Aber gegen YouTube kann man eh nichts machen…
YouTube ist nicht unantastbar, auch wenn Google hinter der Plattform steckt. Denn auch Internetriesen müssen sich an geltendes Recht halten.
Allerdings gibt es einige rechtliche Besonderheiten. Die haben mit der Stellung von YouTube zu tun: Die Plattform stellt „nur“ die Infrastruktur, während die Inhalte von den Nutzer:innen kommen.
Plattformen müssen bei Kenntnis handeln
Diensteanbieter:innen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Plattformen nach rechtswidrigen Inhalten zu durchsuchen. Ob es sich um YouTube, Tiktok oder Facebook handelt: Wenn Nutzer:innen also ein Video hochladen, haften zunächst nur diese für den Inhalt.
Für rechtswidrige Inhalte muss YouTube aber dann einstehen, wenn die Plattform von ihnen weiß. Zwar hat das Unternehmen die Rechtsverletzung nicht selbst vorgenommen und ist daher kein Täter oder Gehilfe. Es muss sich aber einen Vorwurf gefallen lassen, wenn der Inhalt trotz Kenntnis abrufbar bleibt.
In diesem Fall haftet YouTube als Störer und kann selbst auf Unterlassung der Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden.
Wie löse ich die Störerhaftung gegenüber YouTube aus?
Für Sie bedeutet das: Wenn ein Vorgehen gegenüber den Nutzer:innen nicht erfolgversprechend ist, sollten Sie sich an YouTube halten. Dazu müssen Sie die Plattform von der Rechtsverletzung in Kenntnis setzen.
Das bedeutet, dass sie genau beschreiben müssen, um welches Video es sich handelt und aus welchen Gründen es Ihre Rechte verletzt. Dabei sollten Sie zügig handeln, um gegebenenfalls im Wege eines gerichtlichen Eilverfahrens vorgehen zu können. Warten Sie zu lange, ist nur ein langwieriges Klageverfahren in der Hauptsache möglich.
So gehen Sie vor:
- Video dokumentieren
Erstellen Sie Screenshots von dem Video, das Sie beanstanden wollen, sowie ggf. von dem Impressum des Kanals, das es veröffentlicht hat. Laden Sie das Video herunter, im Internet gibt es verschiedene Seiten, dies dies ermöglichen.
- Rechtsverletzung beschreiben
Geben Sie die URL des Videos an. Beschreiben Sie den Inhalt und gehen Sie darauf ein, was genau Sie beanstanden. Fügen Sie entsprechende Screenshots bei oder verweisen Sie auf die entsprechenden Minuten im Video. Fordern Sie YouTube zur Entfernung auf.
- E-Mail an YouTube
Die von YouTube vorgesehenen Kanäle zu benutzen, hat gewisse Nachteile. Unter anderem müssen Sie nachweisen, wann Sie YouTube wie über die Rechtsverletzung informiert haben. Schreiben Sie daher am besten eine E-Mail.
So beschreiben Sie die Rechtsverletzung richtig
Seien Sie ausführlich. Denn nur wenn Sie YouTube alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, kann das Unternehmen prüfen, ob es zur Sperrung des Videos verpflichtet ist. Setzen Sie daher nichts voraus, sondern erklären Sie genau, warum Sie in Ihren Rechten verletzt werden.
Achten Sie vor allem darauf, dass die folgenden Informationen enthalten sind:
- Wer sind Sie?
- Wie lauten Titel und URL des Videos?
- Welche Stelle des Videos (nennen Sie Minute und Sekunde) beanstanden Sie?
- Was wird an dieser Stelle gezeigt?
- Warum verletzt Sie dies in Ihren Rechten?
Auch wenn YouTube dazu verpflichtet ist, unverzüglich zu reagieren, sollten Sie zudem eine Frist zur Entfernung des Videos setzen.
Denken Sie auch daran, dass YouTube die Beschwerde gegebenenfalls den Inhaber:innen des Accounts zur Stellungnahme weiterleitet.
Da die Aufforderung zur Entfernung des Inhalts nicht immer einfach ist, kann eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin erforderlich sind. In der Regel besteht allerdings kein Anspruch gegen YouTube auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für dieses erste Schreiben.
Was passiert, wenn YouTube eine Sperrung verweigert?
Ist YouTube aufgrund Ihres Hinweises verpflichtet, die Rechtsverletzung abzustellen, können Sie unmittelbar gegen das Unternehmen vorgehen und Unterlassung verlangen. Dazu müssen Sie zunächst eine außergerichtliche Abmahnung aussprechen und eine Frist setzen.
Spätestens an dieser Stelle sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Hat YouTube seine Pflichten verletzt, muss das Unternehmen auch die entstandenen Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung erstatten.
Ist das Video nach Fristablauf noch online, können Sie gerichtlich vorgehen. Im Wege einer einstweiligen Verfügung können Sie eine schnelle Regelung erwirken, um eine Sperrung durchzusetzen.
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