Polizei: Antrag auf Auskunft und Löschung. So vorgehen!

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren kann jeden treffen. Eine Auseinandersetzung mit den Nachbarn oder auch bloße Unachtsamkeiten wie ein Unfall im Straßenverkehr und schon bekommen sonst unbescholtene Bürgerinnen und Bürger ein Aktenzeichen bei der Polizei.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Vor allem dann, wenn an den Vorwürfen nichts dran ist und sie ausgeräumt sind, stellt sich die Frage, was mit den bei der Polizei gespeicherten Daten passiert. Wann werden sie gelöscht und was kann man selbst tun? Das klären wir in diesem Beitrag.

Die Herrschaft über die eigenen Daten zurückgewinnen

Natürlich dürfen Daten zu einer Person nicht bis in alle Ewigkeit gespeichert werden, wenn hierfür kein Anlass besteht. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt davor, dass der Staat unkontrolliert Daten sammelt.

Solange Daten allerdings gespeichert sind, kann die Polizei sie nutzen und unter bestimmten Umständen auch an andere Behörden übermitteln. Man kann etwas vereinfacht sagen, dass Daten zu einer Person immer dann gespeichert werden, wenn sie im Rahmen einer polizeilichen Maßnahme in Erscheinung tritt, ob nun als Beschuldigter, Opfer oder Zeuge einer Straftat, als Hinweisgeber oder weil die Polizei das Auto aus dem Parkverbot hat abschleppen lassen.

Die Polizei dokumentiert ihr Handeln in einer Vorgangsverwaltung und speichert zeitlich befristet in der Regel

  • das Datum und die Uhrzeit des Vorgangs,
  • die betroffene Person und ihre Rolle,
  • eine Kurzbeschreibung des Vorgangs.

Damit soll jederzeit nachvollziehbar sein, was die Beamtinnen und Beamten getan haben. In der Regel werden diese Daten automatisiert nach einigen Jahren gelöscht oder zumindest anonymisiert.

Darüber hinaus dürfen Daten über Personen gespeichert werden, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Die Polizei hat nicht nur die Aufgabe, bereits begangene Straftaten aufzuklären, sondern sie soll auch der Begehung von Straftaten vorbeugen. Zur Gefahrenabwehr darf sie deshalb Daten, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gewonnen wurden, nach § 481 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung nutzen: „Die Polizeibehörden dürfen nach Maßgabe der Polizeigesetze personenbezogene Daten aus Strafverfahren verwenden.“ Ein unberechtigtes Ermittlungsverfahren kann sich daher schnell als Tretmine erweisen, denn die Polizei kann die Daten aus diesem für die Gefahrenabwehr nutzen.

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„Sie wollen wissen, welche Daten die Polizei über Sie speichert? Wir unterstützen Sie bei einem Antrag auf Auskunft.“


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Bei der Löschung von Daten sind die Polizeibehörden eher restriktiv, sie wollen den Zugriff so lange wie möglich erhalten für den Fall, dass die Daten doch noch nutzbringend für sie sind. Dennoch gibt es klare Regeln zum Datenschutz, an die sich die Beamtinnen und Beamten zu halten haben.

Keine Anwendung der Datenschutzgrundverordnung

In Bezug auf Speicherungen durch die Polizei ist die Datenschutzgrundverordnung nicht anwendbar. Denn nach Art. 2 Abs. 2 lit. d) findet die DSGVO keine Anwendung auf eine Datenverarbeitung durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Damit gelten die Polizeigesetze und die allgemeinen Regelungen der Datenschutzgesetze. Die Rechtslage kann sich dabei von Bundesland zu Bundesland deutlich unterscheiden. Einheitlich geregelt ist der Datenschutz für die Polizeibehörden in Europa durch die Richtlinie (EU) 2016/680. In Art. 14 der Richtlinie werden beispielsweise grundlegende Auskunftsrechte genannt.

Speicherung nur so lange wie erforderlich

Rechtsgrundlage für die Speicherung personenbezogener Daten ist in den Polizeigesetzen geregelt. Daten dürfen hiernach grundsätzlich nur zu dem Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem sie erlangt worden sind. So heißt es beispielsweise im Polizeigesetz NRW:

Die Dauer der Speicherung ist auf das erforderliche Maß zu beschränken.

§ 22 Abs. 2 Satz 1 PolG NRW

In Dateien suchfähig gespeicherte personenbezogene Daten und die dazugehörigen zu den Personen suchfähig angelegten Akten muss die Polizei in drei Fällen löschen, nämlich wenn das Polizeigesetz dies bestimmt, die Speicherung nicht zulässig ist oder wenn festgestellt wird, dass die Daten für die Erfüllung der Aufgaben der speichernden Stelle nicht mehr erforderlich sind.

Ist in einem Ermittlungsverfahren der Tatverdacht komplett entfallen, beispielsweise im Rahmen eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens, ist eine weitere Speicherung der Daten grundsätzlich nicht mehr zulässig. Bleibt trotzdem ein Restverdacht bestehen, können die Daten zur Gefahrenabwehr gespeichert werden. In diesem Fall muss das Interesse der Öffentlichkeit an der Verhinderung und Aufklärung zukünftiger Straftaten mit dem Interesse des einer Straftat Verdächtigen an der alsbaldigen Löschung abgewogen werden (lesenswert BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2006 – 1 BvR 2293/03; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 15. Oktober 2012 – 16 B 174/12). Dabei trägt die Polizei die Beweislast dafür, dass noch ein Rest an Tatverdacht gegen den Betroffenen besteht (VG Aachen, Urteil vom 15. Juni 2009 – 6 K 1979/08).

Für suchfähige Daten muss es Prüftermine geben, zu denen eine Entscheidung darüber getroffen wird, ob eine weitere Speicherung erforderlich ist. Das bedeutet nicht, dass die Daten bis zum Ablauf der Prüffrist nicht gelöscht werden müssen. Die Polizei muss dann nur von sich aus tätig werden und über die weitere Verwendung bzw. Löschung befinden.

Löschung suchfähiger Daten auf Antrag

Die Polizei kann die Feststellung, dass Daten nicht mehr erforderlich sind, aufgrund der genannten Prüffristen oder aus „Anlass einer Einzelfallbearbeitung“ treffen.

Das bedeutet, dass der Betroffene mit einem Antrag an die Polizeibehörde eine Löschung herbeiführen kann. Die Polizei muss unabhängig von den allgemeinen Prüffristen auf Antrag entscheiden, ob weiter ein Rechtsgrund für die Speicherung besteht oder ob eine Löschung erfolgen soll.

Der Antrag ist bei der Polizeibehörde zu stellen, die die Daten gespeichert hat. Sie entscheidet über die Löschung, auch bei Dateien, auf die mehrere Behörden Zugriff haben.

Anspruch auf Auskunft über gespeicherte Daten

Um zu erfahren, welche Daten eine Polizeibehörde überhaupt über einen gespeichert hat, gibt z. B. § 49 des Datenschutzgesetzes NRW den Betroffenen einen Anspruch Auskunft. Die Polizei muss mitteilen, welche personenbezogenen Daten verarbeitet wurden, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgt ist, von dem die Daten stammen und an wen sie übermittelt wurden sowie welche allgemeinen technischen Bedingungen der automatisierten Verarbeitung der zur eigenen Person verarbeiteten Daten bestehen.

Voraussetzung für die Verpflichtung der Polizei zur Auskunft ist, dass der Betroffene Angaben macht, die das Auffinden der Daten mit angemessenem Aufwand ermöglichen. Hier reichen Angaben zur Person völlig aus.

Auskunftserteilungen und Einsichtnahme sind gebührenfrei, es kann aber die Erstattung von Auslagen verlangt werden.

Weigert sich die Polizei Daten zu löschen, zu deren Speicherung sie nicht (mehr) berechtigt ist, kann sie hierzu mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht gezwungen werden.

Musterschreiben für Antrag auf Auskunft und Löschung

Wenn Sie herausfinden wollen, was eine Polizeibehörde über Sie gespeichert haben, können Sie einen Antrag auf Auskunft stellen. Ein Musterschreiben mit einem kombinierten Antrag auf Löschung stelle ich hier bereit. Falls Sie einen Antrag durch einen Anwalt stellen lassen wollen, ist dies selbstverständlich ebenfalls möglich.

Musterschreiben zum Download

Ein Musterschreiben für einen Antrag auf Auskunft und Löschung bei einer Polizeibehörde können Sie hier herunterladen.

In der Regel verlangen die Polizeibehörden eine Kopie des Personalausweises. Daten auf dem Ausweis, die für die Bearbeitung des Antrags nicht benötigt werden, bspw. das Lichtbild, die Personalausweisnummer, die Staatsangehörigkeit und die Gültigkeitsdauer, können unkenntlich gemacht werden.

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Avatar von Dr. Jasper Prigge, LL.M.
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136 Antworten

  1. Avatar von Thomas Meyer
    Thomas Meyer

    Im Jahr 2012 habe ich eine Bewährungsstrafe von drei Jahren bekommen.
    Wie lange ist dieses im Computer der Polizei?
    Ich habe mich nicht an das BTM Gesetzt gehalten.
    Meinte der Richter.

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Sie müssen unterscheiden zwischen einer Speicherung im Bundeszentralregister und anderen Datenbanken wie dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und der Polizei. Die Fristen für die Speicherung sind unterschiedlich und hängen vom Einzelfall ab. In Bezug auf das Bundeszentralregister ist die Dauer der Speicherung gesetzlich festgelegt (siehe https://www.prigge-recht.de/wann-gilt-man-als-vorbestraft-und-was-steht-im-fuehrungszeugnis/). Die Polizei speichert, so meine Erfahrung, zwischen drei und zehn Jahre. Wie es in Ihrem Fall aussieht, können wir gerne in einem Beratungsgespräch erörtern. Schreiben Sie mir hierzu bitte eine E-Mail.

