Targobank erstattet Schaden in Betrugsfall

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Ein Schock für unseren Mandanten: Mehr als 10.000,00 € waren von seinem Konto bei der Targobank entwendet worden. Offenbar hatten sich Betrüger einen Zugang zu seinem Onlinebanking verschafft. Die Bank warb mit einer „Online-Sicherheits-Garantie“, doch über mehrere Monate tat sich nichts.

Deshalb forderten wir die Targobank zur Erstattung des Schadens auf – letztlich mit Erfolg. Die Bank teilte mit, den vollständigen Schaden und sogar die angefallenen Anwaltskosten ersetzen zu wollen.

Werbung mit der „Online-Sicherheits-Garantie“ auf der Webseite der Targobank

Die Targobank muss nach unserer Bewertung übrigens auch dann für den Schaden einstehen, wenn Kund:innen einem Betrug zum Opfer gefallen sind, den sie hätten erkennen können. Während Betroffenen im Betrugsfall ein Anspruch auf Erstattung von Schäden nach dem Gesetz nur dann zusteht, wenn sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, geht die von der Targobank abgegebene Garantie darüber hinaus. Allerdings gilt die Garantie nur für Fälle, die der Bank bis zum 31.12.2025 gemeldet worden sind.

Pressekontakt

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge