Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf Instagram
Nach wie vor ist Instagram mit mehr als 2 Millionen monatlich aktiven Nutzer:innen eines der beliebtesten sozialen Netzwerke. Doch mit der intensiven Nutzung nehmen auch die Probleme zu. Cybermobbing ist mittlerweile im Alltag angekommen. Laut einer Umfrage unter Jugendlichen aus dem Jahr 2023 haben 61 Prozent der 14- bis 17-Jährigen in Deutschland bereits in irgendeiner Form Erfahrungen mit Mobbing im Internet gemacht.
Es wäre aber zu kurz gegriffen, wenn man Rechtsverletzungen bei Instagram als ein Problem begreifen würde, das nur junge Menschen betrifft. Im Gegenteil, auch Erwachsene können zur Zielscheibe werden.
Häufige Rechtsverletzungen bei Instagram:
- Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdungen (§§ 185 ff. StGB)
- Veröffentlichung von Fotos oder Videos unter Verletzung des Rechts am eigenen Bild, teilweise sogar von Nacktbildern (§ 33 KUG)
- Anfertigung heimlicher Ton-/Videoaufnahmen (§§ 201 f. StGB)
- Veröffentlichung privater Informationen
- unzulässige Veröffentlichung von Sprachnachrichten
- Veröffentlichung von herabwürdigenden Bildmontagen
- Anlegen von Fake-Profilen
Solche Rechtsverletzungen können massive Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben. Manche ziehen sich aus der Öffentlichkeit zurück, andere werden sogar krank. Deshalb ist es wichtig, Persönlichkeitsrechte auf Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube effektiv zu schützen.
Wann können Fotos, Videos und andere Inhalte bei Instagram gelöscht werden?
Im Prinzip ist es ganz einfach: Inhalte sind zu löschen, wenn sie die Rechte eines anderen verletzen. Was aber bedeutet das genau?
Beleidigungen (z. B. durch Schimpfwörter) sind nach § 185 StGB strafbar. Bei Äußerungen, die vorrangig die Diffamierung einer Person bezwecken, handelt es sich um Schmähkritik, die generell unzulässig ist.
Aber nicht jede negative Äußerung über eine Person ist verboten. Wer sich in die Öffentlichkeit begeben hat, muss ggf. auch scharfe Kritik hinnehmen. In diesem Fall müssen das Recht auf Meinungsfreiheit des Äußernden und das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen gegeneinander abgewogen werden.
Unwahrheiten („Fake News“) sind nicht durch die Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG geschützt. Dabei muss im Grundsatz die äußernde Person beweisen, dass eine von ihr aufgestellte Behauptung richtig ist.
Fotos und Videos dürfen im Grundsatz nur veröffentlicht werden, wenn die betroffene Person eingewilligt hat. Liegt keine Einwilligung vor, ist die Veröffentlichung nur zulässig, wenn eine Ausnahme nach § 23 KUG vorliegt (mehr zum Recht am eigenen Bild). Auch hier braucht es eine Interessenabwägung.
Deepfakes (realistisch wirkende KI-Inhalte) verletzen das Persönlichkeitsrecht, wenn sie das Ansehen der betroffenen Person beschädigen. Denn Deepfakes sehen so aus, als bildeten sie ein reales Geschehen ab, es handelt sich aber um (von der Meinungsfreiheit wie gesagt nicht geschützte) Falschnachrichten.
Nachbildung einer Stimme durch KI verletzt das Persönlichkeitsrecht ebenfalls, denn die Stimme ist ein individuelles Merkmal einer Person. Ausnahmen können bestehen, wenn der Fake erkennbar ist.
Bildmontagen können Art. 5 GG geschützt sein, wenn erkennbar ist, dass es sich um eine Montage handelt und nach einer Interessenabwägung die Meinungsfreiheit überwiegt.
Inhalte auf Instagram löschen: Wie vorgehen?
Wenn Sie die Täter kennen, sollten Sie überlegen, gegen diese direkt vorzugehen. Oftmals ist aber nicht nachweisbar, wer hinter einer Rechtsverletzung steckt. In diesem Fall können Sie die Plattform, bei Instagram ist der Betreiber die Meta Platforms Ireland Limited mit Sitz in Irland, zur Löschung auffordern.
Rechtlich richtet sich die Verantwortung von Instagram nach dem Digital Services Act (DSA). Nach Art. 6 DSA ist die Plattform für Inhalte von Nutzer:innen erst verantwortlich, wenn sie Kenntnis von der Rechtsverletzung hat. Daher müssen Sie konkret darlegen, warum ein Post, Foto oder Video gegen geltendes Recht verstößt.
„Wir unterstützen Sie dabei, Instagram zur Löschung von Videos aufzufordern und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.“
Für eine Meldung gegenüber Instagram sollten Sie so konkret wie möglich angeben, gegen welchen Inhalt Sie sich wenden und warum. Dafür können Sie die Meldefunktion nutzen, dabei sollten Sie aber unbedingt
- schriftlich darlegen, was das Problem ist und
- durch Screenshots oder ein Bildschirmvideo die Meldung sichern.
Andernfalls besteht das Risiko, dass Sie nicht nachweisen können, dass Sie die Plattform ausreichend informiert haben. Zusätzlich sollten Sie eine Frist zur Löschung setzen.
Meldung bei Instagram: Sollte ich einen Anwalt einschalten?
Eine Meldung gegenüber Instagram kann (idealerweise) über einen Anwalt für Medienrecht erfolgen. Der Vorteil ist, dass dieser Sie zum richtigen Vorgehen beraten kann. Zudem kann ein Anwalt gegenüber Instagram rechtlich argumentieren und Sie gehen sicher, dass die Meldung inhaltlich vollständig ist, damit sich Instagram in einem etwaigen Gerichtsverfahren nicht darauf berufen kann, die Rechtsverletzung sei nicht klar ersichtlich gewesen.
Vorteile eines Anwalts
- Fachkundige Beratung und Vertretung gegenüber Instagram
- Vermeidung von Fehlern bei der Meldung von Inhalten
- Falls Instagram nicht löscht: Einleitung weiterer Maßnahmen „aus einer Hand“
Schnelles Vorgehen erforderlich
Für eine effektive Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Instagram sollten Sie schnell vorgehen. In der Regel haben Sie nur einen Monat, um eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Reagieren Sie zu langsam, bleibt nur noch ein langsames Klageverfahren, das mitunter Jahre dauern kann.
Was tun, wenn Instagram nicht löscht?
Kommt Instagram der Aufforderung zur Löschung nicht nach, haftet die Plattform selbst für die beanstandeten Inhalte. In diesem Fall können Sie rechtlich direkt gegen Instagram vorgehen.
Der erste Schritt ist die Abmahnung. Mit dieser fordern Sie die Plattform dazu auf, die weitere Veröffentlichung zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Reagiert die Plattform nicht oder lehnt sie es ab, eine Unterlassungserklärung abzugeben, können Sie gerichtlich vorgehen. Mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren können Sie schnell (mitunter innerhalb weniger Tage) ein Verbot erwirken.
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