Die 3 gefährlichsten Fehler bei der Wahl des Unternehmensnamens

Ein Unternehmen zu gründen, erfordert viel Mut, Ideen und Engagement. Für den Aufbau einer Marke sind der Name und das Logo besonders wichtig. Bei der Wahl des Namens und der Gestaltung des Logos sollten Gründer aber nicht nur darauf schauen, was zum Unternehmen passt.

Avatar von Dr. Jasper Prigge, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Denn es gibt auch einige rechtliche Fallstricke, die später teuer werden können. In diesem Beitrag haben wir die 3 gefährlichsten Fehler zusammengestellt und geben Tipps, um sie zu vermeiden.

Der Name ist bereits belegt

Wenn Sie einen Namen ausgewählt haben, sollten Sie recherchieren: Gibt es bereits ein anderes Unternehmen, das ähnlich heißt und mit dem Sie verwechselt werden können? Dann könnte es sein, dass dieses Unternehmen das alleinige Recht hat, den Namen zu nutzen, weil dieser als Unternehmenskennzeichen (§ 5 Abs. 2 MarkenG) oder als Marke geschützt ist.

Dieses Risiko sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ein Unternehmen auf einer Markenverletzung aufzubauen, ist leichtsinnig. Im schlimmsten Fall müssen Sie den gesamten Markenauftritt auf einen neuen Namen umzustellen: Briefbögen, Produkte, Webseite, etc. Zudem ist die mühsam aufgebaute Bekanntheit des Unternehmens beschädigt.

Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Dabei muss die Bezeichnung eine Kennzeichenkraft aufweisen, also geeignet sein, das Unternehmen von anderen zu unterscheiden. Das ist beispielsweise nicht der Fall, wenn die Bezeichnung lediglich aus beschreibenden Angaben besteht.

Beispiel

Nicht geschützt wäre der Name „Super Sauber“ für eine Reinigungsfirma. Denn damit wird nur die Dienstleistung des Unternehmens beschrieben.

Prüfen Sie daher, ob für Ihren Namen ein Unternehmen existiert, das ähnlich heißt. Geben Sie den Namen und Ihre Branche bei Google ein. Schauen Sie außerdem im Handelsregister, welche Unternehmen bereits am Markt tätig sind.

Ob für den Namen bereits eine ähnliche Marke eingetragen ist, können Sie über die Suche beim Deutschen Patent- und Markenamt herausfinden. Neben ganz oder teilweise identischen Zeichen, kann auch eine klangliche Ähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr begründen.

Achten Sie zudem darauf, für welche Waren- und Dienstleistungen die Marke eingetragen ist. Denn schon bei ähnlichen Waren und Dienstleistungen kann eine Markenverletzung vorliegen.

Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass der von Ihnen gewählte Name die Rechte eines anderen Unternehmens beeinträchtigen könnte, ziehen Sie auf jeden Fall einen Anwalt für Markenrecht hinzu, um ihr Risiko einzuschätzen.

Sie schützen Namen und Logo nicht

Sie haben den perfekten Namen gefunden? Dann sollten Sie ihn als Marke schützen lassen.

Nur eine Markenanmeldung schützt davor, dass ein anderes Unternehmen schneller ist und sich eine Marke eintragen lässt. Möglich sind reine Wortmarken oder Wort-/Bildmarken, mit denen auch das Logo eines Unternehmens geschützt werden kann.

Für die Anmeldung einer Marke müssen Sie festlegen, in welchen Geschäftsfeldern das Unternehmen in den nächsten Jahren geschäftlich tätig werden will. Zudem ist eine Beratung durch einen Anwalt empfehlenswert, um Fehler bei der Anmeldung zu vermeiden. Eine professionelle Markenrecherche kann zudem vermeiden, dass es zu Kollisionen mit bereits angemeldeten Marken kommt.

Kontakt aufnehmen
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Schreiben Sie uns und wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Hier klicken oder Dateien in diesen Bereich ziehen

Bis zu 10 Dateien sind möglich

Symbol Papirflieger
Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir prüfen Ihren Fall umgehend und melden uns bei Ihnen.

Unerwarteter Fehler

Leider konnte die Nachricht nicht versendet werden. Bitte versuchen Sie es später erneut.

Der Name verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb untersagt Unternehmen irreführende geschäftliche Handlungen. Unwahre Angaben im Unternehmensnamen oder im Logo sind daher nicht zulässig und können abgemahnt werden.

Stellt das Logo durch eine Jahreszahl eine vermeintlich lange Unternehmenstradition heraus, muss das Unternehmen auch tatsächlich am Markt tätig gewesen sein. Ein Unternehmen, das mit der Angabe „seit 80 Jahren“ wirbt, handelt wettbewerbswidrig, wenn der Betrieb zuvor drei Jahre nicht betrieben wurde (LG Koblenz, Urteil vom 05.10.2004 – Aktenzeichen 4 HK O 48/04).

Auch die Bezugnahme auf ein anderes Unternehmen kann irreführend sein, wenn zwischen beiden keinerlei Bezug vorhanden ist, dieser aber durch die Aufnahme in die Firma suggeriert wird (OLG Jena, Beschluss vom 05.04.2017 – 2 W 108/17).

Ein Unternehmen, das eine Größe oder Bedeutung vortäuscht, die es nicht hat, verstößt gegen Wettbewerbsrecht. So setzt der Zusatz „International“ voraus, dass das Unternehmen nach Einrichtung, Finanzkraft und Geschäftsbeziehungen in der Lage ist, international zu operieren.

Schließlich muss der Name eines Unternehmens auch Eigenschaften, Qualitäten oder den Tätigkeitsbereich korrekt angeben. Ein „Bundesverband“ ist bundesweit tätig, ein „Discount“ in der Regel günstiger als andere Einzelhändler (BGH, Urteil vom 13.11.1970 – I ZR 49/69), eine „Akademie“ setzt eine behördliche Anerkennung voraus, bei einem „Institut“ handelt es sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende, der Allgemeinheit und der Wissenschaft dienende Einrichtung mit wissenschaftlichem Personal, nicht aber um einen privaten Gewerbebetrieb (BGH, Urteil vom 16.10.1986 – I ZR 157/84).

Fazit

Fehler bei Gründung des Unternehmens haben besonders gravierende Konsequenzen. Ein Anwalt für Markenrecht kann dabei helfen, die Weichen frühzeitig richtig zu stellen. Auch wenn das Budget am Anfang oft knapp ist, sollten Sie nicht an der falschen Stelle sparen und im Zweifel professionelle Unterstützung hinzuziehen.

War dieser Beitrag hilfreich für Sie?

Avatar von Dr. Jasper Prigge, LL.M.
Über den Autor
Rechtsanwalt 


Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert