Nutzungsbedingungen binden Facebook
Meta als das Unternehmen hinter Facebook stellt in seinen Nutzungsbedingungen die Regeln auf, die für alle Facebook-Nutzer:innen gelten. Wenn Sie sich im Rahmen dieser Bedingungen bewegen, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch gegen Meta auf Zugang zu Ihrem Konto.
Mit der Registrierung schließen Sie mit Meta einen Vertrag über die Nutzung der Plattform. Aus diesem Vertragsverhältnis folgt, dass Ihr Account nur auf Grundlage der Nutzungsbedingungen gesperrt werden darf. Eine grundlose Sperrung sowie eine Löschung von Beiträgen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig.
Verknüpfung mit Instagram-Konto
Die Konten bei Facebook und Instagram sind mittlerweile miteinander verknüpft. Es kommt häufiger vor, dass beide Konten gesperrt werden. Wie Sie gegen eine Sperrung bei Instagram vorgehen, haben wir in diesem Artikel beschrieben: Instagram-Konto gesperrt: So gehen Sie dagegen vor!
Wann ist eine Sperrung bei Facebook rechtens?
Verstoßen Sie gegen die Nutzungsbedingungen, muss Meta dies nicht hinnehmen. Wenn Ihr Konto also für Hassrede, Phishing oder Spam genutzt wurde, darf das Konto gesperrt werden. Dies aber nur, wenn Sie für die Inhalte auch verantwortlich sind. Wurde Ihr Facebook-Konto gehackt, sollten Sie Meta dies erläutern, damit die Plattform Ihnen wieder einen Zugang einräumen kann. Welche Verhaltensweisen bei Facebook nicht erlaubt sind, regeln insbesondere die Gemeinschaftsstandards.
„Bei Accountsperren helfen wir Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis. Wir melden uns mit einem Angebot bei Ihnen zurück.“
Im Falle der Sperrung eines Kontos oder der Löschung von Beiträgen muss die Plattform Sie unverzüglich darüber informieren. Meta muss Ihnen den Grund für die Maßnahme mitteilen und Ihnen eine Möglichkeit zur Gegendarstellung mit anschließender Neuentscheidung geben.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat allerdings festgestellt, dass eine unterbliebene Anhörung nachgeholt werden kann, z. B. in einem späteren gerichtlichen Verfahren (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 03.09.2020 – 2-03 O 282/19).
Eine Sperrung dauert zumeist nur eine gewisse Zeit, z. B. 30 Tage. In schwerwiegenden Fällen ist aber auch eine außerordentliche Kündigung des Nutzungsvertrags durch Meta möglich. Nach den Nutzungsbedingungen ist eine erneute Registrierung dann nicht mehr erlaubt.
Beschwerde bei Facebook: So gehen Sie vor
Nach den Nutzungsbedingungen von Facebook verpflichtet sich die Plattform, auf Antrag eine Überprüfung vorzunehmen, wenn ein Konto gesperrt werden soll:
„Wenn du nicht mit der beabsichtigten Einschränkung einverstanden bist, kannst du eine Überprüfung beantragen, bevor die Einschränkung in Kraft tritt. Wenn du eine Überprüfung beantragst, wirst du eine Benachrichtigung über unsere endgültige Entscheidung erhalten.“
Ziff. 3.2. der Facebook-Nutzungsbedingungen
Sie sollten sich daher per E-Mail an Facebook wenden (die E-Mail-Adresse finden Sie im Facebook-Impressum) und verlangen, dass Ihr Konto entsperrt wird. Nachfolgend ein Musterschreiben, das Sie an die Plattform schicken können, vorher aber auf Ihren Fall anpassen sollten:
Formulierungshilfe: Aufforderungsschreiben an Facebook
Guten Tag,
am (hier Datum einfügen) musste ich feststellen, dass mein Facebook-Account wegen eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen gesperrt wurde. Ich wurde vor der Sperrung nicht angehört. Ich bin mir keinerlei Handlungen bewusst, die einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen darstellen würden. Daher fordere ich Sie auf, mein Profil bis zum (hier heutiges Datum plus eine Woche einsetzen) zu entsperren. Kommen Sie dem nicht nach, werde ich gerichtliche Hilfe ich Anspruch nehmen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
(hier Ihren Namen einfügen)
Einstweilige Verfügung gegen Sperrung beantragen
Je nachdem, wie viel Zeit seit der Kontosperrung vergangen ist, kommt eine einstweilige Verfügung gegen Facebook in Betracht. Eine sofortige Sperrung ohne Anhörung und Gelegenheit zur Stellungnahme ist nämlich rechtswidrig. Dies hatte der BGH erst vor Kurzem in aller Deutlichkeit entschieden.
Bei einem dauerhaft gesperrten (Geschäfts-)Konto sollten Sie sich auf jeden Fall entscheiden zu handeln, denn solche Konten werden andernfalls deaktiviert. Gerade wenn ein Profil bereits lange besteht und viel Arbeit in den Aufbau von Reichweite geflossen ist, sollten Sie überlegen, ob ein gerichtliches Vorgehen in Betracht kommt.
Wir haben bereits eine Vielzahl von Kontosperrungen begleitet, sowohl bei Facebook als auch bei Instagram. Nicht immer ist das Vorgehen von Meta berechtigt.
Checkliste: Vorgehen bei gesperrtem Facebook-Account
- Nachrichten und Inhalte sichern
Vor allem, wenn Ihr Konto zunächst nur eingeschränkt wurde, sollten Sie unbedingt Ihre Nachrichten und Inhalte sichern. In den Einstellungen können Sie unter Sicherheit – Daten und Verlauf – Ihre Daten herunterladen.
- Kontakt mit Facebook aufnehmen
Im Normalfall wird Facebook Sie mit einer genauen Anleitung zur Identitätsbestätigung auffordern. Dem sollten Sie, um den Vorgang zu beschleunigen, auch nachkommen.
- Screenshots anfertigen
Wird Ihr Account gesperrt, teilt Ihnen Facebook manchmal zumindest Anhaltspunkte für eine Sperrung (z. B. Followerkauf oder Identitätsdiebstahl) mit. Fertigen Sie davon unbedingt einen Screenshot an.
- Facebook zur Entsperrung auffordern
Fordern Sie Facebook per Mail zur Entsperrung Ihres Accounts auf und setzen Sie eine kurze Frist, nach deren Ablauf Sie rechtliche Schritte androhen.
- Monatsfrist einhalten
Für den Fall, dass Facebook nicht reagiert, sollten Sie nach Ablauf der Frist einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Verpassen Sie die Frist, ist oftmals nur noch ein langwieriges Klageverfahren möglich.
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