Was ist der Deutsche Presserat?
Der deutsche Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und überwacht die Einhaltung des Pressekodex. Wobei es sich bei dem Pressekodex handelt. können sie in diesem Beitrag nachlesen. Ihm können sich alle Printmedien anschließen, inzwischen ist dies auch für journalistische Internetportale, Blogs und andere Onlinemedien möglich, wenn diese redaktionell gestaltet werden und regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten.
Sanktionsmöglichkeiten des Presserates
Egal ob Leser:in oder Mitbewerber:in, wer einen Verstoß gegen den Pressekodex vermutet, kann beim deutschen Presserat Beschwerde gegen die entsprechende Veröffentlichung einlegen. Das geht inzwischen auch problemlos über ein Online-Formular. Wichtig ist, dass der Presserat nicht für Beschwerden gegen Rundfunk (TV und Radio) sowie die dazugehörigen Online-Angebote (Websites, Mediatheken, Social-Media-Accounts), Werbung, Anzeigen und private Internetseiten zuständig ist.
Wenn eine Beschwerde eingeht, wird die Redaktion zur Stellungnahme aufgefordert und einer der Beschwerdeausschüsse des Presserates prüft den Verstoß. Wird dieser bejaht, können je nach Schwere des Verstoßes verschiedene Maßnahmen verhängt werden:
- Hinweis
- Missbilligung
- öffentliche Rüge (mit Abdruckverpflichtung)
- nicht-öffentliche Rüge (auf Abdruck wird verzichtet, z.B. aus Gründen des Opferschutzes)
Welche Konsequenzen hat eine Rüge?
Grundsätzlich müssen öffentliche Rügen abgedruckt werden, dazu muss der gerügte Artikel (Überschrift, Ausgabe, Datum) angegeben werden, die Ziffer des Pressekodexes gegen den verstoßen wurde sowie die Begründung des Presserates für die Rüge. Der Abdruck einer Rüge ist nicht zu verwechseln mit einer presserechtlichen Gegendarstellung, auf die Betroffene bei einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Veröffentlichung Anspruch haben.
Da es sich bei dem Pressekodex um eine Selbstverpflichtung der betreffenden Medien handelt und keinerlei weitergehende Sanktionen vereinbart wurden, auch nicht für den Fall, dass eine öffentliche Rüge nicht abgedruckt wurde, drohen keine weiteren Konsequenzen bei Nichtbeachtung. Es kann natürlich ein erneutes Beschwerdeverfahren wegen der Nichtveröffentlichung durchgeführt werden, aber auch das endet ja im Maximalfall wieder mit – Sie ahnen es schon – einer Rüge. Es gibt auch schon Zeitungen, die verkündet haben, gar keine Rügen mehr abzudrucken.
Allerdings sind oft auch andere gesetzliche Regelungen verletzt, wenn gegen den Pressekodex verstoßen wurde. Wird zum Beispiel gegen das Gebot der Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung verstoßen (z.B. weil Werbung nicht als solche gekennzeichnet wurde), stellt dies auch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und kann von Mitbewerber:innen abgemahnt werden.
Rügen des Presserates aus 2023
Der Presserat hat in seinen Rügen aus Juni 2023 in 22 Fällen unter anderem Clickbaiting, Schleichwerbung und Sensationsberichterstattung beanstandet.
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