Abmahnung wegen Fotos: Was tun?

Gründe, warum Fotos zur Abmahnung berechtigen, gibt es viele. Persönlichkeitsrechtsverletzung, Verletzung des Urheberrechts oder ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz. Daher gibt es ein paar Fragen, die Sie sich stellen sollten, bevor Sie ein Foto an Dritte weiterleiten oder zum Beispiel auf sozialen Netzwerken hochladen.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Aber auch wenn Sie auf einem Foto ungefragt abgebildet sind und nun das ganze Internet zusehen kann, wie Sie zum Beispiel Badeurlaub auf den Malediven machen oder erotische Aufnahmen gegen Ihren Willen veröffentlicht wurden (sog. revenge porn), gibt Ihnen das Gesetz Möglichkeiten an die Hand, dagegen vorzugehen.

Was bedeutet eine Abmahnung wegen Fotos?

Wenn Sie ein Foto im Internet hochladen, das Sie nicht selbst gemacht haben, verletzten Sie grundsätzliche die Rechte des Urhebers. Sie sollten daher immer sicherstellen, dass Sie eine entsprechende Lizenz zur Nutzung nachweisen können.

Aber auch, wenn Sie Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung gepostet haben, droht eine Abmahnung.

Persönlichkeitsrechte und Fotos

Egal ob Shoppingbummel oder in Badeurlaub am Strand – grundsätzlich haben die abgebildeten Personen alleine das Recht zu bestimmen, wie und wo Bildnisse von ihnen verbreitet werden dürfen. Ausnahmen gibt es nur für besondere Arten von Aufnahmen, beispielsweise wenn es sich um Ereignisse der Zeitgeschichte oder Versammlungen handelt.

Mehr hierzu lesen Sie in unserem Artikel: Wann darf ich Bilder von anderen veröffentlichen?

Nicht alle Abmahnungen sind berechtigt und oftmals sind die geforderten Summen auch überhöht. Sie sollten nicht in Panik verfallen und vorschnell handeln, wenn Sie unsere Checkliste bei Abmahnungen befolgen, vermeiden Sie die häufigsten Fehler.

Eine Abmahnung soll einen Rechtsstreit vermeiden. Sie gibt der abgemahnten Seite die Möglichkeit, sich dazu zu verpflichten, die beanstandete Veröffentlichung zu unterlassen. In diesem Zusammenhang verlangt die abmahnende Seite oft, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird.

In der Regel liegt der Abmahnung bereits ein Entwurf für die Unterlassungserklärung bei. Eine Unterschrift kann hier schwerwiegende Konsequenzen haben: Im Falle eines Verstoßes drohen Vertragsstrafen in empfindlicher Höhe.

Checkliste: Fotos rechtssicher posten

  1. Wer hat das Foto gemacht?

    Wenn Sie das Foto selbst gemacht haben (also auf den Auslöser bzw. aufs den Touchscreen des Handys gedrückt haben), müssen Sie sich keine Gedanken um eine Urheberrechtsverletzung machen.

    Hat jemand anderes das Bild für Sie gemacht oder haben Sie ein Foto im Internet gefunden, das Sie nutzen wollen, müssen Sie sich Nutzungsrechte einräumen lassen. Bestenfalls sollte das schriftlich geschehen, jedenfalls aber sollten Sie auf eine kurze E-Mail oder Messengernachricht bestehen. Wichtig ist, dass auch geregelt wird, wo und wie lange Sie das Foto nutzen dürfen.

  2. Wer ist auf dem Foto zu sehen?

    Solange nur Sie selbst auf dem Foto zu sehen sind – kein Problem. Erkennt man auch andere Menschen, müssen Sie ihre Einwilligung einholen. Ausnahmen (zum Beispiel bei einer Demonstration) gibt es zwar, diese sind, sofern Sie nicht Journalistin oder Aktivistin sind, eher selten einschlägig und unterliegen besonderen Voraussetzungen.

    In der Praxis ist es natürlich eher unüblich, sich von Freund:innen die Einwilligung schriftlich geben zu lassen. Aber vor allem, wenn Sie die Bilder im gewerblichen Kontext nutzen wollen (zum Beispiel als Werbung für Ihr Start-up), sollten Sie darauf bestehen.

  3. Was ist auf dem Foto zu sehen?

    Selbst wenn keine fremden Personen auf dem Foto zu sehen sind und Sie selbst Urheber:in sind, kann nicht jedes Foto gepostet werden. Fotos aus dem von der Straße nicht einsehbaren Garten Ihrer Nachbar*innen sind auch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Auch sind bestimmte Kunstinstallationen (zum Beispiel der Eiffelturm bei Nacht) urheberrechtlich geschützt.

Was sind die Folgen einer Abmahnung wegen Fotos?

Es gibt verschiedene Ansprüche, die mit einer Abmahnung durchgesetzt werden können. Die Abmahnung dient der gütlichen Streitbeilegung, mit ihr soll also ein langwieriges und kostenträchtiges gerichtliches Verfahren verhindert werden.

Weigert sich die abgemahnte Seite, eine Unterlassungserklärung abzugeben, oder reagiert sie nicht innerhalb der gesetzten Frist, können die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.

Abmahnung: Einstweilige Verfügung droht

Sowohl bei einer Urheberrechts- als auch bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung haben Rechteinhaber:innen einen Anspruch auf Unterlassung. Das bedeutet, dass Sie das Foto nicht mehr im Internet verbreiten dürfen und bereits erfolgte Veröffentlichungen zu löschen.

Dieses Versprechen geben Sie mittels einer Unterlassungserklärung ab. Diese enthält eine Vertragsstrafenregelung und lässt die Wiederholungsgefahr entfallen. Geben Sie keine oder eine nicht ausreichende Unterlassungserklärung ab, kann die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen.

Diese wird im Eilverfahren vom Gericht erlassen und sobald sie Ihnen zugestellt wird, müssen Sie sich daran halten. Ansonsten riskieren Sie ein empfindliches Ordnungsgeld.

Lizenzgebühren, Entschädigung und Anwaltskosten

Urheber:in haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser berechnet sich in den überwiegenden Fällen nach der Lizenzanalogie. Die Frage ist also, worauf Sie sich die Parteien geeinigt hätten, wenn sie vorher darüber gesprochen hätten. Hier sind je nach Art des Fotos und der Art der Nutzung mehre Hundert Euro möglich. Bei fehlender Urheber:innennennung kommt ein Zuschlag von 100 % hinzu.

Bei einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung besteht ein Anspruch auf die Zahlung einer geldwerten Entschädigung. Diese kann (insbesondere wenn es sich um Nacktbilder o.Ä. handelt) mehrere Tausend Euro betragen.

Im Falle einer berechtigten Abmahnung besteht auch ein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten für die Abmahnung. Diese können je nach Art und Schwere der Verletzung mehrere Tausend Euro betragen.

Klageverfahren

Da eine einstweilige Verfügung immer nur eine vorübergehende Regelung darstellt, schließt sich daran in der Regel ein Klageverfahren an.

Da zum Beispiel Schadensersatzansprüche nicht mittels der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden können, sollten Sie sich bereits frühzeitig mit der Gegenseite über diese Kosten einigen, wenn die Verletzung unstreitig ist. Ansonsten riskieren Sie, dass Sie zusätzlich noch die Kosten des Klageverfahrens tragen müssen. In der Praxis geschieht dies mittels Abschlussschreiben und Abschlusserklärung.

Checkliste: Reaktion auf eine Abmahnung

  1. Fristen prüfen

    Lesen Sie die Abmahnung aufmerksam, welche Fristen gesetzt wurden. Diese sollten Sie unbedingt einhalten, um weitergehende Maßnahmen wie eine einstweilige Verfügung zu vermeiden.

  2. Kein Kontakt zum Abmahnenden

    Ein Kontakt zum Abmahnenden kann nachteilig sein. Schlimmstenfalls geben Sie den Rechtsverstoß zu. Daher sollten Sie in jedem Fall eine rechtliche Prüfung vornehmen. Erst dann können Sie entscheiden, wie Sie vorgehen.

  3. Vorformulierte Unterlassungserklärung nicht abgeben

    In der Regel ist der Abmahnung bereits eine Unterlassungserklärung als Entwurf beigefügt. Wenn Sie diese unterschreiben, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Sie verpflichten sich zu einer Vertragsstrafe, wenn Sie gegen die Unterlassungserklärung verstoßen. Es besteht das Risiko, dass die Unterlassungsverpflichtung viel zu weit geht oder Sie hohe Summen zahlen müssen, wenn der Verstoß nicht abgestellt wurde.

  4. Rechtslage prüfen

    Ein Anwalt, der sich mit Abmahnungen auskennt, wird eine Einschätzung der Rechtslage vornehmen und Sie über Ihre Optionen aufklären. Nicht immer ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll, selbst wenn ein Verstoß vorliegt. Denn eine einstweilige Verfügung kann im Einzelfall gegenüber dem dauerhaften Risiko einer Vertragsstrafe vorteilhaft sein. Dies gilt vor allem, wenn ein Verstoß leicht auftreten kann und der Abmahnende ein Interesse daran hat, Vertragsstrafen einzutreiben.

  5. Rechtsverstoß dauerhaft beenden

    Wenn ein Rechtsverstoß festgestellt werden kann, sollten Unternehmen gegebenenfalls überlegen, welche Prozesse verändert werden müssen, um künftige Fehler zu vermeiden. Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, Schwachstellen aufzudecken.

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