Abgemahnt! Was ist jetzt zu tun?

Abmahnungen im Internet sind seit langer Zeit ein Thema. Die Abmahnwellen der vergangenen Jahre sind zwar ein bisschen kleiner, aber es gibt sie noch. Nicht nur Privatpersonen, auch kleine Unternehmen und Selbstständige sind betroffen. Es geht mittlerweile weniger um die Nutzung von Tauschbörsen, als um Fotos. Die werden auf Plattformen wie Pixelio oder Flickr hochgeladen und können zum Teil gegen Nennung des Urhebers frei verwendet werden. Wer das vergisst oder Lizenzbedingungen nicht penibel einhält, bekommt mitunter Post von einer Abmahnkanzlei. Wichtig ist nun, richtig zu reagieren.

Avatar von Dr. Jasper Prigge, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Was genau ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein Warnschuss. Der Abmahnende gibt dem Abgemahnten zu verstehen, dass er einen Unterlassungsanspruch zu haben glaubt, den er gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen wird. Dazu muss er das Verhalten, das unterlassen werden soll, genau umschreiben. Das Abmahnschreiben muss aus sich selbst heraus verständlich sein und erkennen lassen, was vom Abgemahnten gefordert ist.

Eine Abmahnung ist nicht die Voraussetzung dafür, dass der Abmahnende vor Gericht gehen darf. Geht ein Urheber ohne vorherige Abmahnung gegen einen anderen vor und erkennt dieser den Anspruch an, muss er aber die Kosten des Verfahrens tragen. In aller Regel wird er daher vorher eine Abmahnung aussprechen.

Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zum Abmahnenden auf

Der erste Impuls vieler Abgemahnter ist, mit den Anwälten des Urhebers zu verhandeln. Unabhängig davon, ob Sie die Forderung für berechtigt oder unberechtigt halten, sollten Sie hierauf verzichten. Denn durch Ihre Bemühungen können Sie Ihre Situation verschlechtern. Ein paar unbedachte Äußerungen per E-Mail können Ihnen später das juristische Genick brechen, wenn Sie gegenüber der Gegenseite zugegeben haben, einen Rechtsverstoß begangen zu haben.

Kostenlose Ersteinschätzung
Gegen Abmahnung vorgehen

Formular ausfüllen und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück. Selbstverständlich kostenlos.

Hier klicken oder Dateien in diesen Bereich ziehen

Bis zu 10 Dateien sind möglich

Symbol Papirflieger
Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir prüfen Ihren Fall umgehend und melden uns bei Ihnen.

Unerwarteter Fehler

Leider konnte die Nachricht nicht versendet werden. Bitte versuchen Sie es später erneut.

Abmahnkanzleien legen es mit ihren Briefen darauf an, dass der Betroffene zahlt. Sie drohen, dass die Kosten noch höher werden, zitieren Urteile verschiedener Gerichte und setzen kurze Fristen. Nicht immer, aber manchmal ist das nur heiße Luft. Das Risiko eines gerichtlichen Verfahrens können Sie nur einschätzen, wenn Sie sich rechtlich beraten lassen.

Nicht zahlen, nicht unterschreiben

Eine Abmahnung geht in der Regel mit einer Zahlungsaufforderung einher. Dieser sollten Sie nicht einfach entsprechen, zahlen Sie auch nicht teilweise. Damit erkennen Sie die Forderung als (teilweise) berechtigt an. Vor allem zahlen Sie, obwohl Sie eventuell nicht zu einer Zahlung verpflichtet sind.

Auch die in der Regel der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht unterschreiben. Sie verpflichten sich andernfalls verbindlich dazu, ein Verhalten zu unterlassen, ohne die Angelegenheit rechtlich geprüft zu haben. Vor allem, wenn Sie später gegen das Unterlassungsverprechen verstoßen, beispielsweise weil Sie vergessen haben, das Foto von einer Unterseite zu entfernen, kann es teuer werden.

Bei im Internet angebotenen Mustern für eine Unterlassungserklärung ist ebenfalls Vorsicht geboten. Denn wenn Sie eine nicht ausreichende Unterlassungserklärung abgeben, kann der Abmahnende weiterhin gerichtlich gegen Sie vorgehen.

Lassen Sie sich beraten

Sie sollten bei einer Abmahnung in jedem Fall anwaltlichen Rat einholen. In der Regel kann eine Abmahnung zu moderaten Kosten abgewendet werden. Das ist besser, als Abmahnkanzleien ihr Geschäftsmodell zu finanzieren.

Die Ersteinschätzung in Abmahnfällen ist bei mir kostenlos. Nehmen Sie hierzu direkt Kontakt mit mir auf.

In jedem Fall sollten Sie auf eine Abmahnung reagieren, um zu vermeiden, dass der Abmahnende gerichtlich eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt. Den Kopf in den Sand zu stecken und zu hoffen, dass schon nichts passiert, ist selten eine gute Idee. Behalten Sie einen klaren Kopf, lassen Sie sich beraten und entscheiden Sie dann über Ihr Vorgehen.

War dieser Beitrag hilfreich für Sie?

Avatar von Dr. Jasper Prigge, LL.M.
Über den Autor
Rechtsanwalt 


Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert