Inhalte einfach nur löschen reicht nicht aus
Dabei reicht es allerdings nicht, dass Sie die Inhalte einfach nur von Ihrer Webseite löschen oder einzelne Beiträge entfernen. Sie müssen die Inhalte zusätzlich immer von Ihrem Server löschen und auch bei Google (und nach Ansicht mancher Gerichte auch bei Bing) die Löschung beantragen.
Google und andere Suchmaschinenbetreiber „crawlen“ Webseiten regelmäßig. Dabei prüft die Software Ihre Webseite auf Änderungen und veraltete Links und passt die eigene Datenbank dementsprechend an. Solange Ihre Webseite aber nicht neu „gecrawled“ wurde, sind die alten Inhalte über die Suche weiterhin auffindbar und Sie riskieren eine Vertragsstrafe, weil Sie durch Ihre Untätigkeit gegen die Unterlassungsverpflichtungserklärung verstoßen haben.
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, bei Google eine Entfernung dieser Inhalte zu beantragen, für die beiden ersten brauchen Sie ein Google-Konto das mit Ihrer Webseite verknüpft ist, um auf die Webmastertools zugreifen zu können.
Entfernung von Inhalten Schritt für Schritt
Entfernung ohne Search Console oder bei Inhalten auf fremden Seiten
Wollen Sie Inhalte von fremden Seiten entfernen lassen oder haben keinen Zugriff auf die Search Console, können Sie dazu das Tool „Veraltete Inhalte entfernen“ nutzen. Dies funktioniert nur, wenn die Inhalte auf den betreffenden Seiten bereits entfernt wurden.
Der Ablauf ist quasi identisch mit dem oben gezeigten, auch hier müssen Sie die genaue Google-Such-URL angeben, die entfernt werden soll. War Ihr Antrag erfolgreich, erhalten Sie die Meldung „Status: genehmigt“.
Um sicherzugehen, dass die Inhalte entfernt wurden, sollten Sie Ihren Browser-Cache löschen und die Seiten erneut aufrufen.
Entfernung aus Google ohne Löschung von der Webseite
Wollen Sie die betreffenden Dateien nicht löschen, können Sie auch eine Änderung in der robots.txt vornehmen, die dazu führt, dass bestimmte Seiten von Suchmaschinen nicht mehr gecrawled werden.
Auch wenn die Rechtsprechung inzwischen wohl dazu tendiert, dass ein Foto, das lediglich unter einer komplizierten URL abrufbar ist, keine Vertragsstrafe rechtfertigt, sollten Sie lieber sichergehen und die Inhalte von Webseite und Server löschen und eine der oben beschriebenen Methoden zur Löschung der Inhalte aus Google nutzen.
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