Oberstes bayerisches Gericht bestätigt Freispruch wegen PARTEI-Plakat

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  • Feministisches Plakat provokant, aber rechtlich zulässig
  • Staatsanwaltschaft scheitert mit Revision, Freispruch rechtskräftig
  • Prigge: Strafverfahen war „absurd“

Im Strafverfahren wegen eines Wahlplakats der Partei „Die PARTEI“ hat das Oberste Bayerische Landgericht mit Beschluss vom 21.03.2023 die Revision der Staatsanwaltschaft als unbegründet verworfen. Das angeklagte PARTEI-Mitglied ist damit rechtskräftig freigesprochen.

Hintergrund des Verfahrens war ein bundesweit genutztes Wahlplakat mit dem Aufdruck „Feminismus, ihr Fotzen“, das eine junge Bundestagskandidatin der PARTEI u.a. in Schwandorf aufgehängt hatte. Die Staatsanwaltschaft war der Auffassung, es handele sich um eine strafbare Volksverhetzung und Beleidigung anderer Bundestagskandidatinnen. Das Amtsgericht Schwandorf hatte die angeklagte Frau freigesprochen. In den Urteilsgründen stellte das Gericht fest, dass das Plakat „provokativ für Feminismus werben“ solle.

Mit ihrer Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht verfolgte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Volksverhetzung weiter und erstrebte eine Aufhebung des Urteils. Während die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg der Revision beitrat, entschied sich die Generalstaatsanwaltschaft München dagegen, da das Plakat den öffentlichen Frieden nicht gestört habe. Dem schloss sich das höchste bayerische Gericht nun an.

„Die politische Botschaft des Plakats war eindeutig feministisch. Es war somit absurd, eine junge Frau gerade wegen dieses Plakats mit einem Strafverfahren zu überziehen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der das PARTEI-Mitglied im Verfahren vertreten hat. „Mit der Entscheidung des obersten bayerischen Gerichts ist nun geklärt, dass das Plakat eine erlaubte Satire ist und keine Straftat.“

Jerome Sturmes, 1. Vorsitzender des bayerischen Landesverbandes der PARTEI, kritisierte die Staatsanwaltschaft für ihr Vorgehen: „Es ist unverständlich, wie man auf die Idee kommen kann, das Plakat sei volksverhetzend. Noch unverständlicher ist es, nach einem Freispruch hieran festzuhalten. Wir sind froh, dass nun Klarheit herrscht, dass unsere Plakate auch in Bayern legal sind.“

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Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge