Produktfotos: Wann sind sie geschützt?
Zunächst einmal gilt, dass praktisch alle Fotos urheberrechtlich geschützt sind – und zwar unabhängig von ihrer Qualität. Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) dürfen auch Schnappschüsse nur dann genutzt werden, wenn der Urheber bzw. die Urheberin zugestimmt hat.
Das Urheberrecht schützt nicht nur künstlerische Fotografien, sondern auch Bilder, die eher funktional sind. Entscheidend ist, dass eine persönliche geistige Schöpfung durch einen Menschen vorliegt. Es braucht also immer einen Menschen, der eine Entscheidung darüber trifft, wie das Endergebnis aussehen soll, z.B. in Bezug auf Motiv, Bildausschnitt oder Belichtung.
Kein Urheberrechtsschutz für KI-Bilder
Bei einer generativen KI gibt es zwar einen Prompt, der grobe Vorgaben macht, nach allgemeiner Auffassung führt dies aber nicht dazu, dass ein Urheberrecht entsteht. Denn was aus der KI herauskommt, ist letztlich eine Entscheidung der Maschine. Von einer KI generierte Bilder werden daher in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt sein und dürfen dann frei verwendet werden.
Ist ein Bild urheberrechtlich geschützt, darf es ohne eine Erlaubnis (man spricht hier auch von einer Lizenz) nicht verwendet werden. Das Gesetz untersagt unter anderem folgende Nutzungsarten:
- Vervielfältigung (z.B. das Hochladen auf einen Server)
- Verbreitung (z.B. Verkauf eines Motivs auf einem Produkt)
- Öffentliche Zugänglichmachung (z.B. Möglichkeit des Abrufs im Internet)
- Bearbeitung (z.B. Änderung von Zuschnitt, Farben oder Bildmontagen)
- Keine Urhebernennung
Wenn Sie ein Foto nutzen, müssen Sie für jede dieser Handlungen eine Erlaubnis haben. Ist Ihnen eine Nutzung nur mit Namensnennung gestattet und vergessen Sie diese, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung.
Zudem können Sie sich nicht damit herausreden, dass Sie darauf vertraut haben, das Foto nutzen zu dürfen. Denn wer ein Foto verwendet und damit in das Urheberrecht eines anderen eingreift, muss darlegen und beweisen, dass eine Berechtigung hierzu bestand.
Wann drohen Abmahnungen wegen Produktfotos?
Das Risiko, abgemahnt zu werden, ist besonders groß, wenn man sich im Internet bedient. Spezialisierte Anwaltskanzleien gehen im Auftrag der Rechteinhaber:innen gegen „Fotoklau“ vor. Besonders heikel ist es, wenn Sie ein Foto von der Konkurrenz verwenden.
In unserer Praxis kommt es besonders häufig vor, dass Fotos von Herstellern oder anderen Händlern bei eBay oder Amazon ohne Erlaubnis verwendet werden. Klären Sie immer vorher ab, ob Sie diese verwenden dürfen und widerstehen Sie der Versuchung, ein Foto von einer anderen Angebotsseite zu kopieren.
Gefährlich ist das „Anhängen“ an bestehende Angebote bei Amazon. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Händler wegen einer Urheberrechtsverletzung haftet, wenn Produktfotos ohne die notwendige Erlaubnis des Rechteinhabers hochgeladen wurden, selbst wenn er nur auf ein bestehendes Angebot verwiesen hat. Ein Amazon-Angebot mit einer bestehenden ASIN (Amazon Standard Identification Number) zu verknüpfen, kann nach dieser Entscheidung eine öffentliche Wiedergabe (§ 15 Abs. 2 UrhG) darstellen (OLG Köln, Urteil vom 24.02.2023 – 6 U 137/22).
Auch vermeintlich kostenlose Fotodatenbanken wie Pixabay oder Pexels können sich als Falle entpuppen. Denn auf diesen kann letztlich jede:r ein Bild einstellen, auch ohne dazu berechtigt zu sein. Selbst wenn Sie also darauf verweisen können, dass das Bild online zur kostenfreien Nutzung angeboten wurde, wird Ihnen das im Streitfall nichts nützen.