  2. Avatar von gsachwitz@online.de
    gsachwitz@online.de

    Auf der verlinkten Seite ‚ Datenschmutz.de‘ fand ich folgende Information:
    …‘ Diese Einrichtungen beschränken das kostenlose Auskunftsrecht explizit auf einmal „pro Jahr“ (auch andere Einrichtungen werden allerdings wohl ungehalten, wenn ihr deutlich öfter nachfragt).‘

    Diese Aussage bedeutet ja, das sowohl das Auskunftsersuchen selbst als auch eine durchgeführte Löschung gespeichert wird.

    ps. Sehr nützliche Seite, Herr Prigge. Aktueller und nützlicher denn je. Herzlichen Dank dafür!
    G. Sachwitz

  3. Avatar von Wiersch
    Wiersch

    1978/79 wurde ich erkennungsdienstlich erfasst. Vorwurf: KFZ Diebstahl. Das Verfahren wurde aus Mangel an Beweisen eingestellt. Andere Stadt. 1985 bekam ich eine Vorladung zu einer Anhörung als Beschuldigter auf Grund eines Fahrrad Diebstahl in einer Schule. Kinder hätten mich auf einem Foto erkannt. Ich sagte das dies nicht sein kann da ich bei der Erfassung 13/14 Jahre alt war und heute ganz anders aussehe. Ich wollte eine Gegenüberstellung. Der Polizeibeamte riet mir davon ab, sollte ein Kind sich unsicher sein wäre ich dran. Das alte Foto hatte mit meinem derzeitigen Äußeren überhaupt keine Ähnlichkeit. Dies bestätigte auch der Polizeibeamte. Wieso sind meine Daten noch gespeichert und wie kann ich Sie mit Bestimmtheit löschen lassen. K.W

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Guten Tag Herr Wiersch, eine Löschung von möglicherweise gespeicherten Daten kann erreicht werden, wenn Sie so vorgehen, wie ich es in dem Artikel beschrieben habe. Ob die Daten heute noch gespeichert sind und ob die Polizei zur Löschung verpflichtet ist, kann ich natürlich erst beurteilen, wenn mir alle Informationen vorliegen. Wenn Sie bei der Löschung meine Unterstützung benötigen, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin. Mit freundlichen Grüßen Jasper Prigge

  4. Avatar von TH
    TH

    Guten Tag Herr Prigge,

    vielen Dank für den guten Artikel und das Musterschreiben. Gibt es für die Fälle des Auskunftsersuchen einer Art „Untätigkeitseinspruch“ wie z.B. im Steuerrecht?
    Meine letzte Anfrage (Hessen, 2015) hatte ein knappes Jahr auf seine Beantwortung gewartet.

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Es gibt die Möglichkeit, die Behörde im Wege der Untätigkeitsklage zu einer schnelleren Bearbeitung der Angelegenheit zu veranlassen (vgl. § 75 VwGO). In diesem Falle trägt die Behörde die Kosten für das Gericht und die anwaltliche Vertretung.

  5. Avatar von Konrad Illmann
    Konrad Illmann

    Guten Tag Herr Prigge,

    mir wird vorgeworfen, einen Joint geraucht zu haben. Polizisten in Zivil haben mich und 3 andere Personen in Baden-Württemberg am gestrigen Abend aufgrund von Marijuana Geruch kontrolliert. Wir standen als Gruppe da. In der Nähe wurde dann ein Joint entdeckt. Nun behauptet ein Polizist gesehen zuhaben, wie ich „etwas“ weggeworfen habe. Ich habe dies verneint, da ich nicht der Jenige war und es so zur Aussage gebracht.
    Es ist zur Strafanzeige gekommen. Ich gehe davon aus, dass dieser Fall fallen gelassen… Ich hatte zuvor noch keine Berührungspunkte mit der Polizei.

    Meine Frage: Denken Sie, das Verfahren wird eingestellt mit Begründung: § 170 Abs. 2 StPO oder Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) (was ist wahrscheinlicher) ? Und welche Auswirkung wird dieses Verfahren auf meine KAN Und Inpol Auskünfte haben und welche Polizeilichen Behörden haben dann täglichen Zugriff darauf ?

    LG und vielen Dank!

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Ob eine Einstellung in Betracht kommt, aus welchen Gründen auch immer, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Um dies beurteilen zu können, wäre mindestens eine Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. Wenn ich dies für Sie tun soll, können Sie sich gerne per E-Mail an mich wenden. Auch in Bezug auf Einträge bei KAN und INPOL sollte ein Antrag auf Auskunft gestellt werden, um herauszufinden, ob eine Kriminalakte angelegt wurde bzw. die Polizei eine INPOL-Relevanz angenommen hat.

  6. Avatar von M. Sch.
    M. Sch.

    Hallo, ich habe damals leider viele Anzeigen kassiert da meine ehemalige beste Freundin beim Schwarzfahren, Dienstaghl und Sachbeschädigung meinen Namen angegeben hat. Dies ist ca 5 Jahre her. Sind die Sachen gelöscht mittlerweile? Oder ist das IMMER auch wenn man die Löschung beantragt von hohen Tieren einsehbar? Lg

  7. Avatar von mr.x
    mr.x

    Hallo Herr Jasper,

    Ich wurde mal im Freibad mit einem Joint im Mund erwischt und hatte auch noch ca. 2 g dabei
    aber ich war nicht mit meinem Auto unterwegs.
    Jetzt werde ich immer angehalten und direkt ganz kontrolliert mein Auto auch und wollen mich immer
    Pinkeln lassen.
    Die frage ist wielang habe ich diesen Eintrag noch ?
    und kann man dagegen was machen?

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Sie sollten bei der Polizeibehörde einen Antrag auf Auskunft und Löschung Ihrer Daten stellen. Die Polizei muss Löschfristen festlegen, wann tatsächlich gelöscht wird hängt aber immer vom Einzelfall ab. Wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen, sprechen Sie mich gerne an.

    2. Avatar von R.Beer
      R.Beer

      Sehr geehrter Herr Prigge,

      ich wurde am 07.05.2013 mit 1 Gramm Gras „erwischt“. Ich wurde mit auf die Wache genommen und angezeigt. Wie lange bleibt das im System? Bin ich verpflichtet, bei der Frage, ob ich jemals was mit der Polizei zu tun hatte, immer mit Ja zu antworten, da das ja immer noch im System gespeichert sein könnte? Wurde mittlerweile in jeglicher Art und Weise „auseinander genommen“ da ich jedesmal „Angst“ hatte die Staatsgewalt anzulügen. Auch anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr…obwohl ich nichts getrunken hatte. War mit dem Fahrrad unterwegs.

      1. Avatar von Jasper Prigge
        Jasper Prigge

        Die Grundsätze der Speicherung habe ich im Artikel erläutert. Es gibt keine starre Frist, sondern es hängt sehr stark vom Einzelfall ab. Haben Sie schon einen Antrag auf Auskunft und Löschung gestellt? Sie sind nicht verpflichtet, auf Fragen der Polizei zu antworten (Ausnahme: Personalien), auch eine Pflicht „Ja“ zu sagen gibt es nicht. Gerne können wir Ihren Fall in einem Beratungsgespräch erörtern. Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an.

  8. Avatar von evb@freenet.de
    evb@freenet.de

    Sehr geehrter Herr RA Prigge,
    ist der Anspruch für die Auskunft jährlich , also kann ich jährlich einen Antrag stellen ober ist der Auskunft Anspruch anders befristet.
    Vielen Dank
    Adrian

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Der Auskunftsanspruch kennt keine festen Fristen. Aber etwas Zeit sollte zwischen den jeweiligen Anträgen schon liegen, ein Jahr kann man als Faustregel nehmen.

  9. Avatar von Denny
    Denny

    Hallo Herr Prigge, 2013 wurden bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Würzburg 2 g Marihuana gefunden. Diese wollte ich meinem besten Freund mitbringen, der zu dieser Zeit noch beruflich in Nürnberg tätig war. Bei einem Test stellte sich heraus, dass ich keinerlei Substanzen konsumiert habe. Ich teilte mit, dass ich selbst noch nie Cannabis konsumiert habe. Ich konnte also weiterfahren und das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Seitdem wurde ich schon mehrfach von der Polizei angehalten und musste ein jedes Mal direkt vor Ort eine Urinprobe abgeben. Natürlich jedes Mal mit dem Resultat. Negativ. Ist es möglich, dass man diesen internen Vermerk bei der Polzei löschen lassen kann ? Vielen Dank und viele Grüße

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Hallo Denny, ich meine, dass Sie einen Antrag auf Auskunft und Löschung Ihrer Daten bei der zuständigen Polizeibehörde stellen sollten. So erfahren Sie, welche Daten gespeichert sind und auch in dem Fall, dass die Behörde eine Löschung ablehnt, erfahren Sie, welche Löschfrist vorgesehen ist. Wenn ich Ihnen bei dem Antrag helfen soll oder ich die Rechtmäßigkeit der Speicherung für Sie überprüfen soll, schreiben Sie mir eine E-Mail oder melden Sie sich telefonisch. Viel Erfolg!

  10. Avatar von Lilly
    Lilly

    Guten Abend Herr Prigge, ich habe eine Gelstrafe bekommen in Höhe von 900€ (30€ x 30 Tagessätze). Mir wurde gesagt, dass es keine Eintrag im Register gibt und auch im Führungszeugnis würde es nicht stehen, da die Strafe zu gering ist und man erst ab einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen als „vorbestraft“ gilt. Jetzt meine Frage: wenn ich jetzt in eine Verkehrskontrolle gerate und der Polizist eine Abfrage macht. Sieht er diesen Eintrag? Ich kann leider im Internet nichts finden und hoffe Sie können mir weiterhelfen.

    Vielen Dank im Voraus!

    Liebe Grüße

    Lilly

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Hallo Lilly,

      ist der Vorgang bei der Polizei gespeichert, was der Fall sein dürfte, kann ein Beamter diesen bei einer Abfrage sehen. Es kommt aber darauf an, ob der Eintrag nur von der speichernden Behörde oder gegebenenfalls auch bundesweit aufgerufen werden kann. Daher würde ich an Ihrer Stelle einen Antrag auf Auskunft stellen. Wenn Sie hierbei Hilfe benötigen, sprechen Sie mich gerne an.

      Beste Grüße

      Jasper Prigge
      Rechtsanwalt

  11. Avatar von Alf
    Alf

    Hallo Herr Prigge,
    ich habe mal einem Freund am Flughafen beigestanden, der durch die Polizei mit rassistischen Äußerungen und sehr unfreundlich kontrolliert wurde. Der Beamte reagierte damit, dass er meinen Ausweis genommen und sich Notizen gemacht hat. Seitdem liest jeder Grenzer bei meiner Einreise in Deutschland sehr lange in meiner Akte, bevor er mich durchwinkt. Kann ich diese Akte einsehen und ggf. die Löschung beantragen? Und auf welchem Weg?

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Hallo, das können Sie, indem Sie so vorgehen wie in dem Artikel beschrieben. Sollten Sie Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

  12. Avatar von Efe
    Efe

    ich wurde im jahr 2007. In kurzen abständen zu tagesätzen immer unzer 90 Tagesätze veurteilt insgesammt 3 mal das führungszeugniss ist sauber kann ich davon aishgehen dss die löschfristen bei der polizei 10 jahre betragen

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Hallo, es kommt letztlich auf den Einzelfall an. Ich würde einen Antrag auf Auskunft und Löschung stellen und gegebenenfalls, sollte die Behörde eine Löschung ablehnen, prüfen (lassen), ob die Ablehnung des Löschungsantrags rechtmäßig ist. Bei 10 jahren sollten, soweit nichts weiter vorgefallen ist, gute Chancen bestehen, dass die Polizei die alten Einträge aus ihren Akten entfernen muss.

  13. Avatar von Danny Wiesel
    Danny Wiesel

    Hallo ich habe eine Frage !!!
    Ich wurde vor ca. 4 ein halb 5 Jahren beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter berauschenden Mitteln erwischt. Amphetamin und THC wurde festgestellt, jedoch in geringen Mengen.
    Mehrere Monate später geriet ich in einen Unfall; Ich Auto, Geschädigte Fahrrad, wobei er mir rein gefahren ist. Ich stellte mich selber der Polizei und sie nahmen Blut ab. Befund: THC in sehr geringen Mengen. Führerscheinverlust plus MPU wurde verlangt.
    Seit dem bin ich Drogenfrei, MPU wurde auch bestanden.

    Ab wann ist es möglich jegliche Eintragungen in der Polizeiakte löschen zu lassen ???
    Da ich im Sicherheitsbereich arbeite und die Auskunft bei der Waffenbehörde bevorsteht, würde ich dies gerne im voraus wissen.

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Hallo, es ist möglich, die Eintragungen löschen zu lassen. Dazu müssten Sie wie im Artikel beschrieben vorgehen, wobei die Verpflichtung der Behörde zur Löschung allerdings vom Einzelfall abhängt. Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

  14. Avatar von Friedrich Samuel
    Friedrich Samuel

    Hallo habe im August eine 90 Tagessatz bekommen und es steht im Führungszeugnis. Ab wann kann ich mit einer Löschung rechnen?

  15. Avatar von Michael John
    Michael John

    Guten Tag Herr Prigge,

    ich habe einen Antrag auf Auskunft und Löschung gestellt, wie lange sollte ich warten und nochmal bei der Dienststelle nachhaken?

    Es sind nun vier Wochen vergangen seit meiner Anfrage.

    Grüße

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Sie können jederzeit nachhaken. In der Regel muss die Polizei einen Antrag innerhalb von drei Monaten bearbeiten, danach ist eine sog. Untätigkeitsklage zulässig. In der Regel geht es ganz schnell, wenn man mit einer solchen droht. Aber etwas gedulden müssten Sie sich in diesem Fall schon noch.

  16. Avatar von Mertes
    Mertes

    Guten Abend,
    ich bin 2011 wegen eines Verstoßes gegen das WaffG festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt worden. Im Nachgang wurde das verfahren gegen mich aber ohne Auflagen eingestellt.
    Im BZR sind keine Eintragungen vorhanden lediglich im Erziehungsregister (welches nach meinem Kenntnisstand mit 24J geschwärzt wird) . Seit diesem Zeitpunkt bin ich nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten und mir ist für meinen Beruf 2014 eine persönliche Zuverlässigkeit von der Behörde attestiert worden. Meine Frage lautet ob nach Antrag mit einer Löschung zu rechnen ist bzw. ob im Falle einer Klage mit einem Erfolg zu rechnen ist.
    MfG

  17. Avatar von ma.ce
    ma.ce

    Guten Tag Rechtsanwalt Herr Prigge,
    gesten habe ich bei der Bank Geldbörse gefunden und habe sofort bei der Polzeirevier abgegeben.
    Ich musste mich ausweisen, zunächst wollte ich nicht, weil ich nicht wollte dass meine pesönliche Daten an Besitzer/in weiter gegeben wird.Ich habe mich doch ausweisen müssen und der Beamte meinte auch er schreibt dass ich auf Finderlohn verzichte,ich habe ausdrücklich hingewiesen meine Daten soll nicht weitergegeben werden.
    Kann ich nach einigen Monaten bei der Polizie auf löschung meiner Daten beantragen,und darf die Polizei meine Daten weiterleiten?
    Vielen Dank im Vorraus.
    Freundliche Grüße

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Sie können einen solchen Antrag stellen. Eine Übermittlung personenbezogener Daten bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Das Polizeigesetz lässt eine Übermittlung beispielsweise zur Gefahrenabwehr zu. Ich denke aber, dass in Ihrem Fall eine Übermittlung nicht erfolgen wird,

  18. Avatar von Arian
    Arian

    Guten tag meine lieben

    Ich habe vor ca 2 monaten eine auto gekauft der wurde bei StrassenVerkehrsamt abgemeldet und habe den nach hause gefahren und von dort aus wollte zu TÜV fahren. Habe in Internet gelesen das ich dürfte bis 00 uhr mit dem wagen fahren wenn ich es am gleiche tag abgemeldet habe leider das war nicht richtig information. wurde von polizei angehalten habe 70€ und 1punkt bekommen.
    Die haben das jetzt in meine akten geschrieben. Was soll ich machen damit die sachen erledigt ist.

    Ich bedanke mich

  19. Avatar von H.Volke
    H.Volke

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    ich habe in einem Überschwang auf einer Webseite mehrere Kommentare polemischer Überspitzungen abgelassen, diese sind auch Gegenstand eines Verfahrens.

    Ich möchte nun alle Kommentare löschen lassen, aber der Server ist in den USA. Gibt es da Chanchen?

    Lg.

    H.V.

  20. Avatar von MW
    MW

    Zu bestimmten Vorgängen werden auch interne Polizeiprotokolle mit Kommentaren angefertigt. Diese stimmen manchmal nicht mit dem geschehenen überein. Wie kann man solche Löschungen beantragen? Leider geht es schneller als einem lieb ist, dass hier Bilder entworfen werden, die falsch sind, nur weil man nicht zu allem Ja und Amen sagt.

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Ich bin mir nicht ganz sicher, was Sie mit „internen Polizeiprotokollen“ meinen. Es gibt sicherlich Hinweise, die in Kriminalakten gespeichert werden. In diesem Fall hilft ebenfalls ein Auskunftsantrag bei der zuständigen Behörde weiter. Ein Anspruch auf Löschung hängt hier vom Einzelfall ab.

  21. Avatar von nimue89@gmx.de
    nimue89@gmx.de

    Hallo, sind mögliche Daten in allen Polizeicomputern gespeichert oder nur in der jeweiligen Dienststelle die das Fall bearbeitet hat.
    Also wenn ich wie in meinem Fall umgezogen bin, enthält der Computer in jeder Dienststelle dann die kompletten Daten?
    Danke im Voraus für die Antwort

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Es kommt ein wenig darauf an. In der Regel werden die Daten in dem Bundesland abrufbar sein, aus dem Sie kommen. Handelt es sich um gewichtige Taten, die Gegenstand des Ermittlungsverfahren waren, können diese als relevant für INPOL marktiert werden. Dann sind sie bundesweit abrufbar.

  22. Avatar von Popelka
    Popelka

    Eine Frage.Wen Jemand bereits wegen einer Strafe in Haft war und in einem anderen Bundesland bereits zu dieser Zeit erkennungsdienstlich behandelt wurde,muss er sich dann erneut in einem anderen Bundesland dieser Maßnahme unterziehen.

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Das kann schon sein, wenn die Behörde nicht auf die Unterlagen zugreifen kann, diese veraltet sind oder zusätzliche Maßnahmen angeordnet werden sollen (Beispiel: Bei der früheren Maßnahme wurden keine Handflächenabdrücke genommen, dies soll nun nachgeholt werden). Ich empfehle unabhängig davon, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu überprüfen.

  23. Avatar von Eray
    Eray

    Was steht in meiner akte

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Woher soll ich das wissen?! Sie können Akteneinsicht durch einen Anwalt nehmen lassen, so können Sie die Inhalte einer Ermittlungsakte in Erfahrung bringen. Wenn Sie wissen wollen, was in der Datenbank der Polizei gespeichert ist, müssten Sie einen Antrag auf Auskunft stellen. Wie das geht, wird in dem Artikel beschrieben.

  24. Avatar von Joerg Nowak
    Joerg Nowak

    Wie kann es sein das taten nach über 18 jahre noch im polizeilichen computer stehen bzw taten die nie verhandelt wurden bzw freispruch

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Das kann ich Ihnen so pauschal nicht beantworten. Wenn Sie Ihren Fall prüfen lassen wollen, melden Sie sich gerne bei mir.

  25. Avatar von Yannick
    Yannick

    Hallo,
    Ich habe vor einiger zeit mithilfe des Musterformulars einen Antrag gestellt für den Fall das die Polizei die Löschung ablehnt werde ich wahrscheinlich über Anwalt mich weiter beraten lassen. Meine frage ist übernimmt eine Rechtsschutzversicherung auch Verwaltungstechnische klagen oder muss ich da was beachten?

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Es kommt auf Ihren Versicherungsvertrag an. Es gibt Tarife, in denen verwaltungsrechtliche Angelegenheiten mit versichert sind. Am besten rufen Sie Ihre Versicherung an und fragen, ob eine Beratung und ggf. auch Vertretung möglich ist.

  26. Avatar von Darius
    Darius

    Nach lesen dieses und eines weiteren Artikels bleiben einige Fragen
    „Die Polizei muss mitteilen, welche personenbezogenen Daten verarbeitet wurden, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgt ist, von dem die Daten stammen und an wen sie übermittelt wurden “
    Kann ich meine Anfrage an jede Polizeidienststelle richten ?
    Bekomme ich dann Auskunft über sämtliche geführte Daten?
    Muss ich die Löschung meint Daten bei jeder Dienststelle beantragen welche sie eingetragen hat oder reicht ein Antrag für alle Einträge ?
    Wenn meine Daten an eine andere Behörde weiter gegeben wurden, muss ich bei dieser ebenfalls die Löschung beantragen ?
    Ich würde mich über eine Antwort freuen um eine endgültige Löschung sicher gestellt zu bekommen

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Ja, ein Antrag kann bei jeder Polizeidienststelle gestellt werden. Ist diese nicht zuständig, bspw. weil das Landeskriminalamt als Zentralstelle die Auskünfte erteilt, wird er weitergeleitet. Sie erhalten Auskunft über alle Daten, die elektronisch recherchierbar sind, es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass in Akten gespeicherte Daten „schlummern“. In der Regel reicht es aus, sich an das Landeskriminalamt zu wenden. Wurden Daten weitergegeben, sollten Sie in der Tat dort ebenfalls eine Löschung beantragen. Danke für Ihre Fragen, ich werde den Artikel bei Gelegenheit in diesem Sinne überarbeiten.

  27. Avatar von Dzondza Gregory
    Dzondza Gregory

    Guten Tag,
    kann man direkt mit Personalausweis zum Polizeipräsidium gehen, und die Daten dort abfragen lassen oder geht es nur online ? Danke

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Ein Antrag kann auch mündlich gestellt werden. Daher können Sie in der Tat zum Polizeipräsidium gehen und diesen stellen.

  28. Avatar von Mnich, Joachim
    Mnich, Joachim

    Der Staatsanwalt hat während eines öffentlichen Strafverfahren gegen mich alte Anzeigen die gegen mich gerichtet wurden öffentlich vor Zuschauern vorgelesen. Der Tatverdacht ist in allen Ermittlungsverfahren eingestellt worden. Alle Anzeigen von einer Person ( Nachbarschaftsstreitigkeiten)
    und haben mit dem aktuellen Fall nichts zu tun.
    Darf er das? Hat er nicht gegen den Datenschutz verstoßen ?

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Ja, das darf er. In einem Strafprozess sind derartige Informationen ggf. relevant für die Bewertung der Tat. Datenschutzrechtlich sehe ich hier kein Problem.

  29. Avatar von Sebastian
    Sebastian

    Hallo,

    Sie schreiben in Ihrem Post:
    „Ist in einem Ermittlungsverfahren der Tatverdacht komplett entfallen, beispielsweise im Rahmen eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens, ist eine weitere Speicherung der Daten grundsätzlich nicht mehr zulässig.“

    Meine Frage dazu:
    Bezieht sich dies auch auf eine Einstellung nach § 153a, wenn die Einstellung gegen eine Geldauflage, nach der Eröffnung der Hauptverhandlung auferlegt und fristgerecht gezahlt wurde?

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Bei einer Einstellung nach § 153a StPO ist der Tatverdacht in aller Regel nicht entfallen, so dass eine (befristete) Speicherung zu präventiven Zwecken zulässig sein wird.

  30. Avatar von Chris
    Chris

    Hallo Herr Prigge, erstmal vielen Dank für die Infos. :)

    Kann ich den Musterbrief mit dem Paragraphen 18 auch an einer Hessischen Polizeistation zuschicken? (Weil da steht Nordrein Westfalen)

    Gruß Chris

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Sie können den Paragraphen schlicht streichen oder Sie schreiben § 18 HDSG. Hier finden Sie die Norm im Volltext.

  31. Avatar von Matthias
    Matthias

    Danke Herr Prigge für die tollen Infos.

    Die Polizei, Bka, Lka……speichern, weil diese Behörden kein Mensch überwacht. Hat mit einer gesunden Demokratie nichts mehr zu tun.

    Lg

  32. Avatar von Fischer
    Fischer

    Hallo Herr Prigge,

    meine letzten Straftaten waren 1999 und 2000. Seit dem nichts mehr:-) Weder im Zentralregister in Bonn noch bei der hiesigen Polizei sind Einträge von mir vorhanden. Es sollten oder werden ja alle Daten nach einer gewissen Frist gelöscht. Nun arbeite ich am Flughafen und sollte die Abteilung wechseln. Nur geht das nicht, weil die Flughafenpolizei Einträge über mich nachweisen kann. Eben die von 1999 und 2000. Wer speichert denn nun hier rechtswidrig meine Daten?
    Vielen Dank in voraus!. BG Fischer

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Das sollten Sie durch eine Auskunftsanfrage bei der Flughafenpolizei herausfinden. Möglicherweise sind die Daten dort gespeichert.

  33. Avatar von Bruno Meier
    Bruno Meier

    Hallo, ich habe Ihr Musterschreiben benutzt um beim zuständigen Polizeipräsidium Informationen zu meinen Daten und deren Löschung beantragt.
    Es kam ein Brief vom Präsidium zurück in der erklärt wurde dass das Schreiben zum LKA wegen Zuständigkeit weitergeleitet wurde.
    Ist das normal?

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Das ist normal, in manchen Bundesländern entscheidet das Landeskriminalamt über die Auskunft/Löschung von Daten, in anderen die örtliche Polizeibehörde.

  34. Avatar von Breezer
    Breezer

    Hallo,
    danke für diesen sehr guten Artikel.
    Als Prävention schreibe ich die Ämter mit denen ich mich rum ärgern mußte an, um meine Daten zu löschen.
    Könnten Sie Ihren Artikel mit dem Art. 15 DSGVO „Auskunftsrecht der betroffenen Person“ noch erweitern und den interessierten Leser hierzu noch aufklären.
    Wie verhält es sich, mit diesem Artikel 15, wenn man Beschuldigt wurde und bei der Polizei seine Daten einsehen und folgend löschen will!

    MFG

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Die DSGVO ist im Bereich der Polizeibehörden nicht anwendbar. Das ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 lit. d) DSGVO.

  35. Avatar von Arnold Meier
    Arnold Meier

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Prigge,
    viele lieben dank für das schreiben und aktualisieren.
    Wurde Sie gerne fragen ob eine Ausweiskopie oder zb. ein Scann des Ausweises Beglaubigt von einer Behörde sein muss.

    Vielen Dank im Voraus
    Arnold Meier

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Jein, in der Regel wird auch die Beglaubigung eines Notars oder Rechtsanwalts akzeptiert.

  36. Avatar von Klaus Detzner
    Klaus Detzner

    Sehr geehrter Herr Prigge,
    zunächst einmal vielen Dank für Ihre Seite. Tatsächlich kann ich konnte ich dadurch nachvollziehen das meine Daten beim LKA Hessen nach der Frist gelöscht wurden. (Anfrage 2017 = Daten vorhanden; Anfrage 2019 Daten gelöscht) Danke dafür! Nun steht in dem Schreiben aus 2019 allerdings, dass Daten durchaus im Polas-He gespeichert sein können. Sie, Herr Prigge, schreiben wiederholt von Anfragen bei der Polizei. In ihren Vordrucken wird aber nur das BKA und das LKA erwähnt – nicht die örtliche Polizeibehörde. Und noch eine Frage: Bei einer Routinekontrolle wurde bei einem Freund der mal bezgl. BTM zutun hatte, vor seinen Freunden (und meiner Schwester) dies zur Sprache gebracht.Ist das nicht Datenschutz, oder darf ein Polizist vor weiteren Personen die ehemaligen Straftaten erwähnen? (Vorallem wenn sie nicht relevant sind für diese Kontrolle) Mit freundlichem Gruß Klaus Detzner

  37. Avatar von Da. Lang.er
    Da. Lang.er

    Guten Tag .

    Ich habe Ihr Musterschreiben für eine Anfrage bei der zuständigen Behörde benutzt.
    Als Antwort kam zunächst ein Infoschreiben,
    das das Ersuchen nach § 49 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW ) bearbeitet wird – der „Sachverhalt und der Anspruch wird nach § §49 DSG “ geprüft.
    Das Infoschreiben das bei der Antwort beigefügt wurde enthält unter Punkt 10 : “ es besteht kein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch / Plicht zur Bereitstellung der Daten . …..

    Dieser Umstand würde im Falle einer „(vllt .fahrlässigen) falschen Aufnahme und Speicherung von Daten bei der Polizei -( vllt etwa bei einem Erstverdacht )-
    bedeuten das dieser „1. Eindruck“ gespeichert bleibt ??…
    …und es dadurch auch später im mer wieder zu falschen Rückschlüßen kommen kann !…und das ohne eine entsprechende Verurteiung .

    U.a. wird mir doch der Rechtsweg versperrt , sich gegen z.b. Verleumdungen-falsche Verdächtigungen zu wehren .

    Begründung meines Ersuchensbei der Behörde:
    Mir ist im Wege einer normalen routinemäßigen Personenkontrolle der Polizei erleutert worden, das eine genauere Personenkontrolle erforderlich sei – der Befragung allerdings war zu entnehmen das ein besonderes Interessse der Beamten im bereich schwererer Kriminalität besteht.
    – Verurteilungen wurden allerdings nicht gefunden-ich wurde hierzu befragt. –
    Meine Führungszeugnisse bis Belegart O sind frei von Inhalten
    (Auskunft des Bundesamt für Justiz2011 ) – lediglich Verwaltungsentscheidungen sind eingetragen.
    Den Beweg grund habe ich nicht angegeben.

    Wenn ich Ihre Infoseite hier richtig verstehe , habe ich grundsätzlich Recht auf Einsicht der Daten die gespeichert sind ?

    Mir ist eröffnet worden das man sich seitnes der Behörde“wieder melden “ wird – wenn die Sache geprüft wurde .

    MfG –

  38. Avatar von stefan
    stefan

    Hallo Herr Prigge,

    Sind die gespeicherten Daten für Dritte einsehbar? zb. für Firmen bei einem Jobantritt?

  39. Avatar von Schonath
    Schonath

    Anfang 2009 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wegen des Verdachts auf falsche Angaben bei Bewilligung von Beratungshilfe,wurde eingestellt Mai 09.Jetzt benötige ich wieder Beratungshilfe bei der Antragstellung wurde mir vom Rechtspfleger die Bearbeitung strittig gemacht mit den Worten ich hätte schon mal falsche Angaben gemacht.
    Bei einem Antrag auf Auskunft über gespeicherte Daten beim Polizeipräsidium Oberfranken wurde mir mitgeteilt , Nachdem im Antrag kein Hinweis auf einen bestimmten Sachverhalt oder eine bestimmte Personenbezogene Sammlung erfolgte,teilen wir ihnen mit das im KAN und IGVP folgende Daten gespeichert sind KAN . Sind lediglich Speicherung alls Zeugin.Aber ich denke nach dem Vorfall im Gericht das das Ermittlungsverfahren von 2009 noch gespeichert ist.Was kann ich tun um das zu erfahren. Danke

  40. Avatar von Roberta
    Roberta

    Hallo Herr Prigge,
    Ich wurde fälschlicher Weise einer Straftat beschuldigt, deren Zweckmäßigkeit offenkundig betrügerische Absichten waren. Zu meinem Entsetzen musste ich feststellen, dass meine Strafanzeige diesbezüglich in der Ermittlung im Prinzip nicht stattgefunden hat. Allerdings war ich noch entsetzter als ich bei Durchsicht der Akte, gemeinsam mit meinem Anwalt, feststellen musste, dass keiner meiner Zeugen berücksichtigt wurde und nur Jene geladen wurden die der Anzeigesteller benannt hat.
    Dem nicht genug fiel mir dann auf, daß in den Anschreiben an die jeweiligen Zeugen, in denen ich logischerweise als Beschuldigte bezeichnet wurde, unter ‚Tatort‘ meine private Anschrift angeführt war!
    Das betrifft jedes Schreiben dass an einen Zeugen rausgegangen ist!
    Dabei hat nie jemand behauptet, dass dies der Tatort ist und dieser klar definiert ist.
    Ich habe dann gesehen, dass es bereits bei Anzeigestellung so eingetragen wurde und beibehalten.
    Ich sehe darin eine erhebliche Verletzung meiner Persönlickeitsrechte und möchte wissen wie ich entsprechende Leute zur Verantwortung ziehen kann?!? Sind nur die ermittelnden Beamten dafür haftbar oder auch die Staatsanwaltschaft (immerhin Schirmherr)?!?
    Außerdem sehe ich darin nicht nur eine Verletzung meiner Rechte sonder eine unmittelbare Gefahr!
    Denn da mir die Zeugen nicht bekannt sind kann ich deren Absichten auch nicht einschätzen bzw evetuelle Absprachen nicht ausschließen.
    Wäre ihnen dankbar wenn sie mir sagen könnten wie ich dagegen vorgehen kann.
    Beste Grüße

  41. Avatar von Murat Kul
    Murat Kul

    İch hatte in 2003 Bewährungsstrafe von 8 Monaten bekommen.
    in dıeserzeit binn ich einmal ohne Fahrerlaubnis in eine Parkplatz gefahren.
    Die Polizei kame ich habe aber danach nıchts gehört seit 2003 binn ich in der Türkei.
    İch möchte Neachstes jahr Urlaub nach Deutschland
    Meinen Sie ich würde Probleme kriegen.
    Danke für Ihre Antwort.

  42. Avatar von Ron Maler
    Ron Maler

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Prigge,
    könnten Sie in Erfahrung bringen ob ich einen Eintrag im inpol bzw. Im polas habe?
    Es könnte sich bei mir um eine Aufenthaltsermittlung handeln.Über eine kurze Info würde ich mich freuen.
    Viele Grüße

  43. Avatar von Christian B.
    Christian B.

    Guten Tag, ich bin 1998 Geboren.
    Im Jahr 2014 / 22.02 liegt ein bericht der polizei vor das ich Volltrunken und unter Drogeneinfluss in Hilfloser lage vor einem Club aufegriffen wurde. Ich habe dort kurze zeit in einem rettungswagen verbracht und bin anschließend von meiner mutter abgeholt wurden und nach Hause gefahren.
    Die ordnungsbehörde für Verkehrabteilung hat es dort drin stehen, Ich würde gerne wissen warum und Weshalb das überhaupt da drinnen steht weil weder Alkohol Tests oder Drogen test gemacht wurden sind und nur die Aussage im raum stand das ich es gemacht habe.

  44. Avatar von AF
    AF

    Sehr geehrter Herr Prigge,

    Ich wurde nach einem Festival beim Fahren unter Drogeneinfluss erwischt (thc/mdma).
    Das ganze ist drei Jahre her also 2016 passiert. MPU usw ist durch (positiv für mich). Da ich nicht bei jeder Kontrolle mit Umständen rechnen möchte und nicht jedes Mal davon ausgehen möchte pinkeln zu müssen, würde ich gerne alle Daten die bei der Polizei dazu gespeichert sind löschen lassen(soweit möglich), damit bei einer Kontrolle der Polizist nicht direkt sieht „ahh btm Konsument, da machen wir mal ne Kontrolle“. Mir wurde gesagt man kann die Daten nach drei Jahren löschen lassen.

    Was muss wo gelöscht werden?
    Und kann ich dann davon ausgehen, dass mich die Polizei bei einer Kontrolle als „normalen Bürger“ sieht?

    Mit freundlichen Grüßen

  45. Avatar von Anton
    Anton

    Schönen Guten Abend,
    Ich und einige Freunde haben vorhin einen Platzverweis von einer Polizeistreife aufgrund von Beschwerden von Anwohnern erhalten, als die Streife uns daraufhin ca. 30 min später immer noch antrafen, notierten sie von drei von uns die Personalien und gaben auf Rückfrage an das dies ein Vermerk wäre. Meine Frage nun an Sie: Hat dieser Vermerk irgendwelche Konsequenzen und wenn ja welche?
    Vielen Dank schonmal für ihre Antwort.
    Lg Anton

  46. Avatar von Karl von schmudde
    Karl von schmudde

    Darf eine Polizistin meine Nachtbarn erzählen was in der Akte steht beziungs weite ohne grund die akten von Nachtbarn ansehen . mehrer Nachtbarn haben mir das bestehting , das sie das tuht . ich vermute auch das sie eine kopie macht und nachtbarn zeigt . darf sie das . ich hatte nie mit ihr als Poizistin zu tun

  47. Avatar von Ilhan Agirman
    Ilhan Agirman

    Sehr geehrter Herr Prigge,

    Ich habe ein Antrag auf Löschung meiner Personenbezogenen Daten bei der Polizei gestellt wie in dem musterschreiben. Habe meine Daten erhalten, jedoch weigert man sich die Daten zu löschen. Ich solle weiter eine Klage beim Verwaltungsgericht stellen. Nun weiß ich nicht weiter. Vor allem bringt es ja alles Kosten mit sich, die ich mir als Student im Falle einer Niederlage vor Gericht nicht leisten kann.
    Bitte diesbezüglich um eine Beratung oder ein Telefongespräch.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ilhan Agirman

  48. Avatar von Martina Kurz
    Martina Kurz

    Guten Tag
    Wenn man die Aufsichtspflicht einer Person verletzt hat, aber keine Anzeige bekommen hat von Angehörigen, steht dann trotzdem was in der Akte der Polizei.
    Mit freundlichen Grüßen
    M. Kurz

  49. Avatar von Max E
    Max E

    Hallo Herr Prigge,

    eine kurze Frage bezüglich der Dateneinsicht-/löschung.

    Ich hab ein den letzten 15 Jahren 3 mal den Wohnort (jeweils ein anderes Bundesland) gewechselt.
    An wen musss ich das Schreiben für eine entsprechende Auskunft richten.
    Muss ich diesem Fall alle drei zusatändigen Dienstellen anschreiben?

    Mit freundlichen Grüßen

  50. Avatar von Jana Wellenhofer
    Jana Wellenhofer

    Sehr geehrter Herr Prigge,

    erstmal vielen Dank für den tollen Artikel! Leider funktioniert der Link zum Download des Formulars zur Antragsstellung auf Löschung bei mir nicht. Den Antrag auf Dateneinsicht konnte ich problemlos herunterladen.

    Außerdem hätte ich noch eine andere Frage: auf welche von mir gespeicherten Daten hat die USA -beispielsweise zur Erlangung eines Visums – Zugriff?

    Herzliche Grüße!

  51. Avatar von Christian Hartmann
    Christian Hartmann

    Guten Tag ich hätte eine Frage die mir so keiner beantwortet, es ist eigentlich auch nichts schlimmes und zwar wurde ich damals ca. März 2012 im Auto stehend ohne Schlüssel drin mit 0.01 Gram Gras deswegen wurde ich gleich mit auf die wache genommen dort wurden dann Fotos gemacht Fingerabdrücke und der Schlüssel wurde konfisziert bis zum nächsten Tag, jetzt heute habe ich das Proplem das das immer noch in diesem Speicher von der Polizei gespeichert ist und das ich jedes mal wenn ich angehalten werde komplett durchsucht werde wie meine Person und mein Fahrzeug jedes mal ein riesen Aufsehe, ich will das das gelöscht wird, weil ich abenzu auch mal mit der Geschäftsführung und anderen von der Arbeit fahren muss und wenn das passiert dann komische Fragen aufkommen, wann wird das automatisch gelöscht muss ich einen Anwalt hinzuziehen? Vielen Dank schonmal

  52. Avatar von Güner
    Güner

    im Jahr 2008 wurde ich eingeladen zu einer Aussage. Delikt BTM…danach ist die Sache eingestellt worden.
    seid dem werde bei einem normalen Polizeikontrolle ( Mausefalle ) und wenn die Beamten meine Personalien überprüfen mich sofort auf Vordern zu einem urinprobe… was kann ich da gegen machen??
    bitte um Hilfe.

  53. Avatar von Steffen Riedel
    Steffen Riedel

    Hallo Herr Prigge, Aus aktuellen Anlass durchstöberte ich das Internet und stieß auf ihre Seite.
    Im Juni 2018 hatte ich eine Trunkenheitsfahrt die ich sehr bereue. Für die MPU-Vorbereitung benötigte ich meine Führerscheinakte die ich gestern erhielt. Es ist auch ein Sachverhaltsbeschreibung drin, die die Polizeibeamtin die mich aufhilt, den Vorfall beschrieb. Als letzten Satz steht drin „Der Beschuldigte.ist, soweit hier bekannt, bereits einmal im bereich der Sexualdelikte polizeilich in erscheinung getereten.“
    Zu diesen Sachverhalt habe ich mich 2011 von meiner Frau getrennt. Sie drohte mir damals mich fertig zu machen, was sie auch faßt geschafft hat. Nach einen mehrwöchentlichen Aufenthalt in einer Nervenheilanstallt Ihrerseits, zeigte mich meine Exfrau wegen angeblicher Vergewaltung an. Daraufhin musste ich zur Kripo Schwabach. Diese Anschuldigung wurde als haltlos von der Staatsanwaltschaft zu den Akten gelegt.
    Was macht jetzt dieser Eintrag in meiner Führerscheinakte? Laut diesem Bericht bin ich jetzt ein „Alkoholsüchtiger, Geisteskranker (im Arztbericht angekreuzt) Sexualverbrecher. Ich habe mir noch nie was zu schulden kommen lassen und mein Führungszeugniss ist sauber. Können Sie mir helfen Herr Dr. Prigge?

