Durchsetzung von Ansprüchen im EU-Ausland
Ein Vorgehen gegen ausländische Verletzer:innen ist nicht ohne Risiko. Sie müssen dabei spezielle prozessuale Besonderheiten beachten. Ein schnelles und entschlossenes Vorgehen kann aber auch hier ohne überhöhtes Kostenrisiko zum Erfolg führen.
Das Problem ist bei ausländischen Shops ist häufig, dass das Impressum unvollständig oder falsch ist, die Gesellschaftsform nicht angegeben wird oder der Sitz des Unternehmens in einem ganz anderen Land ist, als ursprünglich nach dem Erscheinungsbild des Shops angenommen.
Zwar bietet das Recht – insbesondere in den EU-Mitgliedsstaaten – hinreichende Möglichkeiten, Ansprüche auch über die Grenzen hinweg durchzusetzen, das Verfahren dauert allerdings sehr lange und ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Es müssen Übersetzungen in die Amtssprache des Landes angefertigt werden, in dem die Klage zugestellt werden soll. Innerhalb der EU besteht zwar keine Pflicht, die Schriftstücke zu übersetzen, die Gegenseite kann aber die Zustellung zurückweisen, wenn sie die Sprache nicht versteht, in der die Dokumente verfasst sind. Die Zustellungen dauern so Monate, teilweise sogar Jahre. Speziell die Zustellung von Beschlüssen im einstweiligen Verfügungsverfahren verursacht in der Praxis immer noch enorme Probleme.
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige muss eine Kosten-Nutzen-Abwägung erfolgen. Sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten (inkl. Übersetzungskosten) müssen Sie vorstrecken und das Insolvenzrisiko der Gegenseite sowie Vollstreckungsprobleme im Ausland sollten Sie in die Überlegungen einbeziehen.
Schnelles und zielgerichtetes Vorgehen
Insbesondere im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes, der im Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes unverzichtbar ist, um Ansprüche schnell und effizient zu sichern, bestehen große praktische Mängel bei dem grenzüberschreitenden Verfahren. Das Ziel sollte es daher immer sein, grenzüberschreitende Ansprüche bereits außergerichtlich durchzusetzen.
In unserem aktuellsten Fall haben wir es erneut geschafft, dass die Gegenseite ohne ein aufwändiges gerichtliches Verfahren und den damit verbundenen Kosten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und die entstandenen Kosten beglichen hat.
Wir sind froh, dass wir unserem Mandanten ein langes und kostenintensives Gerichtsverfahren sparen konnten. Unser Mandant natürlich auch.
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