Warum werden Produktbeschreibungen abgemahnt?
Die Abmahnung ist ein Warnschuss. Vereinfacht ausgedrückt sagt die abmahnende Seite: „Achtung, Ihr Angebot verstößt gegen Recht und Gesetz. Verpflichten Sie sich, damit aufzuhören oder wir schalten das Gericht ein!“
Die Gründe für eine Abmahnung wegen Produktbeschreibungen sind vielfältig. Geltend gemacht werden unter anderem folgende Verstöße
- Verstoß gegen Urheberrecht (z.B. Nutzung von Texten oder Fotos ohne Erlaubnis)
- Verletzung von Markenrechten
- Fehlerhafte Preisangaben
- Falsche Angabe von Produkteigenschaften
- Nichtbeachtung von Vorschriften zum Verbraucherschutz
Ausgesprochen werden Abmahnungen zumeist von Markeninhaber:innen, Mitbewerbern oder Verbänden wie der Wettbewerbszentrale oder den Verbraucherzentralen.
Dabei müssen Sie die Angaben nicht einmal selbst gemacht haben. Wenn Sie vorgefertigte Produktbeschreibungen übernehmen oder eine Agentur beauftragt haben, dann haften Sie selbst für Verstöße.
„Wir prüfen Ihre Abmahnung, denn nicht jede Forderung ist berechtigt. Setzen Sie auf unsere Erfahrung im Urheber- und Markenrecht.“
Besonders problematisch ist das „Anhängen“ an Produktbeschreibungen auf Amazon. Bei Amazon hat jedes Produkt eine eigene Identifikationsnummer, die Amazon Standard Identification Number (ASIN). Wenn Sie ein Produkt einem bereits bestehenden Angebot auf Amazon hinzufügen, statt ein neues Angebot zu erstellen, dann nutzen Sie dieselbe ASIN und nutzen dieselbe Produktseite, einschließlich Fotos und Produktbeschreibung. Für Kund:innen bedeutet dies, dass mehrere Kaufoptionen für dasselbe Produkt verfügbar sind.
Ein solches „Anhängen“ an eine bestehende ASIN kann dazu führen, dass Sie selbst für Rechtsverstöße in der Produktbeschreibung haften, auch wenn Sie diese nicht selbst erstellt haben.
Händler haftet bei Anhängen an ASIN auf Amazon
Wer eigene Angebote einstellt, ist für diese auch dann verantwortlich, wenn er sie von Dritten herstellen lässt und ihren Inhalt nicht zur Kenntnis nimmt und keiner Kontrolle unterzieht. Das Landgericht Köln hat daher einen Händler wegen einer Urheberrechtsverletzung zu Unterlassung und Schadensersatz verurteilt (LG Köln, Urteil vom 22.08.2022 – 14 O 327/21).
Was muss eine Produktbeschreibung enthalten?
Eine Produktbeschreibung muss die „wesentlichen Merkmale der Ware“ angeben. Dies ergibt sich für Onlineshops aus der Verpflichtung nach § 312g Abs. 2 BGB, wonach Verbraucher:innen vor Abgabe der Bestellung verschiedene Informationen zur Verfügung zu stellen sind, die in Art. 246 EGBGB genannt sind.
Nicht erforderlich ist es, alle Merkmale zu nennen, das wäre auch kaum möglich. Ausreichend ist es, wenn die Angaben gemacht werden, die für den Kauf relevant sind. Verbraucher:innen sollen sich ein Bild davon machen können, ob sich das Produkt für die vorgesehene Verwendung eignet. Zudem soll der Vergleich mit anderen Produkten derselben Kategorie erleichtert werden.
Beispiele für notwendige Angaben in der Produktbeschreibung
- Typenbezeichnung
- Größe und Gewicht
- Farbe
- Material
Bei Bekleidung werden beispielsweise „Material, Farbe, Schnitt, Größe und Waschbarkeit“ anzugeben sein. Letztlich bedarf es aber einer Betrachtung des Einzelfalls.
Beispiel: Sonnenschirm
Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass eine Produktbeschreibung für einen Sonnenschirm neben den Maßen, Form und Farbe auch das Material des Bezugsstoffs, das Material des Gestells sowie das Gewicht enthalten muss. Bei diesen handelt es sich um wesentliche Entscheidungsfaktoren. Das Material gibt u.a. Hinweise auf die Haltbarkeit und Regenbeständigkeit, das Gewicht auf die Standfestigkeit (OLG Hamburg, Beschluss vom 13.8.2014 – 5 W 14/14).
Eine unzureichende Beschreibung kann nicht nur gegen Informationspflichten verstoßen. Werden irreführende Aussagen getätigt, kann auch dies einen Gesetzesverstoß darstellen.
Irreführende Angaben in der Produktbeschreibung
- Falsche Angabe zur geografischen Herkunft des Produkts (BGH, Urteil vom 31.03.2016 – Himalaya Salz)
- Unzutreffende Produktkategorie (Bezeichnung eines Motoröls als „vollsynthetisch“, wenn dieses aus natürlich gewonnenem Mineralöl besteht, BGH, Urteil vom 21.06.2018 – I ZR 157/16)
- Ungenaue Angaben zur „Nachhaltigkeit“ (OLG Bremen, Urteil vom 23.12.2022 – 2 U 103/22 – Nachhaltiger Kräutertee)
- Unzulässige gesundheitsbezogene Angaben (LG Koblenz, Urteil vom 13.07.2021 – 3 HK O 32/20)
- Undeutlicher Hinweis auf Differenzbesteuerung (LG Bochum, Urteil vom 21.04.2020 – 16 O 8/20)
Die Produktbeschreibung muss also die wesentlichen Eigenschaften des beworbenen Produkts enthalten und darf nicht über Angaben täuschen, die für Käufer:innen von Relevanz sind. Natürlich ist auch die Verwendung von Produktfotos unter Verstoß gegen das Urheberrecht unzulässig. Zudem dürfen fremde Marken nicht verwendet werden, dies kann eine Markenverletzung darstellen.