  54. Avatar von a.Boe
    a.Boe

    Sehr geehrter Herr Dr. Jasper Prigge,

    ich möchte sie fragen.

    Ist es möglich das ich einen Anwalt beauftrage mein Erweitertes Führungszeugnis,
    Europäisches Führungszeugnis, oder Behördliches Führungszeugnis einzusehen.

  55. Avatar von Holzapfel
    Holzapfel

    ….die Lschung bei der Polizeibehörde stellen, meinen Sie damit bei örtlichen Dienststelle oderBKA ?

  56. Avatar von uwe braun
    uwe braun

    An welches präsidium schicke ich den brief?

  57. Avatar von Mauri
    Mauri

    Ich benötige Hilfe bezüglich meiner bei der Polizei gespeicherten Daten.
    Und zwar würde ich gerne Erfahren, ob noch Daten ( auch über Erkennungsdienstliche Behandlung ) von 2002 noch gespeichert sind.
    Damals wegen Verdacht auf Beteiligung an Graffiti Schmierereien.
    Vor ein paar Woche Verkehrskontrolle gehabt, da wurde ein Beutel mit einer geblichen Flüssigkeit gefunden, Polizei unterstellt mir, dass der dazu dient Drogentest zu manipulieren und vor ein paar Tagen nochmal in eine Verkehrskontrolle reingekommen ( andere Stadt) und der Polizist hat mich gefragt ob ich wieder Urinbeutel im Auto mitführe !!
    Drogentests alle negativ !!
    Dürfen die so was und wie erfahre ich, was bei der Polizei noch so alles über mich in deren System drin steht??

  58. Avatar von Abdirahim Abdi
    Abdirahim Abdi

    Sehr geehrter Herr RA Dr. Prigge,
    wie sieht es aus, wenn man über die Jahre Kontakt mit mehreren Polizeibehörden in zwei Bundesländern zu tun hatte?
    Welcher Art von Fachanwalt empfehlen Sie bzgl Löschung nach dem BZRG als auch aus den Polizeidatenbanken?
    Leider muss ich noch ein Jahr warten um die Fristen nach BZRG zu erfüllen.
    Muss man dann bei jeder Polizeibehörde einzeln einen Antrag stellen? Ich weiß ja beim BZRG ist das Zentral. Wie erfahre ich welche Daten ggf. über Bundesländergrenzen hinweg gespeichert wurden und wo stelle ich dann den Antrag bzgl Auskunft und ggf. Löschung?
    Vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel.
    Hochachtungsvoll
    Abdirahim Abdi

  59. Avatar von Long live evil
    Long live evil

    Kann ich mit der Löschung mich quasi in Luft auflösen oder wie weit geht die Löschung

  60. Avatar von Petra
    Petra

    Guten Tag
    Sie schreiben nicht wie viel Jahre die Polizei Erkennungs dienstliche Foto s etpp. Speichern darf mfg

    1. Avatar von Jasper Prigge
      Jasper Prigge

      Das richtet sich nach denselben Grundsätzen. Gespeichert werden darf so lange, wie es „erforderlich“ für die Gefahrenabwehr ist.

  61. Avatar von Maria Starke
    Maria Starke

    Ich möchte mich bei ihnen bedanken, sie haben mir weitergeholfen!
    Mfg M.S.

  62. Avatar von Max Eckhardt
    Max Eckhardt

    Hallo,

    Vor einigen Wochen bin ich von der Polizei beim konsumieren eines joints erwischt wurden.
    Da er noch zur Hälfte da war wurde mir dieser abgenommen und sicher gestellt. Darauf hin bolzte eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Btm Gesetz. Das Verfahren ist noch nicht durch, wird aber höchst wahrscheinlich fallen gelassen. Sicherlich hat die Polizei diese Daten gespeichert. Ab wann kann ich hierfür eine Austragung beantragen und hab ich eine Chance das dies auch geschieht?

    Dazu sollte ich natürlich noch sagen das ich zu Fuß unterwegs war und auch noch nie vorher auffällig geworden bin. Auch mein Konsum verhalten wurde von der Polizei nicht abgefragt und ein Drogentests blieb auch aus.

  63. Avatar von Ogni Ling
    Ogni Ling

    Korrektur

    Sehr geehrter Herr Prigge,

    da es für die Behörden scheinbar problemlos möglich ist eine Auskunft zu verweigern, ist der publizierte Datenschutz in Deutschland nur vorhanden, um den deutschen Michel zu beruhigen. JA, es gibt sehr strengen Datenschutz. Wenn der Sportverein im Dorf sich nicht daranhält, gib es schlimme Konsequenzen.

    In Wahrheit speichert der totalitäre Überwachungs- und Maßregelungsstaat aber selbst was er möchte und teilt diese Daten auch mit jedem mit dem er möchte.

    Aber einmal von vorne: Eine Ablehnung muss er selbstverständlich nicht begründen. Um zumindest die Ablehnung zu erhalten, darf ich aber scheinbar wegen Untätigkeit klagen.

    Sie erwähnen hierzu: „In der Regel muss die Polizei einen Antrag innerhalb von drei Monaten bearbeiten, danach ist eine sog. Untätigkeitsklage zulässig.“

    Bezogen auf NRW, wo sie sesshaft sind: Wo ist diese / eine anwendbare Frist beschrieben?

    Vielen Dank.

  64. Avatar von Y
    Y

    Die Polizei hat zwei Einträge eingespeichert einmal wegen eines Verfahrens was aber wegen bewiesene Unschuld eingestellt wurde und einmal eine Straftat für die ich auch rechtskräftig verurteilt wurde. Den ersten Eintrag wollen sie nicht löschen mit der Begründung das Wiederholungsgefahr besteht.

    Hab dazu 2 fragen

    1. Darf die Polizei einfach einen Vorfall gespeichert lassen? (Die wollen beides gleich lange speichern)
    2. Hat die Polizei bei Personenkontrollen darauf zugriff oder nur auf die Straftat für die ich verurteilt wurde?

  65. Avatar von Marco
    Marco

    Ich habe Anfang Februar mit ihrem Vordruck einen Antrag auf Auskunft gestellt.
    Bis jetzt (Mai) Kamm keine Antwort. Ebenfalls würde ich kürzlich in einer Polizeikontrolle negativ auf Drogen getestet und auf vergehen angesprochen die 17j her sind (Jugendstrafe). Das kann doch nicht ok sein sowas noch zu speichern, wo ich seit über 10j keinerlei Straftaten begangen habe.
    Was ist in dem Fall zu tun?

  66. Avatar von Lilly Anders
    Lilly Anders

    Guten Tag,
    Ich habe als Erwachsene, aber noch unter 21 einige Sozialstunden (vielleicht 30) machen müssen, weil ich aus Dummheit und jugendlichem Leichtsinn etwas Gras (das Gewicht wurde mir nicht mitgeteilt, es waren aber ca. 0,6 Gramm) bei mir getragen hatte während ich mit meinem Exfreund unterwegs war. In dem obligatorischen 1. Suchtberatungsgespräch wurde auch direkt festgesetzt, dass ich keine Therapie etc. brauche und dies einfach nur Dummheit war. Dann, mit 23, wurde mir von einem Betrunkenen fast die Nase gebrochen und das erste, was die Polizei die ich rief tat, war mich nach btm zu durchsuchen nachdem ich sie um Hilfe bat. Es ist also definitiv noch in meiner Akte gewesen. Es wurde natürlich nichts gefunden weil ich damit nichts zu tun hatte. Jetzt ist die Lage etwas anders: durch chronische Schmerzen habe ich medizinisches Cannabis verschrieben bekommen, da ich kein Tilidin/Tramadol etc mehr nehmen möchte, und bin damit auch relativ klar im Kopf. Rezept und ärztl. Attest, eigentlich alles legal. Jetzt mache ich aber meinen Führerschein und habe Angst, bei einer Kontrolle einen Test machen zu müssen auf Grund des Eintrages. Deshalb möchte ich ihn löschen lassen. Ich habe es zwar auf Rezept und rauche nie! vor dem fahren, bin in dem Sinn nüchtern, habe es aber in meinem Körper auf Grund 3x täglichen verschriebenen Konsum (auf den ich ab abends verzichte bis ich an dem Tag nicht mehr fahre. Können Sie mir kurz die Rechtslage nennen und ob ich meinen Eintrag einfach löschen kann? Oder kann es Komplikationen geben durch die Führerscheinbeantragung? Die Sozialstunden sind 6 Jahre her.

  67. Avatar von Flamur
    Flamur

    Wie komme ich an die fallengelassenen Ermittlungsverfahren der letzten 5 Jahren?

  68. Avatar von Stefan Stefanovski
    Stefan Stefanovski

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe vor 13 Jahren gegen das Btmg verstoßen.Es war eine einmalige Sache!Vor 3 Tagen wurde ich von der Polizei angehalten,und nach Prüfung meiner Personalien,hat er von dem Vergehen Bescheid gewusst.Was kann ich tun,damit der Vorfall nach 13 Jahren aus jeglicher Datenspeicherung gelöscht wird.Speziel Polas BW
    Mit freundlichem Gruß
    Stefan

  69. Avatar von Rouven
    Rouven

    Hallo ich habe im Jahr 2013 ein btm Eintrag bekommen das Verfahren wurde eingestellt
    Werde aber heute im Jahr 2020 immer noch von der Polizei behandelt wie ein krimineller und muss mich bis auf die Boxer Shorts ausziehen
    Habe mir seit dem auch nie wider was zu Schulden kommen lassen
    Was kann ich dagegen tuhen

  70. Avatar von alexhartfiel78@gmail.com
    alexhartfiel78@gmail.com

    Sehr geehrter Hr. Dr. Jasper Prigge,

    ich habe nur eine formelle Frage, ich bin grad dabei, die Straftaten aus meiner Akte löschen zu lassen.
    Meine Frage ist, bei welcher Behörde ich den Antrag stellen muss? Hab ihr Musterschreiben benutzt, nur bin ich mir unsicher, wohin ich den Antrag schicken muss? BKA oder doch an die ortsansässige Polizeidienststelle?

