Markenrechtsverletzung auf eBay

Eine Markenrechtsverletzung auf eBay ist nicht nur für gewerbliche Verkäuferinnen und Verkäufer eine rechtliche Stolperfalle. Wenn Sie nach dem Ausmisten des Kellers oder Dachbodens Ihre aussortierten Schätze mit Zusätzen wie „Fake Prada“ anbieten oder alte Shirts selbst bemalen und als „T-Shirt Frida Kahlo“ anpreisen, müssen Sie unter Umständen mit einer Abmahnung rechnen. Ob diese berechtigt ist und wie Sie auf eBay rechtssicher agieren, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Für wen gilt das Markenrecht?

Grundsätzlich können Sie wegen des Verstoßes gegen das Markenrecht nur abgemahnt werden, wenn Sie im „geschäftlichen Verkehr“ (§ 14 Abs. 1 MarkenG) tätig sind. Wenn Sie lediglich als Privatverkäufer bzw. -verkäuferin agieren, sind Sie vor Abmahnungen relativ sicher. Trotzdem sollten Sie aufpassen, da das Verkaufen von gefälschten Markenprodukten einen strafrechtlich relevanten Betrug darstellen kann.

Wann handele ich gewerblich?

Es gibt verschiedene Anhaltspunkte, die die Gerichte heranziehen, um zu beurteilen, ob eine private oder eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Indizien für eine gewerbliche Tätigkeit sind unter anderem, wenn Sie:

  • Artikel verkaufen, die Sie extra zum Weiterverkauf gekauft haben
  • viele Produkte gleichzeitig und über längere Zeit verkaufen
  • überwiegend neue Waren verkaufen
  • viele und gleichartige Artikel verkaufen
  • eBay-Powerseller sind
  • einen Online-Shop unterhalten oder Ihre Produkte noch auf anderen Plattformen anbieten
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Was darf ich gewerblich handelnd überhaupt anbieten?

Sie sollten immer sichergehen, dass Sie Originale anbieten und bei hochpreisigen Marken (Dior, Chanel, Rolex etc.) das Echtheitszertifikat vorlegen können. Auf das Verkaufen von gefälschten oder nachgeahmten Markenprodukten sollten Sie besser verzichten. Grundsätzlich brauchen Sie keine Erlaubnis, um Markenprodukte zu verkaufen. Ausnahmen gelten dort, wo ein ausschließliches Vertriebssystem besteht (zum Beispiel: Vorwerk oder Tupperware).

Aber wenn ich die Waren nicht verkaufe, kann mir doch nichts passieren

Bereits das Anbieten von Waren stellt eine Markenrechtsverletzung dar, ob und zu welchem Preis diese verkauft werden, ist irrelevant.

Herausgabe der Adressen durch eBay & Entfernung der Angebote

Das Verifizierte Rechteinhaber-Programm (VeRI) soll es für Markenrechtsinhaber und -inhaberinnen einfacher machen, eine Markenrechtsverletzung auf eBay zu verfolgen. Natürlich hat eBay ein Interesse daran, als Anbieter des Marktplatzes nicht selbst in Anspruch genommen zu werden und verspricht so zumindest eine schnelle Entfernung der gemeldeten Angebote. Eine entsprechende Meldung ist auch für eBay Kleinanzeigen möglich. Zudem gibt eBay die hinterlegte Adresse von Verkäufern und Verkäuferinnen heraus, so dass die Wahrscheinlichkeit, abgemahnt zu werden, ziemlich groß ist.

Auch das noch – Urheberrecht

Sie sollten, weder privat noch gewerblich handelnd, auf gar keinen Fall der Versuchung erliegen, Produktfotos von der Seite des Herstellers zu nutzen, um Ihr Angebot entsprechend zu bebildern. Hierbei handelt es sich nämlich um einen abmahnfähigen Urheberrechtsverstoß, der Sie teuer zu stehen kommen könnte. Dann lieber schnell die Wohnzimmerlampe aufgestellt und ein Bild mit dem Smartphone geschossen. Das eignet sich im Zweifel sowieso besser, um den Zustand des Artikels zu dokumentieren.

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