Eine vermeintliche Lösung haben illegale IPTV Anbieter wie Bravo Mercado oder 24iptv im Angebot, die einen Rundumservice für wenig Geld anbieten. Dabei sollte aber jedem klar sein, dass die Nutzung solcher Dienste illegal ist. Wir klären auf, welche Folgen den Nutzer:innen drohen und was zu tun ist, wenn man eine Vorladung von der Polizei erhält.
Welche Strafen bei illegalem IPTV?
Die unerlaubte Nutzung von IPTV-Diensten verstößt gegen das Urheberrecht und kann Abmahnungen und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. So hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 26.04.2017 (AZ: C 527/15) festgestellt, dass schon die bloße Nutzung von offensichtlich illegalen Streamingdiensten gegen das Urheberrecht verstößt. Privaten Nutzer:innen drohen dabei Abmahnkosten in Höhe von 150 EUR sowie der jeweiligen Lizenzgebühren, die sich nach den üblichen Kosten eines Einzelabrufs richten.
Neben diesen zivilrechtlichen Folgen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen. Gegen die Nutzer:innen von illegalen IPTV-Portalen werden regelmäßig Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Urheberrecht gem. § 108 Abs. 1 Nr. 6 UrhG eingeleitet. Dieser Straftatbestand ermöglicht grundsätzlich die Verhängung von Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.
Wie werden die Ermittlungen geführt?
Illegale IPTV-Anbieter wie Bravo Mercado oder 24iptv haben tausende Kunden und verursachen erhebliche Schäden für die Rechteinhaber. Letztere haben daher erhebliches Interesse an der Einleitung von Ermittlungsverfahren, schon um Nutzer:innen abzuschrecken. Anbieter wie die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & CoKG stellen regelmäßig Strafanzeige, wenn Sie durch „Testkäufe“ Beweise gegen den illegalen Anbieter:innen gesammelt haben.
Auf Grundlage dieser Strafanzeigen führen die Ermittlungsbehörden eigene Ermittlungen gegen die Anbieter:innen durch und frieren z. B. deren Konten ein oder beschlagnahmen nach Hausdurchsuchungen die Server. Nachdem die Ermittlungen gegen die Anbieter abgeschlossen sind, werden Ermittlungsverfahren gegen die einzelnen Nutzer des Dienstes abgetrennt und an die für den Wohnort zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben.
Das sollten Sie tun, wenn Sie betroffen sind
In der Regel erhalten Sie als Kunde oder Kundin eines illegalen IPTV-Anbieters eine Vorladung von der Polizei. Dabei werden Sie als Beschuldigte:r geführt und der Tatvorwurf nur mit einem pauschalen Hinweis auf das UrhG beschrieben. Sollten Sie eine entsprechende Vorladung erhalten, widerstehen Sie dem Impuls bei der Polizei anzurufen oder gar zur Vernehmung zu gehen, um erst einmal in Erfahrung zu bringen, worum es eigentlich geht.
Beauftragen Sie bereits zu diesem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte. Ohne eine Akteneinsicht sind Sie im „Blindflug“ unterwegs. Eine erfolgreiche Verteidigung setzt daher zunächst voraus, einen gleichen Wissensstand zwischen Ihnen und den Behörden zu schaffen. Gerade in Fällen, in denen der Staatsanwaltschaft nur bekannt ist, dass eine Zahlung von Ihrem Konto geflossen ist, bestehen vielfältige Verteidigungsmöglichkeiten. Denn alleine aus der Tatsache, dass Gelder zwischen den Beteiligten geflossen sind, kann nicht der sichere Nachweis für eine tatsächliche Nutzung des Dienstes geschlossen werden. Entscheidend ist, dass Sie sich diese Einwände nicht durch unbedachte Äußerungen „verbauen“, sondern so früh wie möglich einen Einfluss auf die Ermittlungen nehmen.
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