    Mit freundlichen Grüssen
    A.Hartfiel

  71. Avatar von karsten gutschke
    karsten gutschke

    Hallo
    vor ein paar Jahren haben die Kollegen … bei einer Festnahme eines „Rockers“ die falsche Werkstatt (in „Norden“ meiner Stadt) aufgesucht . Seit dem bin mit meiner Geschäftsadresse ! als Wohnort und mit dem taktischen Hinweis „Rocker“ versehen . Das führt bei Kontakten , Kontrollen , Anzeigen usw. immer zu gespannten oder … lustigen Situationen . Kann ich sicher sein , wenn ich einen Löschungs bzw. Auskunftsantrag stelle , dass der auch wirklich wahrheitsgemäß bearbeitet wird oder ich nicht noch ein weiteres Ausrufezeichen bekomme ?

  72. Avatar von PH
    PH

    Welche Polizeibehörde, in der Stadt in der ich momentan wohne?

    Danke für eine kurze Antwort.
    Grüße

  73. Avatar von Serhat Badak
    Serhat Badak

    Bei mir ist die polizei gekommen. Da war ich 15 ,16 Jahre alt. Wegen Lautstärke. Mein Vater hat viele lügen erzählt. Die lügen sind bei der Polizei gespeichert. Ich möchte sehr gerne die Daten löschen lassen.

  74. Avatar von Stella P.
    Stella P.

    Sehr geehrter Herr Prigge.

    Vielen Dank für den tollen Artikel.
    Gilt diese Löschung auch in Bayern ?
    Ich bin mittlerweile 31 Jahre alt.
    Mit 16 Jahren habe ich 40 Sozialstunden bekommen und mit 20 Jahren wurde ich in einem Verfahren Freigesprochen. Mit 22 Jahren wurden ich wegen Betrug zu 1 Jahr auf Bewährung verurteilt weil ich meine Rechnungen nicht zahlen konnte.
    Ich würde jetzt gerne einen Antrag stellen. An welche Polizei Stelle oder Abteilung muss ich den Antrag schicken? Ich hoffe sehr, das die Löschung auch in Bayern gilt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Stella

  75. Avatar von Nico
    Nico

    Wenn aus zwei unterschiedlichen Polizeiwachen, dass andere war ein Polizeipräsidium was vermerkt ist, muss ich dann an beiden hin schreiben?

  76. Avatar von Basti
    Basti

    Gibt es eine Zentrale Stelle an die das Schreiben geschickt werden kann?
    Da ich Kontakt mit der Polizei in unterschiedlichen Bundesländern hatte, würde mich interessieren ob das reicht nur eine Dienstelle in Bremen anzuschreiben.

    Mfg

  77. Avatar von KB
    KB

    Hallo Herr Prigge,
    ich habe Ihren Antrag eingereicht und auch eine Antwort bekommen.
    Dort sagt die Polizei meine Einträge werden erst nach 10 Jahren gelöscht, obwohl das alles nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde und ich zur Tatzeit auch erst 18 Jahre alt war.
    Ist das rechtens?
    Mit freundlichen Grüßen

  78. Avatar von Max Mustermann
    Max Mustermann

    Hallo Herr Anwalt,

    Ich habe eine Frage, wie kann es sein das 3 Jahre lang jemand im Monat 4-5 mal angehalten wird und von der Polizei kontrolliert wird, jedesmal einen Urin Test machen muss und jedesmal explizit nach dem diesem Menschen gesucht wird. So das dieser schon Angst hat ins Auto zu steigen weil er weiß die Polizei hält ihn wieder an.
    Und das weil er vor 3 Jahren einmal auffällig wurde. Seit diesen 3 Jahren jedoch nichts mehr passierte und er nie wieder auffällig wurde.
    Die Polizei muss dies doch sicher irgendwo vermerken?
    Das er seit 3 Jahren nicht auffällig wurde und im Monat 4/5 mal angehalten und kontrolliert wird.
    Gilt das mit dem Antrag in diesem Fall auch?

    Liebe Grüße
    Dankeschön!!

  79. Avatar von Ernst ALBUS
    Ernst ALBUS

    Sehr aufschlussreich…und wieder mal wie so oft eine Auftrennung von Rechtsgebieten, damit das Gemuschel mit Daten weiterhin praktiziert werden kann.
    Und die EU ist ja mittlerweile nicht mehr als Rechtsträger wirklich anerkannt.

    Also gut, ich habe ncht das Geld, solche Maßnahmen von Ihnen wahrnehmen zu lassen und werde mal schauen, ws dabei herauskommt.

    Schön, dass Ihre hier gegebenen Informationen für mich durchaus reichen werden, das anzupacken, weil ich mittlerweile sicher bin, dass im Bereich OWi (Kfz) genau dieser Missbrauch stattgefunden hat und dagegen werde ich jetzt vorgehen.

    E. A.

  80. Avatar von Kurt Möbus
    Kurt Möbus

    Sehr geehrter Herr Anwalt,
    ich habe in meiner Polizeiakte aktuell zwei Einträge zu Vorgängen aus dem Jahr 2010, also über 10 Jahre zurückliegend. Damit ist meines Wissens die Maximaldauer überschritten worden. Außerdem vermute ich, dass diese daten von vornherein wiederrechtlich gespeichert wurden. Denn sie betreffen um einen einen Fall, in dem ich irrtümlich Strafanzeige erstattet, diese nach Erkennung meines Irrtums aber aber wieder zurückgezogen hatte. Das zweite betrifft die daraufhin erfolgte Gegenanzeige, die der Betreffende trotz meiner Entschuldigung erstattete. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Durften die Daten trotzdem gespeichert werden? Liegt hier ein Verstoß gegen geletndes Recht vor? Und welche Möglichkeiten habe ich, mich ggf. dagagen zu wehren?

    Ich danke für Ihre Auskunft!

    Mit freundlichen Grüßen

    Kurt Möbus

    1. Avatar von Jennifer Leopold
      Jennifer Leopold

      Sehr geehrter Herr Möbus,

      wann eine Speicherung rechtswidrig erfolgt, richtet sich nach der Art der gespeicherten Daten und dem Grund der Speicherung. Dabei kommt es auch darauf an, ob Sie mit Polizeiakte eine polizeiliche Datenbank oder zum Beispiel das Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft meinen. Es empfiehlt sich hier, zunächst einen Antrag auf Auskunft bei der entsprechenden Behörde zu stellen. Dazu können Sie gerne unser Formular nutzen oder uns damit beauftragen. Wenn Sie bereits eine Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten haben oder uns mit der Auskunft & Löschung beauftragen wollen, schreiben Sie uns gerne eine Mail an kontakt@prigge-recht. Wir würden dann mit Ihnen Ihre Möglichkeiten durchsprechen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Jennifer Leopold
      Rechtsanwältin

  81. Avatar von ML
    ML

    Ich lebe in BW. 2007 wurde aufgrund meiner Fahreflucht gegen mich als Erwachsener ermittelt. Seitdem gab es m.W. kein Ermittlungsverfahren einer Polizeivollzugsbehörde gegen mich. 2015 habe ich einen Verkehrsteilnehmer wegen Beleidigung bei der auch einst bzgl. der Fahrerflucht ermittelnden Polizeivollzugsbehörde angezeigt. Hat der neuerliche Eintrag von Ermittlungsdaten in der Polizeiakte zu meiner Person, obwohl in diesem Fall nicht gegen mich als Beschuldigter ermittelt worden ist, dennoch zur Folge, daß sich auch die Speicherfrist für die Daten zum Ermittlungsverfahren Fahrerflucht um weitere 10 Jahre verlängert? Wäre das Revier gar verpflichtet, letztere zu löschen?

  82. Avatar von Jonas Schmidt
    Jonas Schmidt

    Hallo Herr Dr. Prigge,

    ich habe mir persönlich nicht viel zu Schulden kommen lassen, außer dass ich mal geblitzt wurde und ein Bußgeld zahlen musste.

    Vor ein paar Jahren gab es auch mal einen Nachbar-Streit (Autos wurden bewusst zugeparkt), bei dem die Polizei raus kam.

    Jetzt ist der Sohn der Nachbarn Polizist.

    Kann man durch die Anfrage herausfinden, ob jemand einmal in der Vergangenheit nach „meiner Akte“ bewusst geschaut hat?

  83. Avatar von Jörg Lemke
    Jörg Lemke

    Hammer interessant vor allem bei allem was mir vorgeworfen wurde nach dem meine ex mit einem anderen Zuhause was und ich dann mit ihr Mal alleine wahr schrie sie Hilfe Hilfe. Ich bekam eine Anzeige wegen Körperverletzung versuchte Vergewaltigung und versuchten Raub. Alles hat sie selbst zurück genommen als Anzeige und trotzdem ist nix gelöscht. Danke für eure seite

  84. Avatar von John
    John

    Guten Tag,

    insofern sämtliche Ermittlungsverfahren über ein und dieselbe Dienststelle vor Ort liefen ist es dann ausreichend, einfach jenen Antrag direkt dorthin zusenden?
    Oder sollte man sich vorab die zentrale Inpol-Auskunft vom BKA zukommen lassen, insbesondere um auszuschließen, dass gewisse Daten nicht noch an derer Stelle gespeichert sind?
    Es handelt sich um insgesamt 6 Verfahren der letzten 12 Jahre – in keinem erging ein Urteil, sie wurden alle eingestellt; zwei jedoch nur gegen Auflage.

    1. Avatar von John
      John

      Folgefrage: Werden die Daten bei einer Verwendung im Falle eines erfolgreichen Löschantrages beim zuständigen Präsidium sowohl bei POLAS als auch bei INPOL gelöscht?

  85. Avatar von Marcel pietzrick
    Marcel pietzrick

    Zwischen 2010/2011 kamen einmal 2 Polizisten zu meiner Wohnung. Grund: eine damalige weibliche chat bekanntschaft hatte offenbar etwas missverstanden. Mein Leben lief nicht nach Plan und habe sowas geschrieben wie: ich möchte mein Leben so wie es derzeit läuft nicht weiterleben. Ich muss was ändern.
    Sie hat es scheinbar so verstanden das ich mir was antun möchte, was natürlich nicht der Fall war. Meine Frage hierzu wäre, ob diese Informationen noch bei der Polizei gespeichert sein könnten und ob diese Informationen nach knapp 10 Jahren im Polizeilichen Führungszeugnis und im Bundeszentralregister zu finden sind.

