Wann sollten Sie über eine EU-Marke nachdenken?
Durch eine Unionsmarke kann man mit einem einzigen Eintragungsverfahren in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Markenschutz erlangen. Wenn Sie also schon absehen können, dass Sie mit Ihrem Unternehmen auch über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus wirtschaften wollen, sollten Sie sich genauer mit den Vor- und Nachteilen einer EU-Marke auseinandersetzen.
Hat die Unionsmarke Vorrang vor nationalen Marken?
Während eine nationale Marke nur in dem Land geschützt ist, in dem sie eingetragen wurde, besteht bei Unionsmarken der Markenschutz für alle gegenwärtigen und künftigen Mitgliedsstaaten. Sobald bei der Eintragung einer Unionsmarke in nur einem Mitgliedsstaat ein absolutes oder relatives Eintragungshindernis besteht, ist die Eintragung der Unionsmarke nicht möglich.
Absolute Eintragungshindernisse sind vor allem gegeben, wenn die Marke nicht unterscheidungskräftig oder zu beschreibend ist.
Relative Eintragungshindernisse sind ältere Kennzeichenrechte (z.B. Marken, Unternehmenskennzeichen) die in einem der 27 Mitgliedsstaaten bestehen. Ein Widerspruch kann sich aber auch auf nicht eingetragene Rechte (Unternehmenskennzeichen, Domains) beziehen, wenn diese nicht lediglich örtliche Bedeutung haben und soweit das Recht des jeweiligen Mitgliedsstaates eine Untersagung der Benutzung der jüngeren Marke vorsieht.
Ist auch eine Eintragung in einzelnen Mitgliedsstaaten möglich?
Falls Sie keine Unionsmarke eintragen wollen, aber Ihre Marke trotzdem in einzelnen Ländern schützen wollen, können Sie dies jederzeit über die nationalen Markenämter beantragen. Beachten Sie aber, dass im Gegensatz zu einer Unionsmarke der Antrag oft nur in der jeweiligen Amtssprache möglich ist. Je nachdem, in wie vielen Staaten Sie Ihre Marke anmelden wollen, ist eine Unionsmarke auch wesentlich günstiger.
Eine vollständige Übersicht aller teilnehmenden Ämter der einzelnen Mitgliedsstaaten finden sie online. Für de Benelux-Staaten (Belgien, Niederlande und Luxemburg) kann eine Eintragung über das Benelux-Amt für geistiges Eigentum erfolgen.
Fazit – Es kommt darauf an
Wie bei allen unternehmerischen Entscheidungen ist auch die Anmeldung einer Marke an den speziellen Bedürfnissen Ihres Unternehmens auszurichten. Je nach Unternehmensziel können nationale Eintragungen sinnvoller sein als die Eintragung einer EU-Marke. Dies gilt vor allem, wenn in einem EU-Mitgliedsstaat ein Schutzhindernis besteht. Über die nationale Anmeldung können Sie Markenschutz in den Mitgliedsstaaten erreichen, in denen das Hindernis nicht besteht.
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