- 1. Was tun, wenn die Domain vergeben ist?
- 2. Wie bekomme ich den Besitzer einer Domain heraus?
- 3. Wann verfällt eine Domain?
- 4. Domain einklagen: Wann ist das möglich?
- 5. Domain einklagen: Ablauf und Kosten
- 6. FAQ: Domain einklagen – Das müssen Sie wissen
- 7. Wie finde ich einen (guten) Anwalt für Domainrecht?
Was tun, wenn die Domain vergeben ist?
Ist Ihre Wunschdomain vergeben, sollten Sie nicht einfach den Inhaber anschreiben. Denn es besteht die Gefahr, dass dieser die Domain löscht und sie dann von Dritten registriert wird. Besser ist es zu verhindern, dass die Domain übertragen werden kann.
Welche Maßnahmen zu ergreifen sind, hängt von der Endung der Domain ab.
Domain sichern: So geht’s
- Bei einer .de-Domain können Sie einen DISPUTE-Eintrag bei der Registrierungsstelle DENIC in Frankfurt beantragen. Dazu müssen Sie das bereitgestellte Formular nutzen. Dieses und eine Anleitung, was Sie konkret tun müssen, finden Sie hier. Nach der Sicherung der Domain können Sie gegen den Domaininhaber vorgehen.
- Andere Domainendungen wie .com oder .eu können nicht durch die Registrierungsstelle gesichert werden. Erforderlich ist vielmehr ein sog. UDRP-Verfahren. Im Zuge des Antrags bei einem Schiedsgericht (z.B. dem tschechischen Handelsgericht) wird verhindert, dass der Domaininhaber sich ändert.
UDRP-Schiedsgerichtsverfahren
Die Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens bedarf einiges an Erfahrung. Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist zwar nicht vorgeschrieben, aber in jedem Fall sinnvoll, wenn Sie Ihre Rechte effektiv durchsetzen wollen.
„Wenn Ihre Wunschdomain vergeben ist, beraten wir Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.“
Wie bekomme ich den Besitzer einer Domain heraus?
Nicht immer ist der Inhaber einer Domain ersichtlich. Oft haben sie kein Impressum, sodass Sie die Inhaberschaft recherchieren müssen. Möglichkeiten bietet die DENIC bei .de-Domains.
Durch einen Whois-Antrag können Sie die Daten, die aktuell für die Domain hinterlegt sind, in Erfahrung bringen.
Was ist ein Whois-Antrag?
Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind persönliche Informationen von Domaininhabern, insbesondere bei Privatpersonen, oft nicht öffentlich einsehbar. Ein Whois-Antrag ermöglicht jedoch, in berechtigten Fällen, wie bei Markenrechtsverletzungen, Zugang zu diesen geschützten Daten zu beantragen.
Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Gegenüber der DENIC müssen Sie nachweisen, dass Ihnen ein Recht an der Domain zusteht. Achten Sie darauf, den Antrag klar und präzise zu formulieren, um Verzögerungen zu vermeiden.
Bitte bedenken Sie, dass private Informationen von Domaininhabern nur in Ausnahmefällen und unter strengen rechtlichen Vorgaben herausgegeben werden. Verwenden Sie die erhaltenen Daten daher ausschließlich für den angegebenen Zweck, um Missbrauch zu vermeiden. Sollten Sie unsicher sein, empfiehlt es sich, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen.
Wann verfällt eine Domain?
Eine Domain verfällt, wenn der Vertrag mit dem Domain-Registrar nicht verlängert wird. Dies geschieht in der Regel, wenn die jährliche Registrierungsgebühr nicht rechtzeitig bezahlt wird.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit durchläuft die Domain oft eine sogenannte Grace Period, eine Frist, in der der ursprüngliche Inhaber die Möglichkeit hat, die Domain wieder zu aktivieren, indem er die ausstehende Gebühr bezahlt.
Falls diese Frist ungenutzt verstreicht, kann die Domain in eine Redemption Period übergehen, in der sie vorübergehend deaktiviert ist und nur durch eine zusätzliche Gebühr wiederhergestellt werden kann. Wird die Domain auch in dieser Zeit nicht erneuert, wird sie schließlich gelöscht und steht nach einer Wartezeit zur Neuregistrierung durch andere zur Verfügung.
Domain einklagen: Wann ist das möglich?
Wenn Sie eine Domain registrieren, sollten Sie bereits vorab prüfen, ob Sie Namens-, Kennzeichen- oder Markenrechte verletzen. Denn im Falle einer Rechtsverletzung drohen teure Abmahnungen. Tippfehlerdomains und Domaingrabbing sind zumeist unzulässig und können Ansprüche auslösen. Derartige „Geschäftsmodelle“ sollten Sie daher vermeiden.
