Sterne, Kreise, Zacken – alles vom Markenrecht geschützt
Sowohl der bekannte Mercedes-Stern als auch zu Beispiel das BMW-Logo sind markenrechtlich geschützt. Es handelt sich um eingetragene (Wort-)Bildmarken. Das bedeutet, dass Sie die Markennamen und Logos nicht ohne Erlaubnis der Markeninhaber:innen im geschäftlichen Verkehr nutzen dürfen.
Bei den Produkten, die ohne Wissen und Zutun der Markeninhaber:innen oftmals auf ausländischen Internetmarktplätzen verkauft werden, handelt es sich um Plagiate. Da diese den betroffenen Unternehmen stark schaden, gehen diese auch mit Nachdruck gegen Fälschungen vor. Eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung bei Autoteilen ist daher keine Seltenheit.
Noch privat oder schon geschäftlich?
Bei den Abmahnungen, die uns vorliegen, ist oft fraglich, ob die Mandant:innen noch privat gehandelt haben. Wenn Sie lediglich Ersatzteile für den Eigengebrauch bestellt haben, handelt es sich nicht um eine Markenrechtsverletzung. Sie müssen aber trotzdem damit rechnen, dass die Ware bei einer Zollkontrolle einbehalten und vernichtet wird.
Bestellen Sie aber eine größere Anzahl von Produkten und haben vielleicht auch noch ein Kfz-bezogenes Gewerbe, wird es schwierig, mit privatem Gebrauch zu argumentieren.
Es gibt nach der Rechtsprechung eine Vielzahl von Indizien, deren Vorliegen für eine geschäftliche Tätigkeit spricht. Wenn Sie zum Beispiel in hoher Zahl gleichartige Neuware verkaufen, spricht viel dafür, dass Sie nicht mehr privat tätig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie angeben, dass Sie Privatverkäufer:in sind oder nicht.
Bekannte Marke = Hohe Kosten
Der Streitwert im Markenrecht bemisst sich unter anderem auch an der Bekanntheit der verletzten Marken. Bei sehr bekannten Marken wie Porsche, Audi und Co. beträgt der Streitwert leicht 100.000,00 € und mehr. Die Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung belaufen sich dann auf 2.584,09 €. Zusätzlich können Markeninhaber:innen auch noch Schadensersatz fordern.
Wenn Sie eine Berechtigungsanfrage oder eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung bei Autoteilen bekommen haben, sollten Sie daher Kontakt zu einer Anwältin / einem Anwalt für Markenrecht aufnehmen und sich beraten lassen.
Was tun bei einer Abmahnung?
- Fristen prüfen
Die in der Abmahnung gesetzten Fristen sollten Sie unbedingt einhalten, um weitergehende kostenintensive Maßnahmen wie eine einstweilige Verfügung zu vermeiden.
- Nicht selbst den Kontakt suchen
Auch wenn das Verlangen, nach dem Telefonhörer zu greifen groß ist: Lieber nicht. Was für Sie der Klärungsversuch eines vermeintlichen Missverständnis ist, sieht das Gesetz vielleicht schon als Schuldanerkenntnis. Sie sollten daher immer erst eine rechtliche Einschätzung einholen und dann entscheiden was Sie tun wollen.
- Keine vorformulierte Unterlassungserklärung
Normalerweise ist der Abmahnung bereits eine Unterlassungserklärung als Entwurf beigefügt. Wenn Sie diese unterschreiben, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Sie verpflichten sich zu einer Vertragsstrafe, wenn Sie gegen die Unterlassungserklärung verstoßen. Es besteht das Risiko, dass die Unterlassungsverpflichtung viel zu weit geht oder Sie hohe Summen zahlen müssen, wenn der Verstoß nicht abgestellt wurde.
- Rechtslage prüfen
Eine Anwältin oder ein Anwalt, der sich mit Abmahnungen auskennt, wird eine Einschätzung der Rechtslage vornehmen und Sie über Ihre Optionen aufklären. Nicht immer ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll, selbst wenn ein Verstoß vorliegt. Denn eine einstweilige Verfügung kann im Einzelfall gegenüber dem dauerhaften Risiko einer Vertragsstrafe vorteilhaft sein. Dies gilt vor allem, wenn ein Verstoß leicht auftreten kann und der Abmahnende ein Interesse daran hat, Vertragsstrafen einzutreiben.
- Rechtsverstoß dauerhaft beenden
Wenn ein Rechtsverstoß festgestellt werden kann, sollten Sie gegebenenfalls überlegen, welche Prozesse in Ihrem Unternehmen verändert werden müssen, um künftige Fehler zu vermeiden. Anwaltlicher Rat kann dabei helfen, Schwachstellen aufzudecken.
Schreiben Sie einen Kommentar