Unsere Empfehlung: Verzichten Sie grundsätzlich darauf, ein Foto zu verwenden, das Sie im Internet gefunden haben, ohne dafür zu bezahlen. Wenn Sie ein Produktfoto gekauft oder erstellen lassen haben, können Sie sich im Falle einer Abmahnung an Ihre:n Vertragspartner:in halten.
„Nicht wenige Abmahnungen sind rechtlich fehlerhaft. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Optionen.“
Abmahnung wegen Produktfotos: Was sind die Folgen?
Mit der Abmahnung beanstandet die Gegenseite die Nutzung und gibt Ihnen die Gelegenheit, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dazu wird zunächst dargelegt, welche Rechtsverletzung vorliegt. Im Anschluss werden verschiedene Forderungen erhoben.
Mögliche Forderungen in einer Abmahnung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Schadensersatz für die Bildnutzung
- Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung
- Erstattung von Anwaltskosten
Wenn Sie abgemahnt wurden, müssen Sie schnell prüfen, wie Sie reagieren. Denn andernfalls kann die Gegenseite gerichtlich vorgehen, was die Kosten noch weiter in die Höhe treibt. Die Unterlassungserklärung ist also ein Mittel, um den Streit (teilweise) aus der Welt zu schaffen.
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, mit dem Sie nicht einfach versprechen, dass Sie die beanstandete Nutzung einstellen. Vielmehr wird die Unterlassung durch eine Vertragsstrafe abgesichert. Stellen Sie die Rechtsverletzung nach Abschluss des Vertrags nicht restlos ein, kann die Gegenseite je nach Situation mehrere Tausend Euro von Ihnen fordern. Das wäre ein „Super-GAU“.
Vorsicht vor vorformulierten Unterlassungserklärungen!
Besonders gefährlich ist es, wenn Sie den der Abmahnung oftmals beigefügten Entwurf für die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben. Denn Sie verpflichten sich dann eventuell zu viel mehr, als Sie müssten.
Auch wenn Ihnen kurze Fristen gesetzt worden sind, sollten Sie diese unbedingt einhalten. Oftmals versuchen Abmahnkanzleien die Betroffenen unter Druck zu setzen, indem sie für eine Reaktion nur 1–2 Tage Zeit geben. Das bedeutet aber nicht, dass die Fristsetzung unwirksam wäre, vielmehr verlängert sie sich auf eine angemessene Länge. Sie sollten also keine Zeit verlieren und sich an einen Fachanwalt für Urheberrecht wenden.
Wie verteidigen Sie sich gegen die Abmahnung?
Das Gesetz macht strenge Vorgaben zu Abmahnungen im Urheberrecht. Die Abmahnung muss eine Reihe formaler Kriterien einhalten. Vor allem muss die Rechtsverletzung klar und deutlich beschrieben werden.
Verstößt die Abmahnung gegen formale Vorgaben, ist sie unwirksam. Die Folge ist nicht nur, dass Sie die Abmahnkosten nicht erstatten müssen, sondern Sie können sogar die Kosten für Ihren eigenen Anwalt verlangen.
Solche Fehler in der Abmahnung aufzudecken, ist nicht einfach und erfordert viel Erfahrung und Fachwissen. Auch wenn die Abmahnung wirksam sein sollte, gibt es eine Vielzahl von möglichen Angriffspunkten, unter anderem:
- Ist der Anspruchsteller überhaupt Urheber?
- Ist die Gebührenforderung überhöht?
- Durfte das Bild ausnahmsweise als Zitat genutzt werden?
Für eine Verteidigung gegen eine Abmahnung wegen Produktfotos sollten Sie daher auf einen Fachanwalt für Urheberrecht setzen. Damit schaffen Sie eine Art von „Waffengleichheit“ zwischen der Abmahnkanzlei und Ihnen.
Manchmal kann es auch sinnvoll sein, vor Gericht zu gehen, um zwielichtigen Geschäftsmodellen die Grundlage zu entziehen. Ein Beispiel hierfür sind Abmahnungen wegen Foto-Tapeten, bei denen ein Fotograf zwar dem Verkauf und der Nutzung seiner Bilder als Tapete zugestimmt, dann aber kleine Hotelbetriebe abgemahnt hatte. Diese hatten Bilder der tapezierten Zimmer ins Internet gestellt. Der Bundesgerichtshof entschied, dass dem Urheber in diesem Fall keine Ansprüche zustehen.
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