Urheberrecht – Was ist geschützt?

Urheber:innen dürfen anderen untersagen, ihre Werke zu nutzen. Aber was genau schützt das Urheberrecht und wann entsteht es? Welche Rechte Urheber:innen zustehen und welche Ausnahmen das Urheberrechtsgesetz macht, lesen Sie in diesem Beitrag.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

Das Urheberrecht an Werken entsteht mit der Herstellung des Werks. Ein Werk ist nur schutzfähig, wenn es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt. Eine Erlaubnis des Urhebers zur Nutzung eines Werks braucht es ausnahmsweise nicht, wenn das Gesetz die Nutzung gestattet. Dies gilt beispielsweise für Zitate oder die Privatkopie. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung kann der Urheber oder Rechteinhaber unter anderem verlangen, dass die rechtswidrige Nutzung eingestellt wird.

Welche Werke sind geschützt?

Das Urheberrecht erfasst viele verschiedene Arten von Werken, beispielsweise

  • Texte,
  • Software,
  • Musik,
  • Fotos,
  • Filme,
  • Bauwerke.

Bezugspunkt ist das Werk, also die persönliche geistige Schöpfung des Urhebers. Daher ist nicht eine Idee urheberrechtlich geschützt, sondern nur das Werk, in dem sie umgesetzt ist. Eine Werbeidee oder ein fotografischer Stil können daher frei genutzt werden, wenn nicht ein konkretes Plakat, Foto oder Video „abgekupfert“ wird. Geschützt sein können aber Figuren, beispielsweise wurde Obelix aus den Comics „Asterix und Obelix“ urheberrechtlicher Schutz zuerkannt (BGH, Urteil vom 11.03.1993 – I ZR 263/91).

Das Werk muss zudem in der Regel eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen. Diese wird beispielsweise bei einzelnen Worten oder kurzen Texten nicht erreicht. Neben dem Urheberrecht kommt allerdings ein wettbewerbsrechtlicher oder markenrechtlicher Schutz in Betracht.

Slogans tendenziell nicht urheberrechtlich geschützt

Kurze Slogans oder Werbeaussagen werden zumeist nicht urheberrechtlich geschützt sein. Beispiel: Der Slogan „Wenn das Haus nasse Füße hat“ erreicht die erforderliche Schöpfungshöhe nicht (OLG Köln, Urteil vom 08.04.2016, Az.: 6 U 120/15). Allerdings können Slogans als Marke eingetragen sein.

Fotos sind nach § 72 UrhG hingegen praktisch immer urheberrechtlich geschützt, selbst wenn es sich nur um einen „Schnappschuss“ handelt. Eine besondere künstlerische Gestaltung braucht es nicht.

Wann entsteht das Urheberrecht?

Das Urheberrecht entsteht, wenn der Urheber das Werk hergestellt hat. Auch unveröffentlichte Werke sind urheberrechtlich geschützt.

Anders als beispielsweise bei Patenten, Designs oder Marken kann das Urheberrecht nicht durch eine Eintragung in einem Register erworben werden. Auch das Copyright-Zeichen ist keine Voraussetzung für urheberrechtlichen Schutz. Daher ist es leichtsinnig, einen Text oder Fotos von anderen Webseiten zu übernehmen, selbst wenn sie nicht als geschützt gekennzeichnet sind.

Welche Rechte haben Urheber?

Dem Urheber stehen zahlreiche Rechte zu, die er gegenüber Dritten geltend machen kann. Insbesondere stehen dem Urheber die folgenden Rechte zu:

  • Veröffentlichungsrecht: Der Urheber darf bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist (§ 12 UrhG).
  • Anerkennung der Urheberschaft: Das Werk muss mit der Bezeichnung versehen werden, die der Urheber bestimmen kann (§ 13 UrhG).
  • Schutz vor Entstellung: Der Urheber kann eine Entstellung seines Werks verbieten, wenn sie geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden (§ 14 UrhG).

Darüber hinaus hat der Urheber das ausschließliche Recht, sein Werk wirtschaftlich verwerten. Nur mit Erlaubnis des Urhebers ist es beispielsweise zulässig, das Werk

  • aufzuführen,
  • zu vervielfältigen,
  • zu verbreiten,
  • auszustellen oder
  • öffentlich zugänglich zu machen.

Der Urheber darf entscheiden, wem er seine Erlaubnis für eine Nutzung des Werks erteilt und in welchem Umfang. Nach dem Tod besteht der urheberrechtliche Schutz in der Regel weitere 70 Jahre fort. Erst danach ist das Werk gemeinfrei und darf frei verwertet werden. Bei Lichtbildern ist die Zeitspanne mit in der Regel 50 Jahren nach dem Erscheinen des Lichtbildes deutlich kürzer.