  86. Avatar von Emma buza
    Emma buza

    Guten Tag
    Ich habe eine Frage wie sehen meine Chancen aus , ich benötige Unterlagen aus dem Heimatland für die Einbürgerung habe eine Notariele Vollmacht beglaubigen lassen und den beauftragten schon 1000€ schon bezahl seit dem reagiert er nicht mehr auf anrufe und Nachricht mach mir und meine Familie sogar für Verantwortung das er sogar seine Arbeitsstelle verloren hat .und sag zu uns das er mir die nötige Unterlagen morgen los schickt und davon sehen wir nicht. Meine Ausweise laufen ab daher hab ich nicht mehr viel Zeit .ich habe schon 2 mal min Termin in Konsulat in Düsseldorf absagen müssen weil die nötige Unterlagen nicht rechtzeitig da waren und ich bezweifle das die auch nicht auftauchen werden das ärgert mich so das ich mehrere Euros gezahlt habe und ich nix machen kann ich bitte um Hilfe

  87. Avatar von Rahmouni
    Rahmouni

    Ich möchte gerne meine Daten löschen bei Polizei weil ich habe ganz sache bei schtatanwalt erledigt

  88. Avatar von Marcel
    Marcel

    Hallo Herr Dr. Prigge,

    sind die anderen Institutionen, an welche meine Daten von der Polizei weitergegeben worden sind, auch an solche Speicherungsfristen gebunden?
    Möglicherweise dieselben?
    Habe ich ein Recht darauf z.B. von der Führerscheinbehörde die Löschung meiner Daten zu verlangen?

    Oder ist die Polizei, ab dem Zeitpunkt, dass sie meine Daten löschen müssen, ebenso angehalten bei den Institutionen, an welche sie meine Daten ursprünglich weitergeleitet haben, die Löschung dieser anzustoßen?
    Vielen Dank.

    Mit besten Wünschen

  89. Avatar von Apple
    Apple

    Guten Abend Herr Prigge,

    vlt beantworten Sie auch meine Frage, bzw. Kommentar :).

    Die Person A, die im Bundesland A wohnt, wurde von der Person B bei der Polizei im Bundesland B wegen Fahrerflucht angezeigt. An einem wunderschönen Abend wurde ahnungslose Person A von der örtlichen Polizei zu Hause aufgesucht und darüber belehrt, dass sie einen Unfall verursacht haben sollte. Es wurden 2 Blutproben entnommen.. Kurz vor Blutentnahme gab es ein paar Gläser Wein- allerdings erst zu Hause und – nach der Fahrt.. Ob dann die Sache weiterging, bzw ob ein Ermittlungsverfahren überhaupt eingeleitet wurde, ist unbekannt. Dennoch fürchtet die Person A, dass die örtlichen Polizisten den Kollegen im Bundesland B ( wo die Anzeige erstattet) unaufgefordert darüber informiert haben, dass es bereits ein Ermittlungsverfahren gegen die Person A wegen gef, Körperverletzung gab, dass die Person A zu damaligen Zeitpunkt Alkohol im Blut hatte und dass sie eine Nacht in Gewahrsam verbrachte.. solche Informationen können natürlich negativ für die Angeklagte ausfallen, da sie womöglich schnell als „Alkoholikerin, die sich gleich nach dem Unfall vom Unfallort entfernt “..eingestuft wird.
    Dürfen die Polizeibeamten unaufgefordert solche Informationen tauschen? Kann die Löschung von z.B. eines vor 4J. eingestellten Ermittlungsverfahren beantragt, bzw. erforderlich abgeschlossen werden, wenn gegen die Person möglicherweise ermittelt wird? Oder wartet man lieber ab, bis das aktuell laufendes Verfahren endet..

  90. Avatar von Stephan
    Stephan

    Guten Tag Herr Dr. Prigge.

    Im Juli 2022 habe ich eine Auskunft sowie Löschung personenbezogener Daten bei der Polizei in Auftrag gegeben. Dabei wurde mir schon im Vorfeld mitgeteilt, dass sich die Behörde bei der Bearbeitung an keine Fristen halten müsste, da mehrere verschiedene Behörden um Auskunft ersucht werden müssen. Dies ist jetzt bereits alles fast 7 Monate her und es hat sich trotz Nachfragen meinerseits noch nichts getan.

    Ist es wahr, dass die Behörden sich an keine Fristen halten müssen beim Löschen personenbezogener Daten?
    Wie kann ich im besten Fall weiter verfahren, um den Prozess voran zu treiben?

    Dankeschön

    1. Avatar von Alexander
      Alexander

      Das würde mich auch interessieren. Ich habe ebenfalls einen Antrag auf Auskunft / Löschung personenbezogener Daten gestellt. Eine Antwort mit Bitte um Ausweiskopie zur Verifizierung der beantragten Person (Tip: gleich mitschicken) kam recht zügig innerhalb von 14 Tagen von der Polizei. Seitdem ist aber auch hier schon monatelang Funkstille.

  91. Avatar von Mohamed C.
    Mohamed C.

    Sehr geehrter Herr
    Ich war Gegenstand einer geringfügigen strafrechtlichen Untersuchung, von deren Einstellung ich profitiert habe (Art.170 – 2).
    Wird die von der Polizei ausgestellte Fahndung systematisch gelöscht oder gibt es eine Wartezeit?
    Ich weise nur auf die Ausschreibung hin, die von der Polizei während meiner Suche vorgenommen wurde.
    mit freundlichen Grüßen

    1. Avatar von Jennifer Leopold
      Jennifer Leopold

      Hallo Mohamed C., bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in Kommentaren keine konkreten rechtlichen Fragen beantworten können. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, schreiben Sie gerne an kontakt@prigge-recht.de.

  92. Avatar von J.R
    J.R

    Darf die Polizei meiner Nachbarin erzählen was in meiner Akte steht? Meine Nachbarin wollte Anzeige gegen unseren Nachbarn erstatten wegen Telefonterrors und hat mich dort als Zeugin angegeben . Kaum fiel mein Name wurde schlecht geredet über mich von der Polizei . Meiner Nachbarin wurde erzählt was in meiner Akte steht.

  93. Avatar von Ali
    Ali

    Hallo würde ausgewiesen und würde gern wissen ob es in den Flughäfen es steht wen die ed eingeben

  94. Avatar von Mattias
    Mattias

    Ich hatte 2021 ein BTM Verfahren das eingestellt wurde. Muss ich den Antrag zur Löschung an die Polizeibehörde schicken die mich zum Tatzeitpunkt aufgegriffen hat oder an dem Ort wo ich wohnhaft bin?

  95. Avatar von Oliver
    Oliver

    Hallo beinhaltet das Musterschreiben sämtliche daten auch abgeschlossene/ verurteilte Straftaten die viele Jahre schon zurück liegen ?

  96. Avatar von Eren K.
    Eren K.

    Diese Internetseite ist total Klasse um sich zu informieren. Vielen Dank dafür, Herr Dr. Prigge!

    Ich habe einen Antrag auf Auskunft und Löschung meiner gespeicherten Daten zeitgleich gestellt (Datum: 18.01.2024) und nun Post bekommen (Datum: 25.04.2024). Also knappe drei Monate Wartezeit in meinem Fall.

    Nun meine Frage:
    Mein Löschungsersuchen wurde verneint und mir wurde mitgeteilt, dass das „Aussonderungsprüfungsdatum“ am 09.06.2027 festgesetz worden ist. […] „Zum angegebenen Zeitpunkt werden die Daten gelöscht, sofern Sie (Anm. = Ich) nicht erneut in Erscheinung treten.“ […] Ich habe jetzt die Gelegenheit mich zur beabsichtigten Ablehnung der Datenlöschung zu äußern. Oder ich habe die Möglichkeit, den Antrag auf Löschung innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen zurückzuziehen.

    Was bringt es den Antrag auf Löschung zurückzuziehen? Entstehen mir dadurch irgendwelche Nachteile, wenn ich ab jetzt nichts mehr tue und einfach bis 2027 abwarte?

  97. Avatar von Oussama Samir Chouman
    Oussama Samir Chouman

    Hallo ich brauche hilfe bei den strafen löschen , mein Anwalt ist leider gestorben

  98. Avatar von Maria Reimer
    Maria Reimer

    Polizei darf alles machen, mich beschleunigen ohne Hilfe zu leisten!

  99. Avatar von Patrick
    Patrick

    Guten Tag,
    Ich habe bereits am 03.05.2024 per Einschreiben beide Vorlagen zur Auskunft und zur Löschung meiner Personenbezogenen Daten gem https://www.ldi.nrw.de/datenschutz/sicherheit-und-justiz/polizei/speichern-und-loeschen-personenbezogener-daten-nach-dem einschließlich geschwärztem Personalausweis an das Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste gesendet. Das Einschreiben wurde gem. Sendungsverfolgung am 07.05.2024 abgeholt.
    Können Sie mir sagen ob ich erneut tätig werden muss oder weiterhin abwarten soll?Gibt es da eine Frist?
    War es falsch direkt beide Anträge ( Auskunft und Löschung) zusammen abzuschicken?

    Liebe Grüße

  100. Avatar von Volker
    Volker

    Der Begriff „Polizei“ ist mir zu allgemein. Ich habe in verschiedenen Städten gelebt und bin auch sonst viel in Deutschland unterwegs. Welche der vielen Polizeidienststellen sollte ich nun um Auskunft bitten? Alle? Oder nur eine pro Bundesland? Oder überhaupt nur eine? Was ist mit den Staatsanwaltschaften und den Gerichten und deren Unterlagen über mich? Welche weiteren Behörden haben Unterlagen?

  101. Avatar von Pau
    Pau

    Hallo,
    bei mir fand im Jahr 2006 eine erkennungsdienstliche Behandlung statt. Als Fristlöschtermin wurde 2026 angegeben. Ist es rechtens, dass die Daten 20 Jahre gespeichert werden oder kann ich eine vorherige Löschung nach nun 17 Jahren verlangen?

    Danke