Worum geht es bei der Zahlungsaufforderung?
Es geht um einen Gesamtbetrag in Höhe von über 600 € und eine urheberrechtliche Abmahnung, die bereits 2012 erfolgte. Damals mahnte die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg meinen Mandanten ab, weil über seinen Internetanschluss das Lied „Michael Mind Project feat. Dante Thomas – Feeling so blue“ in Tauschbörsen angeboten worden sein sollte. Normalerweise wären die Forderungen heute verjährt.
Rhein Inkasso beruft sich nun auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 12.05.2016 – I ZR 43/15), wonach urheberrechtliche Lizenzschäden erst nach 10 Jahren verjähren. Neben dem Lizenzschaden von 450 € verlangt Rhein Inkasso für die Zeit seit 2012 zudem Zinsen und 70,20 € Inkassokosten.
Wie ist die Rechtslage?
Unabhängig von der Frage, ob Rhein Inkasso mit der Behauptung durchdringen kann, der in Anspruch genommene sei für ein Filesharing verantwortlich, bestehen Zweifel daran, ob die Forderungen in der geltend gemachten Höhe bestehen. Ein Lizenzschaden für ein Lied von 450 € erscheint überhöht, zudem dürfte ein Teil der Zinsen verjährt sein, weil für sie die kürzere reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren anzuwenden ist.
Auch in Bezug auf die Inkassokosten dürfte eine Zahlungspflicht nicht bestehen. Sie stellen zwar grundsätzlich einen zu ersetzenden Verzugsschaden dar, wenn die Einschaltung des Inkassodienstleisters erforderlich und zweckmäßig ist. Die Zweckmäßigkeit ist allerdings zu verneinen, denn der Betroffene hat bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass er nicht zahlungswillig ist. In diesem Fall verursacht der Gläubiger vermeidbare Kosten und verstößt daher gegen seine Schadensminderungspflicht. Darüber hinaus sind Kosten für die Rechtsverfolgung bereits mit der Beauftragung einer Rechtsanwaltkanzlei im Jahr 2012 entstanden. Diese sind zwar nicht mehr durchsetzbar, weil sie verjährt sind. Die zusätzliche Einschaltung eines Inkassobüros verstößt aber wiederum gegen die Schadensminderungspflicht, denn diese Kosten wären vermeidbar gewesen, hätte der Gläubiger seinen Anspruch weiter verfolgt.
Was sollten Betroffene tun?
Wer eine Zahlungsaufforderung von Rhein Inkasso erhalten hat, sollte Ruhe bewahren und nicht vorschnell zahlen. Besser ist es, mit einem Anwalt in Kontakt zu treten, in der Regel wird eine Aufforderung wie die von Rhein Inkasso zu einem günstigen Pauschalpreis bearbeitet.
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