Onlinebanking-Betrug durch ELSTER-Phishing-Mails: Wer trägt den Schaden?

Vermehrt versuchen Kriminelle derzeit, mit gefälschten E-Mails der Steuerverwaltung an Bankdaten zu gelangen. Die Phishing-Mail, in der Betroffenen vorgegaukelt wird, sie müssten ihre Daten bei ELSTER aktualisieren, ist aber nur der Auftakt zu einem raffinierten Betrug. Wir erklären, wie die Masche funktioniert und ob Geschädigte ihr Geld wiederbekommen können.

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Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht

ELSTER Online: Phishing-Mail fordert Bankdaten

Der Betrug ist clever aufgebaut. Betroffene erhalten eine E-Mail, die angeblich vom Portal der Finanzverwaltung stammt. Das Ziel ist, an Daten zu gelangen, ohne die der eigentliche Betrug nicht funktioniert. Nach einem Klick auf den Link gelangen die Betroffenen auf eine Seite, die sie auffordert, verschiedene Angaben zu machen, darunter IBAN-Nummern.

In einem zweiten Schritt rufen die Täter:innen ein paar Tage später an und geben sich als Mitarbeiter:innen einer der Banken an, die hinter den IBAN-Nummern stehen. Die Betroffenen bringen diesen Anruf eher nicht in Verbindung mit dem Phishing, da Finanzamt und Bank direkt erstmal nichts miteinander zu tun haben.

Für sie kommt die Kontaktaufnahme somit aus heiterem Himmel. Darüber hinaus wird in der Regel die Telefonnummer der Bank angezeigt, um keinen Verdacht zu erwecken. Zumal viele Smartphones automatisch der anrufenden Nummer den Namen der Bank zuordnen.

Zeitdruck: Es muss sofort gehandelt werden

Die anrufende Person nutzt dann gezielt eine menschliche Schwäche aus: Unter Zeitdruck denken wir nicht klar und agieren gewissermaßen nach einem „Autopiloten“. Warnsignale nehmen wir in dieser Situation nicht bewusst wahr. Opfer berichten vielfach, dass ihnen, wenn sie auflegen, langsam bewusst wird, dass etwas nicht stimmt. Das Bewusstsein verarbeitet langsam die Eindrücke und ein ungutes Gefühl macht sich breit. Dann aber ist es bereits zu spät.

Um Zeitdruck aufzubauen, behaupten die Täter:innen, es müsse sofort gehandelt werden. In von uns bearbeiteten Fällen spiegelten sie beispielsweise vor, es habe unberechtigte Überweisungen gegeben. Diese könnten storniert werden, dazu müsse man sich aber beeilen. Denn wenn das Geld erst einmal überwiesen sei, dann sei es weg. Das Opfer müsse die Stornierung über die App der Bank bestätigen.

In Wirklichkeit aber lösten sie selbst Zahlungsvorgänge aus und statt einer Stornierung gaben die Kund:innen diese frei, ohne es zu wollen.

So schützen Sie sich vor Betrug

Folgen Sie keinen Links in E-Mails, vor allem wenn es um Finanzfragen geht. Wenn Sie angeblich von Ihrer Bank angerufen werden, legen Sie auf und rufen Sie die Hotline an. Rufen Sie Ihr Onlinebanking nur auf, indem Sie die Adresse der Bank in Ihren Browser eingeben und gehen Sie nicht über Suchmaschinen.

Betrug beim Onlinebanking: Das sollten Sie tun

Ob am Ende der Schaden bei den Kund:innen verbleibt, hängt von vielen Einzelfaktoren ab. Zunächst gilt es, richtig zu reagieren, sobald Sie von dem Betrug erfahren haben.

Als Erstes sollten Sie sofort ihr Konto sperren lassen und die Bank über die unberechtigten Überweisungen informieren. Manchmal können diese bei der Empfängerbank zurückgeholt werden (sog. „Recall“). Dokumentieren Sie, mit wem Sie wann gesprochen haben.

Fertigen Sie unbedingt auch ein Gedächtnisprotokoll von dem Betrug an. Denn Ihre noch frische Erinnerung verblasst und gegebenenfalls müssen Sie sich einige Monate später in Erinnerung rufen, was genau geschehen ist.

Sichern Sie Beweismittel (E-Mails, Anrufe etc.) und löschen Sie auf keinen Fall den Verlauf Ihres Browsers. Ist die Phishing-Seite noch online? Dann fertigen Sie einen Screenshot an.

Haftet die Bank für den Betrug?

Es kommt auf die Details an. Wir empfehlen daher, dass Sie die Rechtslage prüfen lassen. Achten Sie darauf, dass die Kanzlei sich mit Onlinebanking-Schadensfällen auskennt. Denn neben bankrechtlichen Fragen spielen auch technische Aspekte eine Rolle. Es handelt sich um eine Spezialmaterie.

Zunächst ist zu prüfen, ob die Überweisungen autorisiert wurden. Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen muss die Bank nachweisen, dass die Kundin bzw. der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Dazu ist der Fall umfassend aufzubereiten. Liegt nicht autorisierte Überweisungen vor und kann die Bank den Nachweis grober Fahrlässigkeit nicht führen, muss sie den Schaden erstatten.

Ausgehend von der rechtlichen Überprüfung ist die Bank außergerichtlich zur Erstattung des Schadens aufzufordern. Erfahrene Kanzleien wissen, welche Argumente am besten „ziehen“. Ist eine Einigung nicht möglich, gibt es zwei Möglichkeiten: Ein Schlichtungsverfahren oder eine Klage bei Gericht. Wir empfehlen, dass Sie sich bereits außergerichtlich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen, damit Sie über Chancen und Risiken über das gesamte Verfahren hinweg bestens informiert sind.

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Als Kanzlei für IT-Recht haben wir bereits zahlreiche Betroffene vertreten, denen Geld vom Konto gestohlen wurde. Wir beurteilen Ihren Fall nicht nur rechtlich, sondern auch technisch. Nutzen Sie unsere Erfahrung, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

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Vielen Dank für Ihre Angaben. Onlinebanking-Betrugsfälle sind komplex und wir möchten uns die Zeit für Ihren Fall nehmen, die erforderlich ist, um Sie optimal zu vertreten. Zugleich ist uns daran gelegen, dass unsere Beratung für Sie wirtschaftlich ist.

Ausgehend von dem Schadensbetrag, den Sie uns genannt haben, gehen wir allerdings davon aus, dass die Kosten für unsere Beratung und Vertretung möglicherweise nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag stehen. Dies könnte dazu führen, dass Sie selbst in dem Fall, dass die Bank den Schadensbetrag erstattet, „draufzahlen“. Wir meinen, es entspricht es dem Gebot der Fairness, Ihnen dies vorab mitzuteilen. Zugleich möchten wir Ihnen eine günstige Alternative an die Hand geben: Die Verbraucherzentrale bietet eine Rechtsberatung an. Diese werden, anders als wir, vom Staat bezuschusst und können daher auch bei geringeren Schadensbeträgen tätig werden.

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