletzung auf Facebook sind Persönlichkeitsverletzungen und Urheberrechtsverletzungen.
Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt immer dann vor, wenn die Rechte einer Person verletzt werden, die ihre Privatsphäre, ihren Ruf, ihre Ehre oder ihre persönlichen Daten schützen.
Beispiele für Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf Facebook:
- Verleumdungen, Beleidigungen und Hassrede
- Veröffentlichung von Bild- oder Tonaufnahmen ohne Zustimmung
- Veröffentlichung von privaten Informationen (ohne Zustimmung) oder unwahre Informationen („Fake News“)
- Unzulässige Veröffentlichung von Sprachnachrichten
- Anlegen von Fake-Profilen
- Herabwürdigende Bildmontagen
Eine Urheberrechtsverletzung ist gegeben, wenn das geistige Eigentum einer Person ohne deren Erlaubnis benutzt wird. Geistiges Eigentum ist – grob gesagt – alles, was eine Person erschafft, zum Beispiel Musik, Texte und auch Fotos und Videos. Urheberrechtlich spricht man von einer „persönlichen geistigen Schöpfung“. Der Urheber (also die Person, die die Arbeit erschaffen hat) darf darüber entscheiden, wie und ob andere seine Werke nutzen dürfen. Geschieht eine solche Nutzung ohne Einwilligung wurde das Urheberrecht verletzt.
Beispiele für Urheberrechtsverletzungen auf Facebook:
- Verwendung von Bildmaterial (Fotos, Videos, etc.)
- Verwendung von Texten
- Verwendung von sonstigen grafischen Inhalten
In jedem Fall braucht es aber eine Prüfung, ob das Werk, das genutzt wird, schutzfähig ist. Nicht geschützt sind in der Regel beispielsweise einfachste Grafiken oder von einer KI erstellte Inhalte.
Was kann ich gegen illegale Facebook-Posts tun?
Ein schnelles Vorgehen gegen den veröffentlichten Beitrag ist sinnvoll, um die Rechtsverletzung schnell aus der Welt zu schaffen. Inhalte können sich im Internet schnell verbreiten. Um dem vorzubeugen, ist ein schnelles Handeln essenziell.
Wenn Ihnen der Täter bekannt ist, sollten Sie überlegen, gegen ihn direkt vorzugehen. Außerdem können sie den Verstoß Facebook als Plattform, die den Beitrag veröffentlicht hat, melden.
Wie kann ich den Täter ermitteln?
Oft ist aber nicht offensichtlich, wer die Rechtsverletzung begangen hat und gegen wen man seine Ansprüche richten kann. In diesem Fall können Sie weitere Maßnahmen ergreifen.
Um den Täter zu ermitteln, kann eine sogenannte OSINT-Recherche eingesetzt werden – also die gezielte Recherche und Analyse öffentlich zugänglicher Informationen. Dabei kann eine spezialisierte Kanzlei unterstützen, die über entsprechende Tools und Erfahrung verfügt und dadurch schneller und sicherer recherchieren kann.
Was ist OSINT?
OSINT steht für Open Source Intelligence, auf Deutsch Informationsgewinnung aus offenen Quellen. Einfach gesagt meint eine OSINT-Recherche damit, öffentliche und frei zugängliche Informationen zu sammeln und auszuwerten, um daraus nützliche Erkenntnisse zu gewinnen.
Das können zum Beispiel sein:
- Webseiten
- Social Media Profile
- Zeitungsartikel
- Forenbeiträge
- offizielle Datenbanken
Zusätzlich kann eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden, damit die Ermittlungsbehörden aktiv werden können. Die Behörden haben erweiterte Ermittlungsmöglichkeiten, sodass der Täter auch auf diesem Wege identifiziert werden kann. Allerdings braucht es hier einen langen Atem, mit schnellen Ergebnissen ist zumeist nicht zu rechnen.
In Betracht kommt ebenfalls ein sogenanntes Auskunftsverfahren nach §§ 22, 24 TDDDG. Diese Vorschrift sieht vor, dass Anbieter von digitalen Diensten, also auch Facebook, Auskunft über sogenannte Bestandsdaten oder Nutzerdaten erteilen müssen. Bestandsdaten sind Informationen wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer einer Nutzerin oder eines Nutzers. Nutzerdaten betreffen vor allem IP-Adressen.
Allerdings dürfen solche Auskunftsverlangen nur von einer zuständigen Behörde (z.B. einer Strafverfolgungsbehörde) gestellt werden. Als Privatperson haben Sie kein direktes Recht eine Auskunftsverfahren nach dem TDDDG einzuleiten. Es besteht jedoch die Möglichkeit mithilfe eines Anwalts oder einer Anwältin bei einem Zivilgericht einen Antrag auf Herausgabe von Bestandsdaten zu stellen.

„Sie sind von einem rechtswidrigen Facebook-Beitrag betroffen und wissen nicht, wer hinter dem Post steckt? Setzen Sie auf unsere technische und rechtliche Erfahrung.“
Kann ich auch gegen Facebook vorgehen?
Wenn der Täter trotz aller Bemühungen nicht ermittelbar ist, stellt sich die Frage, ob auch Facebook in die Verantwortung gezogen werden kann.