Welche Forderungen werden geltend gemacht?
Genauso unterschiedlich wie die Abmahngründe sind die gestellten Forderungen. In der Regel verlangen die Abmahnenden:
- Unterlassung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Ersatz von Abmahnkosten
- Schadensersatz (bei Verletzung von Marken- und Urheberrecht)
Die Betroffenen unterschätzen dabei zumeist, dass die Abmahnkosten im Verhältnis zur Unterlassungsforderung nebensächlich sind. Gefährlich ist aber vor allem, wenn Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein.
Warum ist die Unterlassung das Problem?
Mit einer Unterlassungserklärung versprechen Sie, ein bestimmtes Verhalten nicht zu wiederholen, andernfalls wird eine Vertragsstrafe fällig. Wenn Sie nicht hundertprozentig sicherstellen können, dass der Verstoß (z. B. durch Mitarbeiter oder eine Agentur) in Zukunft unterbleibt, haben Sie ein großes Problem, wenn Sie die Erklärung blind unterschrieben haben. Denn in diesem Falle werden Sie nicht nur eine zweite (kostenpflichtige) Abmahnung erhallten, sondern müssen auch die Vertragsstrafe zahlen, die je nach Schwere des Verstoßes auch mal 10.000 € und mehr betragen kann.
Unterlassungserklärung niemals ungeprüft unterschreiben
In der Regel können Sie selbst nicht beurteilen, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Vorformulierte Erklärungen sind mitunter zu weitgehend, sodass Sie sich ggf. zu viel mehr verpflichten, als Sie müssten. Zudem wirkt eine Unterlassungserklärung dauerhaft, d.h. auch nach Jahren müssen Sie das Verbot noch beachten.
Gegen Abmahnung verteidigen – Aber wie?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie umgehend Waffengleichheit herstellen. Wir empfehlen Ihnen, keinen Kontakt zur Gegenseite aufzunehmen, denn damit könnten Sie die Sache verschlimmern. Besser ist es, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der sich mit der Materie auskennt.
Welche Strategie für Ihren Fall richtig ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Es kommt darauf an, ob an der Abmahnung „etwas dran“ ist oder nicht. Ein Rechtsanwalt kann prüfen, ob die Abmahnung formal korrekt ist und ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte.
Abmahnung wegen Produktbeschreibung: So gehen Sie vor!
- Fristen prüfen
Lesen Sie die Abmahnung aufmerksam, welche Fristen gesetzt wurden. Diese Fristen sollten Sie unbedingt einhalten, um weitere Maßnahmen wie eine einstweilige Verfügung zu vermeiden.
- Kein Kontakt zum Abmahnenden
Ein Kontakt zum Abmahnenden kann nachteilig sein. Schlimmstenfalls geben Sie den Rechtsverstoß zu. Daher ist es ratsam, eine rechtliche Prüfung durchzuführen. Erst dann können Sie entscheiden, wie Sie vorgehen.
- Vorformulierte Unterlassungserklärung nicht abgeben
In der Regel ist der Abmahnung bereits eine Unterlassungserklärung als Entwurf beigefügt. Wenn Sie diese unterschreiben, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Wenn Sie gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, müssen Sie eine Vertragsstrafe zahlen. Es besteht die Gefahr, dass die Unterlassungsverpflichtung zu weit geht oder Sie eine hohe Summe zahlen müssen, wenn der Verstoß nicht abgestellt wurde.
- Rechtslage prüfen
Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Abmahnungen wird die rechtliche Situation bewerten und Sie über Ihre Handlungsoptionen informieren. Es ist nicht immer ratsam, sofort eine Unterlassungserklärung abzugeben, auch wenn ein Verstoß vorliegt. In einigen Fällen kann es vorteilhaft sein, eine einstweilige Verfügung ergehen zu lassen, um Risiken zu verringern. Insbesondere dann, wenn der Verstoß leicht wiederholt werden kann und der Abmahnende ein Interesse daran hat, Vertragsstrafen durchzusetzen.
- Rechtsverstoß dauerhaft beenden
Wenn ein Rechtsverstoß festgestellt werden kann, sollten Unternehmen gegebenenfalls überlegen, welche Prozesse verändert werden müssen, um künftige Fehler zu vermeiden. Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, Schwachstellen aufzudecken.
Verteidigen Sie sich gegen die Abmahnung, kommen natürlich gewisse Kosten auf Sie zu. Diese sind aber gut investiert, denn durch eine fachkundige Vertretung beseitigen Sie das Risiko, dass es am Ende noch viel teurer wird.
Zudem kann eine Abmahnung auch ein Anlass sein, sich über andere rechtliche Fragen in Ihrem Unternehmen zu unterhalten. Ist Ihr Onlineauftritt rechtlich geprüft? Haben Sie Ihre Markenrechte schützen lassen?
Die genauen Kosten sind vom Einzelfall abhängig. Deshalb bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Sie übersenden uns die Abmahnung und wir machen Ihnen ein Angebot zur weiteren Beratung und Vertretung.
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