Wie Unternehmer richtig reagieren, falls sie doch einmal von der Abmahnung eines Mitbewerbers betroffen sind, lesen Sie in diesem Beitrag.
Was genau ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist ein Warnschuss. Der Abmahnende gibt dem Abgemahnten zu verstehen, dass er einen Unterlassungsanspruch zu haben glaubt, den er gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen wird. Dazu muss er das Verhalten, das unterlassen werden soll, genau umschreiben. Das Abmahnschreiben muss aus sich selbst heraus verständlich sein und erkennen lassen, was vom Abgemahnten gefordert ist.
Eine Abmahnung ist nicht die Voraussetzung dafür, dass der Abmahnende vor Gericht gehen darf. Geht ein Urheber ohne vorherige Abmahnung gegen einen anderen vor und erkennt dieser den Anspruch an, muss er aber die Kosten des Verfahrens tragen. In aller Regel wird er daher vorher eine Abmahnung aussprechen.
Nicht einfach unterschreiben oder zahlen
Die in der Regel der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben. Sie verpflichten sich andernfalls verbindlich dazu, ein Verhalten zu unterlassen, ohne die Angelegenheit rechtlich geprüft zu haben. Vor allem, wenn Sie später gegen das Unterlassungsverprechen verstoßen, beispielsweise weil Sie Ihrer Unterlassungsverpflichtung nicht vollständig nachkommen, kann es teuer werden. Denn in diesem Fall haben Sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, die in der Regel bei mehreren tausend Euro liegen wird.
Bei im Internet angebotenen Mustern für eine Unterlassungserklärung ist ebenfalls Vorsicht geboten. Denn wenn Sie eine nicht ausreichende Unterlassungserklärung abgeben, kann der Abmahnende weiterhin gerichtlich gegen Sie vorgehen.
Eine Abmahnung geht in der Regel mit einer Zahlungsaufforderung einher. Dieser sollten Sie nicht einfach entsprechen, zahlen Sie auch nicht teilweise. Damit erkennen Sie die Forderung möglicherweise als (teilweise) berechtigt an. Vor allem zahlen Sie, obwohl Sie eventuell gar nicht zu einer Zahlung verpflichtet sind.
Fristen ernst nehmen
Hat Ihnen der Abmahnende eine Frist gesetzt, sollten Sie diese in jedem Fall ernst nehmen und einhalten. Sie riskieren andernfalls riskieren, dass eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt wird. Lassen Sie sich daher zeitnah fachkundig beraten.
Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zum Abmahnenden auf
Der erste Impuls vieler Abgemahnter ist, mit den Anwälten des Urhebers zu verhandeln. Unabhängig davon, ob Sie die Forderung für berechtigt oder unberechtigt halten, sollten Sie hierauf verzichten. Denn durch Ihre Bemühungen können Sie Ihre Situation verschlechtern. Ein paar unbedachte Äußerungen am Telefon oder per E-Mail können Ihnen später das juristische Genick brechen, wenn Sie gegenüber der Gegenseite zugegeben haben, einen Rechtsverstoß begangen zu haben.
Manche Anwaltskanzleien legen es mit ihren Briefen darauf an, dass der Betroffene zahlt. Sie drohen, dass die Kosten noch höher werden und zitieren Urteile verschiedener Gerichte. Nicht immer, aber manchmal ist das nur heiße Luft. Das Risiko eines gerichtlichen Verfahrens können Sie nur einschätzen, wenn Sie sich rechtlich beraten lassen.
Lassen Sie sich beraten
Sie sollten bei einer Abmahnung in jedem Fall anwaltlichen Rat einholen. In der Regel kann eine Abmahnung zu moderaten Kosten abgewendet werden.
Die Ersteinschätzung in Abmahnfällen ist bei mir kostenlos. Nehmen Sie hierzu direkt Kontakt mit mir auf.
In jedem Fall sollten Sie auf eine Abmahnung reagieren, um zu vermeiden, dass der Abmahnende gerichtlich eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt. Den Kopf in den Sand zu stecken und zu hoffen, dass schon nichts passiert, ist selten eine gute Idee. Behalten Sie einen klaren Kopf, lassen Sie sich beraten und entscheiden Sie dann über Ihr Vorgehen.
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