Facebook selbst haftet für rechtswidrige Beiträge grundsätzlich nicht. Dies beruht auf einer europäischen Gesetzgebung – den Art. 6 und 8 des Digitale Dienste Gesetzes der europäischen Union (Digital Services Act oder auch kurz „DSA“). Laut dieser Regelung sind große Plattformen, wie Facebook, nicht verpflichtet, die von Ihnen verarbeiteten Informationen auf rechtswidrige Inhalte zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten hinweisen.
Allerdings ändert sich die Situation, sobald Facebook über einen rechtswidrigen Inhalt in Kenntnis gesetzt wurde: Ab diesem Zeitpunkt haftet die Plattform für den Inhalt selbst, wenn sie den Inhalt nicht zügig sperrt.
Deshalb ergibt es Sinn, Facebook einen rechtswidrigen Inhalt unmittelbar zu melden. Durch den bereits erwähnten Digital Services Act ist Facebook verpflichtet, ein entsprechendes Meldeverfahren über die eigene Webseite anzubieten. Dabei ist es wichtig, schriftlich möglichst konkret darzulegen, was das Problem ist.
Schritt für Schritt – Inhalte bei Facebook melden
- Erstellen Sie einen rechtssicheren Screenshot der Rechtsverletzung und speichern Sie sich die URL, unter der der Facebook-Beitrag auffindbar ist.
- Melden Sie sich in Ihrem Facebook-Account an und suchen Sie das Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte (Konto –> Hilfe und Support –> Hilfebereich –> Richtlinien und Meldungen –> Entfernen von Inhalten aufgrund von Rechtsverstößen anfordern)
- Folgen Sie den Anweisungen der Eingabefelder. Achten Sie darauf, in den offenen Textfeldern möglichst konkret darzustellen, warum der Beitrag Ihre Rechte verletzt.
- Geben Sie unbedingt auch die URL an, unter der die Rechtsverletzung zu finden ist.
Die Meldung eines rechtswidrigen Inhalts gegenüber Facebook kann auch mithilfe einer Anwaltskanzlei erfolgen. Vorteil für Sie ist, dass spezialisierte Kanzleien Erfahrung mit der Löschung von rechtswidrigen Inhalten auf großen Plattformen haben und Sie fachkundig beraten und gegenüber Facebook vertreten können. Insbesondere kann gewährleistet werden, dass die betroffenen Inhalte, Facebook konkret und vollständig benannt werden.
Darüber hinaus reagiert die Plattform mit anwaltlichem Druck meist schneller. Für den Fall, dass Facebook auf die Meldung des Inhalts nicht reagiert, kann der beauftragte Anwalt zeitnah weitere Maßnahmen ergreifen.
Vorteile einer Kanzlei:
- Fachkundige Vertretung gegenüber Facebook
- Vermeidung von Fehlern bei der Meldung des Beitrags
- Falls Facebook den Beitrag nicht löscht: weitere Maßnahmen „aus einer Hand“
Beweise sichern
Unabhängig davon, ob Sie den Verstoß auf eigene Faust oder mithilfe einer Kanzlei melden, sollten Sie in dem Moment, in dem Sie die Rechtsverletzung in einem Facebook-Beitrag feststellen, unverzüglich rechtssichere Screenshots erstellen, die später als Beweis verwendet werden können.
Wie schnell ist eine Reaktion von Facebook zu erwarten?
Löscht Facebook, einen rechtswidrigen Inhalt nicht, nachdem dieser der der Plattform berechtigterweise gemeldet wurde, haftet die Plattform für den beanstandeten Beitrag selbst.
In einem ersten Schritt sollte Facebook dementsprechend hinsichtlich des rechtswidrigen Inhalts abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert werden.
Erfolgt auch hierauf keine Reaktion, ist eine gerichtliches Verfahren möglich. Mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren können Sie die weitere Verbreitung des Facebook-Beitrags zeitnah verbieten lassen. Damit sind Ihre Rechte geschützt, bis ein endgültiges Urteil ergeht.
Monatsfrist beachten!
Wenn Sie von einem rechtswidrigen Inhalt Kenntnis genommen haben, sollten Sie stets schnell reagieren. Allgemein bleibt Ihnen nur ein Monat, um eine sogenannte einstweilige Verfügung zu beantragen und Ihre Ansprüche in einem Eilverfahren durchzusetzen. Machen Sie die Rechtsverletzung zu spät geltend, bleibt Ihnen nur noch ein langsameres und länger andauerndes Klageverfahren.
Ist bereits ein Monat vergangen, seit Sie von einer Rechtsverletzung durch einen Facebook-Beitrag Kenntnis genommen haben, steht Ihnen immer noch die Möglichkeit eines Klageverfahrens offen. Mit diesem können Sie ein Verbot, den rechtswidrigen Facebook-Beitrag zu verbreiten, ebenfalls erwirken. Die Durchsetzung des Anspruchs wird jedoch länger dauern.
Habe ich Ansprüche über die Löschung hinaus?
Rechtsverletzungen können einen erheblichen Schaden anrichten, sodass Ihnen nicht nur ein Anspruch auf die Unterlassung und die Löschung rechtswidriger Beiträge zustehen kann, sondern ein darüber hinaus gehender Anspruch auf Schadensersatz.
Bei der Frage, ob ein solcher Ausgleich für Betroffene in Frage kommt und in welcher Höhe ein solcher Anspruch gefordert werden kann, berät Sie ein Anwalt ebenfalls.
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