Wann ist das Urheberrecht eingeschränkt?

Es gibt Situationen, in denen eine Erlaubnis des Urhebers nicht eingeholt werden muss. Das Urheberrechtsgesetz kennt verschiedene Schrankenbestimmungen, die vor allem im Interesse der Öffentlichkeit eine Nutzung ermöglichen – auch ohne, dass der Urheber zustimmt. Dies gilt beispielsweise im Bereich von Forschung und Lehre, wenn ein Werk zu Unterrichtszwecken genutzt werden soll.

Besonders relevant sind die folgenden Ausnahmen vom Urheberrechtsschutz:

Berichterstattung über Tagesereignisse
Zitate
Privatkopie

Welche Ansprüche bestehen bei einer Urheberrechtsverletzung?

Der Urheber kann eine unerlaubte Nutzung seines Werks abmahnen. Mit einer urheberrechtlichen Abmahnung wird der Verletzer dazu aufgefordert, die rechtswidrige Nutzung zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Gefahr einer erneuten Urheberrechtsverletzung wird durch die Unterlassungserklärung beseitigt, wenn der Verletzer sich mit ihr verpflichtet, im Falle der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Neben der Unterlassung kann der Urheber von dem Verletzer Auskunft über den Umfang der rechtswidrigen Nutzung und die Zahlung einer Lizenzgebühr verlangen. Die Lizenzgebühr richtet sich nach dem Betrag, der vereinbart worden wäre, wenn sich Urheber und Verletzer auf eine Nutzung des Werks geeinigt hätten. Dieser Wert kann durch einen sogenannten Verletzerzuschlag erhöht werden.

Verletzerzuschlag

Ein Fotograf erhält für die Nutzung eines aufwendigen Produktfotos im Internet normalerweise 300 €. Wird eine seiner Fotografien unerlaubt auf einer Webseite genutzt, kann er bei einer fehlenden Nennung seines Namens einen Zuschlag verlangen.

Der Verletzer hat zudem die Kosten des Urhebers, die für die Verfolgung der Urheberrechtsverletzung angefallen sind, zu ersetzen. Das betrifft insbesondere die Anwaltskosten, die für Privatpersonen allerdings gedeckelt sind.

Gibt der Verletzer eine Unterlassungserklärung nicht ab, kann der Urheber den Unterlassungsanspruch gegebenenfalls im Wege einer einstweiligen Verfügung gerichtlich durchsetzen. Zudem kann er in der Hauptsache eine Klage erheben. Da mit einem Gerichtsverfahren erhebliche Kosten verbunden sein können, sollte ein Anwalt für Urheberrecht frühzeitig eingeschaltet werden.

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Wir haben Erfahrung im Urheberrecht. Ihr Vorteil: Wo andere sich erst einarbeiten müssen, haben wir schon einen Plan für Ihre Verteidigung.


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Was können wir für Sie tun?

Vor allem im Internet ist Content-Klau an der Tagesordnung. Aber eine Urheberrechtsverletzung kann abgemahnt werden. Urheber und Rechteinhaber können sich gegen eine illegale Nutzung ihrer Texte, Bilder oder Musik zur Wehr setzen. Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen im Urheberrecht. Zu den folgenden Themen beraten und vertreten wir Sie gerne:

Texte


Plagiate sind nicht nur im Wissenschaftsbetrieb ein Problem. Ganz gleich ob Werbung oder Literatur – Texte sind urheberrechtlich geschützt. Vor allem im Internet leidet die Sichtbarkeit, wenn Inhalte unerlaubt auf anderen Seiten verwendet werden. Gehen Sie daher gegen Contentklau vor.

Software und Datenbanken


Vor allem bei Projekten mit vielen Beteiligten stellt sich schnell die Frage, ob das Nutzungsrecht vertraglich klar geregelt ist. Fehler können später zu teuren Auseinandersetzungen führen. Kopien von Quellcode oder von Datenbankinhalten schaden und müssen unterbunden werden.

Film und Foto


Drehbuch, Kamera, Schnitt – die vertragliche Absicherung von Filmprojekten ist aufwendig, aber zugleich unerlässlich. Fehlen Rechte an dem hergestellten Material, sind die Aufnahmen nichts mehr wert. Auch Urheberrechte Dritter sind bei Aufnahmen zu beachten.

Musik und Tonträger


Melodie und Rhythmus machen aus Tönen erst ein Werk. Verträge mit Künstlern ermöglichen die Verwertung. Ob Tonträgerhersteller oder Newcomer-Band, ich berate Sie zu allen Fragen des Musikrechts und dem Recht der Verwertungsgesellschaften.

Urheberpersönlichkeitsrecht


Ihr Werk wird entgegen Ihrem Willen genutzt, zum Beispiel von einer Organisation, mit deren Zielen Sie nicht einverstanden sind? Wehren Sie sich gegen eine Entstellung Ihres Werks. Die Namensnennung und weitere Rechte können Urheber im Bedarfsfall praktisch durchsetzen.

Urhebervergütung


Geben Sie sich nicht mit wenig zufrieden. Das Recht sichert Urhebern einen angemessenen Anteil an dem wirtschaftlichen Erlös ihrer Werke. Vieles ist allerdings eine Frage der Gestaltung. Bevor Sie unterschreiben, lassen Sie einen Vertrag von einem Anwalt überprüfen.

Was ist eine urheberrechtliche Abmahnung?

Die Abmahnung dient im Urheberrecht der außergerichtlichen Beilegung der Streitigkeit. Geprüft werden muss, ob dem Urheber die geltend gemachten Ansprüche zustehen, ob also eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Diese wird in aller Regel ein Anwalt für Urheberrecht vornehmen müssen.

Bei urheberrechtlichen Abmahnungen sind zudem zahlreiche Formalien einhalten. Entspricht die Abmahnung nicht den gesetzlichen Vorgaben, kann sie unwirksam sein. Bei Verbrauchern gilt zudem, dass der Gegenstandswert auf 1.000 € gedeckelt ist.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, ist bei der Formulierung eine besondere Sorgfalt geboten, damit sich der Betroffene nicht zu mehr verpflichtet, als erforderlich ist, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Zumeist liegt der Abmahnung ein Entwurf für eine Unterlassungserklärung bei, der aber nicht leichtfertig unterschrieben werden sollte.

Vor allem muss die urheberrechtswidrige Nutzung beendet werden. Gerade für Unternehmen und Organisationen ist dies eine Herausforderung, weil sichergestellt werden muss, dass auch nach einer längeren Zeit kein Mitarbeiter die Urheberrechtsverletzung versehentlich erneut begeht. Sinnvoll ist die Implementierung eines Urheberrechtsmanagements, bei dem Sie ein Anwalt für Urheberrecht ebenfalls unterstützen kann.

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Einstweilige Verfügung

Eine einstweilige Verfügung im Urheberrecht ist nur eine vorläufige Regelung. Wird die Unterlassung akzeptiert, kann eine Abschlusserklärung abgegeben werden.

Der Urheber kann zur Abgabe einer solchen Abschlusserklärung auffordern, wenn seit Zustellung der einstweiligen Verfügung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Diese Aufforderung löst weitere Rechtsanwaltsgebühren aus. Vielen Betroffenen ist allerdings nicht bekannt, dass sie auf eine einstweilige Verfügung reagieren müssen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Ist die einstweilige Verfügung unberechtigt oder liegen formale Fehler bei der Zustellung vor, was häufiger vorkommt, kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch kann auch auf die Kosten beschränkt werden, beispielsweise wenn der Urheber keine Abmahnung ausgesprochen hat. In diesem Fall trägt er die Kosten des gerichtlichen Verfahrens.

Was kann ein Anwalt für Urheberrecht tun?

Für Unternehmen und Organisationen sind vertragliche Regelungen im Urheberrecht von großer Bedeutung. Denn im Zweifel muss der Nutzer eines Werks nachweisen, dass der Rechteinhaber die Nutzung erlaubt hat. Ein Anwalt für Urheberrecht kennt sich im Urhebervertragsrecht und bei der Gestaltung von Lizenzverträgen aus.

Durch eine sinnvolle Gestaltung von Verträgen lassen sich spätere Auseinandersetzungen über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke vermeiden. Insbesondere bei komplexen Projekten, etwa bei der Entwicklung von Software, ist eine vertragliche Regelung unbedingt erforderlich.

Betroffene von urheberrechtlichen Abmahnungen sollten unbedingt einen Anwalt für Urheberrecht um Rat fragen. Denn eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gilt unbegrenzt. Ist sie zu weit formuliert oder der Rechtsverstoß nicht beseitigt, drohen hohe Vertragsstrafen. Dies ist vermeidbar, indem frühzeitig fachkundige Hilfe eingeholt wird.

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