Auch das Wettbewerbsrecht setzt bei der Registrierung gewisse Grenzen, vor allem bei Irreführung und der Behinderung von Mitbewerbern.
Beispiel
Der Konkurrenz eine Domain mit deren Namen „wegzuschnappen“ oder auf sich selbst umzuleiten kann eine unlautere Behinderung sein, die wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann.
Auch eine Domain zu registrieren, nur um sie dem Unternehmen später anzubieten, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtsmissbräuchlich sein.
Dem Domaininhaber ist es versagt, sich auf die grundsätzlich zu seinen Gunsten ausgehende Interessenabwägung zu berufen, wenn er bei der Registrierung oder beim Halten des Domainnamens rechtsmissbräuchlich handelt. Ein solcher Rechtsmissbrauch ist insbesondere anzunehmen, wenn der Domaininhaber den Domainnamen ohne ernsthaften Benutzungswillen in der Absicht hat registrieren lassen, sich diesen von dem Inhaber eines entsprechenden Kennzeichen- oder Namensrechts abkaufen zu lassen
BGH, Urteil vom 24.04.2008 – I ZR 159/05, Tz. 33 – afilias.de
Domain einklagen: Ablauf und Kosten
Bevor eine Domain eingeklagt wird, stehen strategische Überlegungen an. Ist bekannt, wer Domaininhaber ist, sollte vor einer anwaltlichen Aufforderung erwogen werden, diesen direkt zu kontaktieren, um eine Einigung zu erzielen.
Verspricht dies keinen Erfolg oder besteht die Gefahr, dass der Inhaber die Domain löscht und diese damit wieder frei verfügbar wird, hängt das weitere Vorgehen von der Art der Domain ab.
So verhindern Sie, dass eine Domain übertragen wird:
- Bei Domains mit der Endung .de sollte ein Antrag bei der Registrierungsstelle DENIC auf Auskunft über die Inhaberdaten eingeholt und sodann ein DISPUTE-Antrag gestellt werden. Dies verhindert, dass der Inhaber die Domain während des schwebenden Verfahrens nicht übertragen kann.
- Für andere Domainendungen gibt es die Möglichkeit, ein Schiedsverfahren zu führen, beispielsweise beim tschechischen Handelsgericht u.a. für die Endungen .com, .net, .org und .eu; das Verfahren ist schnell und auch hier darf der Inhaber die Domain nicht übertragen.
Unberechtigter DISPUTE-Eintrag
Gegen einen unberechtigten Eintrag kann der eingetragene Inhaber gerichtlich vorgehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2016 – I-20 U 55/15). Der Eintrag besteht zudem nur für ein halbes Jahr und muss dann verlängert werden.
Bei .de-Domains wären nun eine Abmahnung und eine Klage vor Gericht erforderlich.
Was eine Domainklage kostet, hängt von der Art des Verfahrens ab, das einzuleiten ist.
Ein Schiedsverfahren ist eher günstig, zumal die Gegenseite keine Kostenerstattung verlangen kann. Sie müssen lediglich die Gebühren von einigen hundert Euro und Ihre eigenen Anwaltskosten zahlen.
Vor einem staatlichen Gericht können die Kosten hingegen mehrere Tausend Euro betragen. Diese setzen sich ebenfalls zusammen aus Gerichtsgebühren und den Anwaltskosten. Verlieren Sie den Rechtsstreit, müssen Sie aber auch die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen.
Schiedsverfahren oder staatliches Gericht? Wir beraten Sie zu Ihren Optionen und den Kosten einer Domainklage.
Dr. Jasper Prigge, Fachanwalt für IT-Recht
FAQ: Domain einklagen – Das müssen Sie wissen
Wie finde ich einen (guten) Anwalt für Domainrecht?
Wie „gut“ ein Anwalt ist, lässt sich nicht wirklich sagen. Als Mandant:in können Sie von außen aber auf ein paar Anzeichen achten, die dafür sprechen, dass ein Anwalt etwas von Domains versteht.
Eine grobe Orientierung kann sein, ob es sich um einen Fachanwalt für IT-Recht handelt. Schauen Sie sich an, ob sich der Anwalt regelmäßig fortbildet und/oder zum Thema publiziert.
Achten Sie darauf, ob der Anwalt über weitere einschlägige Erfahrung verfügt, beispielsweise einen Master mit dem Schwerpunkt Informationstechnologie und Recht. Erkennen können Sie einen Mastertitel an dem Kürzel: LL.M. Die Mitgliedschaft in Vereinen ist hingegen kein Qualitätskriterium.
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